Der Hamburger Senat hat eine Verordnung beschlossen: Die Kontaktaufnahme mit Prostituierten wird in St. Georg verboten.
Hamburg. Der Hamburger Senat geht verstärkt gegen die Straßenprostitution im Stadtteil St. Georg vor. Der Senat von Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) habe eine sogenannte Kontaktverbotsverordnung beschlossen, teilte ein Sprecher der Innenbehörde am Dienstag in der Hansestadt mit. Demnach könne ein Freier mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro belangt werden, wenn er Kontakt zu Prostituierten aufnehme. Besonders für die Anwohner des Stadtteils sei die dortige Prostitution eine Belastung. Als Vorbild der Kontaktverbotsverordnung gelten etwa Frankfurt am Main, Leipzig und Stuttgart. Das Hamburger Viertel St. Georg gilt seit mehr als 30 Jahren als Sperrgebiet für Prostitution.
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5.000 Euro Bußgeld für Freier in St. Georg
Die Hansestadt geht konsequent gegen die Straßenprostitution in St. Georg vor: Wer künftig in dem Stadtteil mit einer Prostituierten Kontakt aufnimmt, um mit ihr eine sexuelle Dienstleistung zu vereinbaren, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Das sieht die Kontaktverbotsverordnung vor, die der Hamburger Senat nach Abendblatt-Informationen am 24. Januar beschließen wird.
Die zuständige Innenbehörde bestätigte auf Anfrage, dass eine entsprechende Verordnung geplant ist und umgesetzt werden soll. Frank Reschreiter, Sprecher von Innensenator Michael Neumann (SPD), sagte: "Der Senator hält dies für einen richtigen Ansatz, um die Straßenprostitution in St. Georg einzudämmen. Denn dieses ist ein Problem für den Stadtteil."
St. Georg ist bereits seit 1980 Sperrgebiet. Dies bedeutet, dass Prostitution dort offiziell verboten ist. Doch das schert die Huren und ihre Zuhälter rund um den Steindamm, am Hansaplatz und in den umliegenden Straßen offensichtlich wenig: "Insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats 11 (am Steindamm) in St. Georg sind mit der Straßenprostitution erhebliche Beeinträchtigungen für den Stadtteil beziehungsweise dessen Bewohner verbunden" - so steht es in der Senatsdrucksache zum geplanten Kontaktverbot.
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Deshalb sieht auch Mitte-Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) dringenden Handlungsbedarf: "Die illegale Straßenprostitution in St. Georg ist den Bürgern vor Ort nicht mehr länger zuzumuten. Die Beschwerden nehmen überhand. Deshalb ist es wichtig und konsequent, dass der Senat jetzt diese Verordnung erlässt." Schreibers Forderung: "Die Polizei muss in diesem Problemgebiet weiterhin verstärkt Präsenz zeigen und die Verordnung konsequent durchsetzen."
Das sieht auch CDU-Innenexperte Karl-Heinz Warnholz so: "Einen offenen Straßenstrich mitten im Zentrum darf es nicht mehr geben." Dem CDU-geführten Vorgängersenat sei es gelungen, die offene Drogenszene in St. Georg zu zerschlagen. "Jetzt muss der SPD-Senat auch die Straßenprostitution in dem Stadtteil in den Griff bekommen." Dafür reiche aber eine Verordnung allein nicht aus. Die Polizei müsse mit mehr Personal vor Ort sein, sagte Warnholz, der Mitglied des Innenausschusses der Bürgerschaft ist.
Die Hamburger Polizei begrüßt die neue Verordnung. Dadurch habe man "eine Handlungsmöglichkeit mehr", sagte Polizeisprecher Mirko Streiber. Die Präsenz in den betreffenden Straßen sei bereits verstärkt worden, und das werde auch so bleiben. So habe das Polizeikommissariat 11 zehn Polizisten mehr erhalten, die auch im Bereich Hansaplatz und Steindamm und zur Bekämpfung der Straßenprostitution eingesetzt würden, so Streiber.
Kritik an den Plänen des Senats kommt von Gudrun Greb, die inSt. Georg die Hilfseinrichtung Ragazza leitet, die sich um drogenabhängige Prostituierte kümmert: "Das geplante Kontaktverbot ist bedenklich, denn dadurch werden die Prostituierten noch mehr aus der Öffentlichkeit vertrieben und der Schutzlosigkeit ausgeliefert. Die Freier weichen dann auf unbeobachtete Ecken aus." In St. Georg nehmen etwa 300 bis 400 Frauen die Hilfe von Ragazza in Anspruch. (dapd/abendblatt.de)