Ahrensburg/Lübeck. Urteil des Amtsgerichts Lübeck wegen Steuerhinterziehung und Hehlerei liegt erst zwei Wochen zurück. Worum es diesmal geht.
Das Urteil in dem Prozess um betrügerische Geschäfte in einem Autohaus in Ahrensburg vor dem Amtsgericht Lübeck ist gerade erst knapp zwei Wochen alt, da steht bereits das nächste Verfahren gegen den ehemaligen Chef des Unternehmens, Fatic B. (Name geändert), im Terminkalender: Ab Donnerstag, 5. September, wird vor dem Landgericht Lübeck erneut wegen des Vorwurfs des Versicherungsbetrugs gegen den 42-Jährigen verhandelt. Zunächst sind vier Termine bis Mitte September angesetzt.
Der Unternehmer soll Unfälle fingiert und Versicherungen so um mehr als 140.000 Euro geprellt haben. B. soll die Unfälle unter anderem mit Fahrzeugen, die Kunden bei ihm zur Reparatur eingestellt hatten, selbst verursacht beziehungsweise vorgetäuscht haben, sie verursacht zu haben.
Betrug im Autohaus: Ahrensburger ab September erneut vor Gericht
Dann, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor, soll er die Schäden unter Nutzung der Namen und Daten seiner Kunden selbst bei den Versicherungen angemeldet und Reparaturkosten und Schadenzahlungen (die Wagen der Unfallgegner waren auf seine Mitarbeiter oder deren Angehörige zugelassen) einkassiert haben.
Teilweise hatte der 42-Jährige laut Anklage Freunde und Verwandte als Komplizen. Andere „Mittäter“ habe er sich sorgfältig aus seinem Kundenkreis herausgepickt. Sie seien entweder schlichten Gemüts oder leicht zu manipulieren gewesen. Meist habe es sich um alte oder kranke Personen gehandelt, die der Ahrensburger gut habe einschüchtern können.
Amtsgericht Ahrensburg verurteilte B. zu drei Jahren und sechs Monaten Haft
Das Schöffengericht am Amtsgericht Ahrensburg hatte Fatic B. bereits Ende März wegen Betruges in sechs Fällen, wegen versuchten Betruges in zwei Fällen und Unterschlagung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
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Gegen die Entscheidung legte B. über seinen Verteidiger Berufung ein. Letzterer hatte in dem Verfahren immer wieder versucht, den Eindruck zu erwecken, es liege ein Justizirrtum vor. Im Prozess müsse eindeutig eine Täuschungsabsicht vonseiten des Angeklagten nachgewiesen worden sein. Und nur was im Prozess zweifelsfrei festgestellt worden sei, dürfe in die Urteilsfindung einfließen, hatte der Anwalt in seinem Plädoyer gefordert.
Verteidiger bestreitet in seinem Plädoyer Täuschungsabsicht seines Mandanten
Eine Täuschungsabsicht oder eine Beteiligung an Betrugstaten hätten seinem Mandanten aber nicht nachgewiesen werden können, so der Anwalt. Die im Prozess ermittelten Vorgänge seien vielmehr zivilrechtlicher Natur und nicht strafwürdig. Deshalb verlangte der Verteidiger, seinen Mandanten freizusprechen und aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Lediglich in einem Fall räumte er einen versuchten Betrug ein, für den er eine Bewährungsstrafe von maximal fünf Monaten forderte.
Der Vorsitzende Richter Said Evora widersprach dieser Darstellung in der Urteilsbegründung. Es seien einfach zu viele Parallelen bei den fingierten Unfallvorgängen aufgetaucht, als dass man dort noch von zufälligen Schadensereignissen ausgehen könne.
In anderem Verfahren wurde B. zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt
In dem Verfahren am Amtsgericht Lübeck, in dem am Montag vor zwei Wochen das Urteil verkündet wurde, ging es unter anderem um Steuerhinterziehung, Hehlerei, Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betrug. B. soll mit gestohlenen Autos gehandelt, sich mit falschen Identitäten Finanzierungsvereinbarungen erschlichen und Gewerbesteuern im sechsstelligen Bereich hinterzogen haben.
Insgesamt sprach das Gericht den 42-Jährigen in 43 von 45 Anklagepunkten schuldig. Es verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gegen B. und ordnete die Einziehung von Vermögenswerten des Unternehmers in Höhe von rund 300.000 Euro ein. Eine 39 Jahre alte Mitangeklagte, die zeitweise für das Autohaus gearbeitet hat, soll 4800 Euro Geldstrafe wegen Bankrotts und Steuerhinterziehung in elf Fällen zahlen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch beide Angeklagten haben gegen dieses Urteil ebenfalls Berufung eingelegt.