Hamburg. Vor sieben Tagen wurde der 42 Jahre alte Sportdirektor freigestellt. Nun folgt in der kommenden Woche das juristische Nachspiel.

Für Michael Mutzel (42) wird der kommende Dienstag kein Tag wie jeder andere sein. Um 9.15 Uhr trifft der vor einer Woche freigestellte Sportdirektor des HSV auf seinen ehemaligen Arbeitgeber. Nicht in einem Fußballstadion, sondern vor der Kammer 24 im Gerichtsaal des Arbeitsgerichts Barmbek. Das hat die Präsidialgeschäftsstelle des Arbeitsgerichts dem Abendblatt bestätigt. Es soll um die Entfristung des bis 30. Juni 2023 gültigen Arbeitsvertrages gehen. Zuerst hatte die "Bild" darüber berichtet.

HSV News: Mutzel wurde von Sportvorstand Boldt degradiert

Es ist kein Geheimnis, dass Mutzel vor allem mit der Art und Weise, wie er bei den Hamburgern degradiert und von HSV-Sportvorstand Jonas Boldt öffentlich angezählt wurde. Der 40-Jährige hatte Mutzel medial an den Pranger gestellt. "Michael funktioniert in einer Führungsrolle rund um die Mannschaft nicht", sagte Boldt über Mutzel, der bis zu seiner Freistellung vor einer Woche nicht mehr zur Mannschaft durfte.

Auch im Trainingslager in der Steiermark durfte der ehemalige Bundesliga-Profi nicht anwesend sein, obwohl er bis zuletzt für die Transfers maßgeblich zuständig war. All das führt dazu, dass sich Mutzel auch um seinen Ruf sorgt. Vor allem die öffentliche Abrechnung Boldts könnte in Zukunft interessierte Vereine abschrecken. Auch deshalb geht es nun vor Gericht.

Arbeitsrechtler sieht gute Chancen für Mutzel

Kolja Hein, Fachanwalt für Arbeits- und Sportrecht, der sich vor einem Jahr für das Amt des HSV-Präsidenten bewarb, sieht Mutzel rechtlich klar im Vorteil. „Ferner hat er die Möglichkeit, als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht einstweiligen Rechtsschutz auf Beschäftigung als Sportdirektor zu erheben. Darauf hat er einen materiellrechtlichen Anspruch", sagte Hein vor Kurzem dem Abendblatt.

Offiziell gilt der Vertrag des ehemaligen HSV-Sportdirektors noch bis Ende der Saison 2022/23. Da Mutzel allerdings schon mehr als drei Jahre bei den Hamburgern angestellt ist, könnte er gerichtlich sogar eine Entfristung seines Arbeitspapiers erwirken.

Ähnlicher Fall: Ex-HSV-Torwarttrainer bekam vor Gericht recht

Einen ähnlichen Fall gab es beim HSV bereits mit Ex-Torwarttrainer Stefan Wächter (44), der vor Gericht recht bekam und noch immer Gehalt vom Zweitligaclub bezieht, im Jahr 2018. "Die vertragliche Befristung eines Sportdirektors ist rechtlich unwirksam. Anders als bei Profifußballern, bei denen eine Befristung rechtlich zulässig ist, liegt bei Sportdirektoren gerade kein ,Verschleißtatbestand’", sagte Hein.

Ob es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, ist noch unklar. Gut möglich, dass sich beide Parteien außergerichtlich auf einen Vergleich einigen. Sollte es auf eine Abfindungszahlung hinauslaufen, könnte sich Mutzel auf eine Summe im sechsstelligen Bereich freuen.