Ahrensburg/Travenbrück. Prozess um tödlichen Unfall auf L83 bei Travenbrück im November 2023. Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann fahrlässige Tötung vor.

Bei einem schweren Unfall ist im November 2023 auf der Landesstraße 83 in der Nähe von Travenbrück bei Bad Oldesloe ein 85-Jähriger ums Leben gekommen. Nun beginnt am Montag, 4. November, am Amtsgericht Ahrensburg der Prozess gegen den Unfallverursacher. Die Staatsanwaltschaft wirft heute 19-Jährigen aus Stormarn fahrlässige Tötung vor.

Der junge Mann war am 6. November vor einem Jahr mit einem Audi von Sühlen nach Schlamersdorf, beides Ortsteile von Travenbrück, unterwegs. In einer Kurve soll der damals 18-Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und frontal mit einem entgegenkommenden VW Up! kollidiert sein, an dessen Steuer der 85-Jährige saß. Der Senior wurde so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle starb.

Tödlicher Unfall in Stormarn: 19 Jahre alter Verursacher vor Gericht

Der 18-Jährige selbst wurde leicht verletzt, ebenso ein 22-Jähriger aus dem Kreis Segeberg, der zum Zeitpunkt des Unfalls hinter dem Stormarner fuhr und laut Polizei durch eine Vollbremsung gerade noch so eine weitere Kollision verhindern konnte. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 60.000 Euro. Für die Bergungs- und Aufräumarbeiten war die L83 mehr als fünf Stunden gesperrt.

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Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurde der Unfall durch die Fahrlässigkeit des heute 19-Jährigen verursacht und wäre vermeidbar gewesen. Demnach war der junge Stormarner mit rund 150 Kilometern pro Stunde deutlich zu schnell unterwegs, als er in den schlecht einsehbaren Kurvenbereich fuhr – und das, obwohl die Fahrbahn bei feuchtem Wetter leicht rutschig gewesen sei.

Der Audi prallte mit 125 bis 145 Kilometern pro Stunden gegen den VW des Seniors

In der Folge sei der Audi beim Bremsen ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn geraten. Zum Zeitpunkt der Kollision soll der Wagen noch immer zwischen 125 und 145 Kilometer pro Stunde schnell gewesen sein. Für das Verfahren ist nur ein Verhandlungstermin vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass der Richter bereits am Montag das Urteil verkünden wird.