Geesthacht. Im Jahr 2028 greift das Gebäudeenergiegesetz. Viele fragen sich, was mit ihrer Heizung wird. Info-Veranstaltung liefert Antworten.
In weniger als vier Jahren ist es so weit: Erdgas- oder Ölheizungen dürfen ab Juli 2028 nicht mehr in Häuser eingebaut werden. Grund ist das Gebäudeenergiegesetz des Bundes vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und der Forderung nach mehr Klimaschutz.
Aber was dann? Welche Möglichkeiten danach in Geesthacht zur Verfügung stehen, darüber klärt die Stadtverwaltung bei einer Einwohnerinformation am 15. November um 17.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses (Markt 15) auf. In einem ersten großen Aufschlag wurde das Stadtgebiet auf der Basis der Wärmeverbrauchsdaten der Gebäude in mehrere Bereiche eingeteilt.
Wo in Geesthacht der Einbau von Wärmepumpen notwendig wird
Die Stadtverwaltung stellt den aktuellen Stand der Planung vor und hat Experten von Averdung Ingenieure & Berater GmbH und Tebau GmbH eingeladen, die in enger Abstimmung mit den Stadtwerken und der Stadt das Konzept für Geesthacht erarbeiten.
Zu sehen sein wird, wo sich eine zentrale Wärmeversorgung mit Fernwärme wirtschaftlich betreiben ließe. „Wir werden Karten des Stadtgebiets zeigen, auf denen ersichtlich ist, ob in Gebieten künftig eine Fernwärmeversorgung vorgesehen ist oder nicht. In letzterem Fall wird voraussichtlich die Wärmepumpe das Mittel der Wahl sein“, erklärt Jürgen Pflantz vom Fachdienst Umwelt.
Wärme-Kälte-Planung muss von Ratsversammlung abgesegnet werden
Hintergrund: Die Stadt Geesthacht ist wegen des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes als eine von 70 Kommunen in Schleswig-Holstein dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 2024 eine Wärme-Kälte-Planung zu erstellen, die von der Ratsversammlung beschlossen werden muss. Einbezogen bei Herstellung der Treibhausneutralität sind städtische Immobilien, Privathäuser und Unternehmen.
Im Ergebnis wird ein Konzept für die Zukunft erwartet, wie Geesthacht bis zum Jahr 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erreichen kann, und welche regenerativen Energien sich aus Quellen wie Sonne, Biomasse, Erd- oder Flusswärme nutzen lassen.
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Maßnahmen für Geesthachter nicht rechtlich bindend
Jürgen Pflantz betont: „Wichtig ist es, zu unterscheiden: Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus dem sogenannten Heizungsgesetz des Bundes Pflichten, die jeder Haushalt für die persönliche Energieplanung bedenken muss. Es ist nicht die Stadt Geesthacht und auch nicht die Wärme-Kälte-Planung der Stadt Geesthacht, die die Bürgerinnen und Bürger zur Wärmepumpe bringen, sondern das Bundesgesetz“.
Die Wärme-Kälte-Planung der Stadt sei ein Konzept dazu, wie Geesthacht bis 2045 treibhausgasneutral mit Wärme versorgt werden könne. „Die Maßnahmen, die dafür notwendig sind und die in einem weiteren Schritt erst noch formuliert werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger nicht rechtlich bindend“, sagt Jürgen Pflantz.