Kreis Pinneberg. Vorstoß des Landtagsabgeordneten Martin Balasus erhält Rückenwind von der Union im Kreis Pinneberg. Die Landrätin soll handeln.
Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis werden Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet. Das hat Landrat Christian Herrgott (CDU) dort durchgesetzt. Und jetzt soll auch die Landrätin im Kreis Pinneberg, Elfi Heesch (parteilos, 60), bewegt werden, genauso zu handeln. Ebenfalls forciert von der Union.
Die Initiative dafür hatte der Landtagsabgeordnete Martin Balasus (CDU) vor gut zwei Monate ergriffen. Jetzt springen ihm elf Bürgermeister aus dem Kreis Pinneberg, allesamt mit CDU-Parteibuch, zur Seite. Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten sich auf diesem Weg besser integrieren.
Arbeitspflicht für Flüchtlinge: Bundestagskandidat Kölbl unterstützt Initiative der Bürgermeister
Auch der Bundestagskandidat der Union, Daniel Kölbl aus Tornesch, fordert: „Zur Stärkung der Integration, aber auch für einen echten Kurswechsel in der Migrationspolitik, brauchen wir die Arbeitspflicht. Wer in Deutschland Schutz und Hilfe bekommt, kann mit verpflichtender, gemeinnütziger Arbeit der Gesellschaft etwas im Rahmen seiner Möglichkeiten zurückgeben.“
Die CDU-Bürgermeister, mit Ausnahme von Christopher Radon aus Tornesch allesamt ehrenamtlich tätig, haben die Landrätin persönlich angeschrieben. Der Kreis Pinneberg solle eine neue, „integrative Kraft entfachen“. Eine Antwort zum „Impuls der CDU-Bürgermeister“ und eine Einordnung der Situation werde es in der kommenden Woche geben.
Migrationsberater, DGB, SPD und Grüne: Einstieg besser in reguläre Arbeit
Die Initiative des Abgeordneten Anfang September war im Kreis Pinneberg von Gewerkschaftern, Sozialdemokraten, Grünen und Fachleuten aus der Flüchtlingsarbeit kritisiert worden. Zielführender sei es, die Zugänge zur regulären Arbeit zu erleichtern und die Abschlüsse aus dem Ausland schneller anzuerkennen.
Die CDU-Bürgermeister betonen, Vor- und Nachteile für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mögliche Arbeitsverpflichtung abgewogen zu haben. So werde beispielsweise die im Bundesgesetz geregelte Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent als zu gering kritisiert. „Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass die Unterkunft, Verpflegung und (medizinische) Versorgung aus unserer Sicht als erhaltene Leistungen ebenfalls in die Waagschale fallen“, argumentieren die Bürgermeister. Zudem könne auch eine höhere Entschädigung ausgezahlt werden, wenn tatsächlich höhere Aufwendungen nachgewiesen werde.
CDU-Bürgermeister plädieren für gemeinnützige Arbeit als Aufgabe
Mit Blick auf den unbestritten intensiven Verwaltungsaufwand werde zuweilen angeführt, die Einführung „rechne“ sich nicht. „Wir sind hingegen der festen Überzeugung, dass wir uns eine fehlgeschlagene staatliche Integrationsleistung und eine daraus folgende Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens schlichtweg nicht leisten können“, heißt es in dem zweiseitigen Brief an die Landrätin.
Und was sollen die Asylbewerber tun? Zu diesen Arbeiten zählen die CDU-Bürgermeister insbesondere die Aufgabe, in und um Gemeinschaftsunterkünfte aufzuräumen. „Wir können uns sehr gut vorstellen, dass weitere Arbeitsgelegenheiten unter Koordination des Kreises bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden können. Die Arbeit soll dabei selbstverständlich der Allgemeinheit dienen.“
Arbeitsgelegenheit erhöhe Chance für schnelle Integration
„Asylbewerberinnen und Asylbewerber bringen wertvolle Lebenserfahrungen und mitunter berufliche Fähigkeiten aus ihren Herkunftsländern mit, die ein wichtiges wirtschaftliches Potenzial für unser Land bedeuten“, argumentieren die elf Christdemokraten. Eine sofortige Integration in den regulären Arbeitsmarkt sei herausfordernd und „in vielen Fällen aufgrund rechtlicher Bestimmungen noch nicht möglich“.
Durch Arbeitsgelegenheiten erhielten Asylbewerber die Gelegenheit, sich durch den direkten Kontakt mit den Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren, meinen die elf Bürgermeister. Aus solcher Arbeit erhöhe sich zudem die Chance, später in den regulären Arbeitsmarkt zu wechseln. Im Saale-Orla-Kreis, so berichtete der Landrat im Sommer dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), hätten von rund 100 Asylbewerbern, die seit dem Start im Frühjahr verpflichtet worden seien, immerhin 20 einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.
Kranke, Alleinerziehende und Schulpflichtige müssen nicht arbeiten
„Wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch einen kleinen Beitrag der schutzbietenden Gesellschaft leisten würden, würde nicht nur ihr Selbstwertgefühl steigen. Auch die subjektive Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, den Menschen Schutz zu gewähren, würde größer“, schreiben die Bürgermeister.
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Den elf Christdemokraten ist klar: „Bei der Organisation des Arbeitskonzeptes müsste die Verwaltung selbstverständlich darauf achten, dass Härtefälle im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt würden. Gemeinnützige Arbeit dürfte beispielsweise nachgewiesen kranke Menschen sowie Alleinerziehende und Schulpflichtige nicht belasten. Integrationswillige Personen sollten auch nicht von der Teilnahme an Sprachkursen abgehalten werden. Die Umsetzung im Einzelnen sollte auch deshalb bei den Kommunen liegen, die den sinnvollen Einsatz planen und steuern können.“
„Ein neuer Ansatz in der Integrationsarbeit“
Die CDU-Bürgermeister sind sich bewusst: „Ein neuer Ansatz in der Integrationsarbeit, wie wir ihn vorschlagen, ist ein großer gemeinsamer Kraftakt. (. . .) Unser Vorstoß bietet große Chancen: Gleichermaßen für die Menschen, die zu uns gekommen sind, wie für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Der Brief ist unterzeichnet von den Bürgermeistern Wolfgang Balasus (Moorrege), Peter Bröker (Haselau), Uwe Hüttner (Holm), Julian Kabel (Heidgraben), Rolf Lammert (Bönningstedt), Hans-Peter Lütje (Appen), Jürgen Neumann (Heist), Anja Pump (Neuendeich), Christopher Radon (Tornesch), Hermann Stieler (Seester) und Wiebke Uhl (Ellerhoop).