Wedel. Ärger in einer Flachbausiedlung: Die Genehmigung für das Dach sei rechtswidrig erteilt worden. So verteidigt sich die Bauaufsicht.

In einer Flachbausiedlung in Wedel bleibt der von der Verwaltung genehmigte Umbau eines Dachs einigen Anwohnern und Politikern ein Dorn im Auge. Der Umbau mit einem Spitzdach in einer Flachbausiedlung hätte im Sommer 2021 nicht in dieser Form von der Wedeler Bauaufsicht genehmigt werden dürfen. Das meinen einige der Kritiker, zu denen Ex-Ratsherr Olaf Wuttke oder auch der SPD-Politiker Wolfgang Rüdiger gehören.

Sie hinterfragen den Vorgang und fühlen sich bei der rechtlichen Entscheidungsfindung übergangen. Jetzt hat die Verwaltung neue Antworten auf bisher offene Fragen geliefert. Diese hatte Wolfgang Rüdiger der Verwaltung gestellt. Die Bauaufsicht bleibt in der Beantwortung jedoch erneut recht vage. Die Antworten werden zu Beginn der kommenden Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag, 3. Dezember, vorgestellt (18.30 Uhr, Rathaus). Im Ratsinformationssystem sind sie bereits vorab veröffentlicht worden.

Spitzdach im Wedeler Rosenweg – hätten Nachbarn befragt werden müssen?

So hätten laut Rüdiger Anwohner im Rosenweg berichtet, dass bei Grundstückskauf oder im Erbbaurecht einst Verträge zwischen Bauherren und Stadt geschlossen worden seien, die die Einhaltung der geltenden Vorschriften beinhalteten. Müssten bei Abweichungen nicht auch die Nachbarn befragt werden?

„Die Prüfung von Bauanträgen erfolgt immer nach jeweils geltender Landesbauordnung (LBO). Die interne Rücksprache ergab, dass es in den der Stadt vorliegenden Kaufverträgen keine Regelung zur Information oder Zustimmung von Nachbarn gibt“, antwortet die Stadt.

Wedel: Abweichungen in puncto „Flachdach“ können vom Bauamtsleiter beurteilt werden

Eine „nachbarschützende Wirkung“ sei nicht heranzuziehen gewesen. Zudem sei 1989 vom Magistrat der Stadt Wedel beschlossen worden, „dass die Abweichungsentscheidung über die Bebauungsplanfestsetzung „Flachdach“ auf den Bauamtsleiter delegiert wird. Er beschloss dabei auch die Richtlinie, nach der Antragsunterlagen weitgehend positiv zu beurteilen sind.“

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Die Frage nach einer neu errechneten Geschossflächenzahl nach dem Umbau dürfe nicht beantwortet werden, weil der Fragesteller kein direkter Nachbar sei. Diese Angabe hätte ohnehin keine „nachbarschützende Funktion“. Weitere Nachfragen, etwa zur Dachneigung oder der Einhaltung von Baugrenzen bleiben von der Bauaufsicht Wedels ebenfalls unbeantwortet, aus rechtlichen Gründen.

„Privatrechliche Vereinbarungen“ – Stadt beantwortet einige Fragen nicht

In insgesamt fünf Antworten bei neun gestellten Fragen ist der Verweis mit dem Passus von „privatrechtlichen Vereinbarungen“, also vertraulichen Übereinkünften, enthalten. Zudem müsse eine Frage ebenfalls privatrechtlich geklärt werden, da dafür die Bauaufsicht nicht zuständig sei.

Aus Sicht der beiden Wedeler hätte bei solch einer massiven Abweichung von den baurechtlichen Bebauungsplanvorschriften zwingend vorab der Planungsausschuss informiert werden müssen. Daraufhin hatte sich die Stadtverwaltung unter anderem mit diesem Anliegen in den vergangenen Einwohnerfragestunden der politischen Sitzungen des Planungsausschusses beschäftigt.