Der Hamburger Staatsanwaltschaft liegen Strafanzeigen gegen den HSV-Stürmer vor. Man prüfe, ob eine “verfolgbare Straftat“ vorliegt.

Hamburg. Nach seinem Platzverweis im Heimspiel gegen den VfB Stuttgart (0:4) und der anschließenden siebenwöchigen Sperre durch das DFB-Sportgericht könnte Stürmer Paolo Guerrero vom Fußball-Bundesligisten Hamburger SV wegen des groben Fouls an VfB-Torhüter Sven Ulreich auch ein juristisches Nachspiel drohen. „Bei uns sind mehrere Strafanzeigen privater unbeteiligter Personen eingegangen. Wir müssen jetzt prüfen, ob eine verfolgbare Straftat vorliegen könnte", sagte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.

HSV-Mediendirektor Jörn Wolf meinte in einer Stellungnahme zu dem Thema: "Weder Paolo Guerrero noch der HSV wurden von der Staatsanwaltschaft aufgefordert, eine Aussage zu machen. Es ist ja nicht das erste Mal, dass Fußballspieler für Vergehen auf dem Platz von unbeteiligten Personen angezeigt wurden." So wurde auch Werder Bremens Torwart Tim Wiese für seinen brutalen Tritt im Nordderby im November 2008 gegen Ivica Olic angezeigt, das Verfahren jedoch wieder eingestellt.

Guerrero hatte sich schon 2010 strafrechtlich verantworten müssen. Damals war der Peruaner nach dem Wurf einer halb gefüllten Plastikflasche in das Gesicht eines Zuschauers zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt worden. Der Fan hatte den HSV-Stürmer nach dem 0:0 im Punktspiel gegen Hannover 96 von der Tribüne aus verbal attackiert und provoziert.

Oberstaatsanwalt: Keine zeitnahe Entscheidung

Ein halbes Jahr später folgten der Strafbefehl und die Geldbuße gegen Guerrero. Zudem hatte das Gericht eine Bewährungsfrist von zwei Jahren bestimmt. Im Falle einer weiteren Straftat des Stürmers in diesem Zeitraum müsste er weitere 270.000 Euro zahlen. Ob Guerrero gegen diese Auflagen verstoßen hat, wird nun ermittelt. Eine zeitnahe Entscheidung in der Sache schloss Möllers aufgrund der zahlreichen zu berücksichtigenden Fragen aus. Insgesamt sind die Chancen, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Guerrero wegen seines Fouls gegen VfB-Keeper Ulreich eröffnet, äußerst gering.

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Sportlich steht der Torjäger, der mit seinem Tritt gegen Ulreich für Aufregung in der gesamten Liga gesorgt hatte, dem abstiegsbedrohten HSV erst in den beiden abschließenden Saisonspielen wieder zur Verfügung. Zuspruch erhielt der Hamburger zumindest von Jermaine Jones. Der Mittelfeldspieler von Schalke 04 war vom DFB-Sportgericht nach einem absichtlichen Tritt auf den Fuß des Gladbachers Marco Reus ebenfalls wochenlang aus dem Verkehr gezogen worden.

„Herthas Ottl machte ein sehr ähnliches Foul gegen Stuttgarts Hajnal und bekam drei Spiele Sperre. Gladbachs de Camargo bekam nach seinem Vergehen in Berlin gar nichts. Ich verstehe, dass sich Hamburg aufregt“, sagte der 30-Jährige der „Sport Bild“: „Ich will weder mein Vergehen noch Guerreros schönreden – beide waren völlig daneben. Ich verstehe aber die immer wieder unterschiedlichen DFB-Urteile nicht.“ (abendblatt.de/dapd)