Großhansdorf. Immer wieder gibt es Gerüchte um leerstehendes Lokal in Großhansdorf. Gemeinde verschärft Bauvorschriften. Es gibt ein mahnendes Beispiel.

Für das Gebiet rund um den Mühlenteich in Großhansdorf sollen künftig strengere Bauvorschriften gelten. Dazu wollen die Kommunalpolitiker in der Waldgemeinde den Bebauungsplan für das Wohnquartier zwischen Hansdorfer Landstraße, Jäckbornsweg, Pinnberg und Hansdorfer Mühlendamm ändern. Den Entwurf für den geänderten B-Plan mit der Nummer 25 haben die Gemeindevertreter jetzt mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD gebilligt.

Anlass für die Überplanung ist die Sorge, dass es im historischen Zentrum Großhansdorfs in den kommenden Jahren zu einer übermäßigen Nachverdichtung kommen könnte. Dabei haben die Politiker insbesondere den ehemaligen Gasthof Mühlendamm im Blick.

Großhansdorf: Gasthof Dunker vor dem Abriss? Politiker ändern Bebauungsplan

Das Gebäude auf der linken Seite an der Abzweigung des Hansdorfer Mühlendamms von der Hansdorfer Straße gehört zu den ältesten erhaltenen Bauwerken in Großhansdorf. Es wurde 1642 als Wohnhaus der nicht mehr existierenden Wassermühle errichtet. Später wurde das noch heute zum Teil reetgedeckte, rote Backsteingebäude als Gasthof genutzt. 2011 gab der letzte Wirt, Carl Ernst Dunker, den Betrieb auf. Aktuell steht der ehemalige Gasthof leer.

Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Gerüchte, dass der Abriss des Gebäudes bevorstehe. Aktuell sorgt ein Artikel im „Waldreiter“, der Vereinszeitschrift des Heimatvereins Großhansdorf, für Aufregung, in dem es heißt, eine Abrissgenehmigung liege bereits vor. Die zuständige Bauaufsicht des Kreises dementiert das auf Anfrage. Allerdings wäre auch keine Genehmigung erforderlich, da für das Gebäude kein Denkmalschutz besteht.

Großhansdorf: Veränderungssperre verhinder aktuell einen Abriss des ehemaligen Gasthofs

Recherchen des Abendblattes ergaben keine Hinweise darauf, dass es konkrete Pläne für einen Abriss des Gasthofs gibt. Zumal Großhansdorfs Gemeindevertreter für das Gebiet eine Veränderungssperre für die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen B-Plans verhängt haben. Derzeit wäre ein Abbruch somit gar nicht zulässig.

Viele in Großhansdorf würden den ehemaligen Gasthof gern langfristig erhalten. „Es wäre sehr schade, wenn dieses schöne Gebäude, das eng mit der Ortsgeschichte verbunden ist, verschwinden würde“, sagt auch Großhansdorfs Bürgervorsteher Mathias Schwenck (CDU).

Gasthof Dunker: Das 400 Quadratmeter große Grundstück könnte für Wohnbebauung genutzt werden

Politik und Verwaltung rechnen jedoch damit, dass ein Abriss der Immobilie über kurz oder lang erfolgen wird. Dann könnte das rund 400 Quadratmeter große Dunker-Grundstück für Wohnbebauung erschlossen werden. Einen Erhalt des Gasthofs kann die Gemeinde auch mit der Änderung des Bebauungsplans nicht erzwingen. Doch CDU, Grüne und SPD wollen verhindern, dass an der Stelle große Mehrfamilienhäuser entstehen können, die aus Sicht der Parteien nicht in das Ortsbild passen würden.

Als warnendes Beispiel, das letztlich den Anstoß für die Änderung des B-Plans gab, gilt ihnen ein Gebäude, das kürzlich an der Ecke Hansdorfer Landstraße/Hansdorfer Mühlendamm errichtet wurde. Ein Großhansdorfer Bauentwickler hatte die Fläche, die ebenfalls zum Dunker-Anwesen gehörte, erworben, und dort ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten errichtet.

Architekten eines Mehrfamilienhauses jonglierten geschickt mit Höhenvorgaben

Die Architekten haben geschickt mit den Vorgaben des derzeit gültigen Bebauungsplans von 1994 jongliert und die starke Abschüssigkeit des Grundstücks ausgenutzt, um ein Gebäude zu errichten, das zur Hansdorfer Landstraße hin den Eindruck einer Fünfstöckigkeit erweckt.

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Wegen des Abhangs nach Süden hin ragt das Kellergeschoss auf dieser Seite vollständig aus dem Boden heraus und kann dadurch als vollwertige Wohnetage genutzt werden. Der zweite Stock ist zudem als Staffelgeschoss ausgeführt, das Dachgeschoss ausgebaut. Beide zählen nicht als Vollgeschosse. Der gültige Bebauungsplan von 1994 lässt bislang an der Stelle maximal zwei Vollgeschosse zu. Dieser Vorgabe entspricht das Gebäude.

Großhansdorf: Künftig dürfen Gebäude maximal elf Meter hoch und 20 Meter lang sein

„Wir hatten bislang keine klare Höhenbeschränkung im Bebauungsplan“, sagt Christoph Maas (CDU), Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses. Das habe Bauentwicklern kreative Möglichkeiten eröffnet. Auf anderen Grundstücken entlang des Hansdorfer Mühlendamms gibt es laut Bauamt im rückwärtigen Bereich noch weitere Verdichtungspotenziale, die in den kommenden Jahren ausgeschöpft werden könnten. „Wir verhindern mit dem neuen B-Plan, dass dort ungewollt etwas entsteht“, so Maas.

Auch an anderen Stellen sei der B-Plan von 1994 sehr vage. „Wir haben deshalb Vorgaben zu den Gebäudekubaturen und zur Zahl der Wohneinheiten aufgenommen“, so der Vorsitzende des Bauausschusses. Im geänderten B-Plan bleibt die Zahl der zulässigen Stockwerke unverändert bei einem beziehungsweise im Süden und Südwesten des Gebietes zwei Vollgeschossen. Ergänzend wird nun aber festgelegt, dass Gebäude maximal neun beziehungsweise elf Meter hoch sein dürfen. Dadurch kann die Höhenvorgabe künftig nicht mehr mit Staffel- und Dachgeschossen umgangen werden.

Gasthof Dunker: Zulässig sind nur noch Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten

Gemessen werden soll vom höchsten Punkt der das Grundstück erschließenden Straße aus, damit auch bei stark abschüssigem Gelände wie im Fall des Mehrfamilienhauses am Hansdorfer Mühlendamm der Höhenbezugspunkt klar definiert ist. Neue Gebäude dürfen zudem maximal 20 Meter lang sein. Zulässig sind ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten.

Die FDP kritisiert die B-Plan-Änderung. „Durch die neuen Vorgaben wird eine innerörtliche Nachverdichtung verhindert“, sagt der Fraktionsvorsitzende Carsten Pieck. Die Notwendigkeit der Planänderung erschließe sich seiner Fraktion nicht.

Gasthof Dunker Großhansdorf: Die FDP hält die Änderung des Bebauungsplans für überflüssig

„Ich persönlich habe nicht den Eindruck, dass das Gebäude die Großhansdorfer massiv stört“, sagt Pieck mit Blick auf das umstrittene, neu errichtete Mehrfamilienhaus. Es liege mit der Hansdorfer Landstraße an einer Magistrale in direkter Nähe des Zentrums. Eine höhere Bebauung sei an der Stelle durchaus ortsverträglich. „Wir brauchen dringend Wohnraum in Großhansdorf“, betont der FDP-Fraktionschef.

Bis der neue B-Plan rechtskräftig wird, werden noch einige Monate vergehen. Zunächst wird der Entwurf nun öffentlich ausgelegt, anschließend beraten die Gemeindevertreter über eingegangene Einwände von Bürgern und Behörden. Erst dann folgt der finale Beschluss.