Hamburg. Im Januar sollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe präsentiert werden. Dann könnte es zu einer wichtigen Abstimmung kommen.
Die Abstimmung über eine Strukturreform beim HSV rückt näher. Am Mittwoch informierte die Arbeitsgruppe Rechtsform die Mitglieder des Vereins über den aktuellen Stand. Seit Monaten arbeitet die Gruppe aus Vertretern des Vereins, der AG und der Gesellschafter im Hintergrund an der Umsetzung des Mitgliederauftrags, eine mögliche Rechtsformänderung vorzubereiten. Vizepräsident Michael Papenfuß hatte auf der Mitgliederversammlung Anfang des Jahres die Anwesenden über die verschiedenen Modelle informiert.
Zuletzt saß die Arbeitsgruppe, die sich ein Mal im Monat trifft, am 10. Oktober zusammen. Im Detail geht es jetzt nur noch darum, ob die HSV Fußball AG in eine GmbH & Co. KGaA beziehungsweise eine AG & Co. KGaA umgewandelt wird. Auf der kommenden Mitgliederversammlung, die aller Voraussicht nach Mitte Januar stattfindet, soll den Mitgliedern dann ein einstimmig unterstütztes Modell vorgestellt werden.
Der nächste Schritt wäre dann eine außerordentliche Mitgliederversammlung. „Nach einem weiteren Informations- und Austauschprozess kann dann ein möglicher Rechtsformwechsel in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt werden“, schreibt die Arbeitsgruppe dazu an die Mitglieder.
Diese Vertreter bilden die Arbeitsgruppe Rechtsform
Im Einzelnen gehören zu der Arbeitsgruppe Rechtsform neben Papenfuß und dem Finanzvorstand Eric Huwer der Antragsteller von 2021, Niko Ehling, Supporters-Vorsitzender Sven Freese, Beirat Patrick Ehlers, e.V-Geschäftsführerin Anne Gnauk, Ehrenrat Andreas Peters, Aufsichtsrat Markus Frömming als Vertreter der Kühne Holding, einem Vertreter für die weiteren Gesellschafter, Fachexperten der Fußball AG und Fachjuristen von e.V., der AG und der Kühne Holding.
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Gesellschafter Klaus-Michael Kühne, der aktuell noch 15,21 Prozent der HSV-Anteile besitzt, hatte sich bereits öffentlich für eine Umwandlung der AG in eine KGaA ausgesprochen. Der 86-Jährige hätte in dieser Rechtsform die Möglichkeit, weitere Anteile zu erwerben. Gleichzeitig hat ein Club in der KGaA-Struktur die Möglichkeit, mehr als die von der DFL festgeschriebenen Anteile (50 Prozent +1) zu verkaufen, ohne die Kontrolle über den Verein durch einen Investor zu verlieren.