Geesthacht. In Geesthacht wird die Frage, für wen es künftig teurer wird und für wen günstiger, bald beantwortet. Es gibt schon erste Rückschlüsse.
Die Aufregung war groß, als die Pläne einer bundesweiten Grundsteuerreform im Winter 2021 vorgestellt wurde. Für wen wird es ab dem Jahr 2025 teurer? Für wen günstiger? Bei der Festlegung des neuen Hebesatzes herrscht seitdem in den Städten und Gemeinden ein unterschiedliches Tempo. Während die neue Berechnung für Hamburg seit Kurzem feststeht, ist die Stadt Geesthacht noch nicht ganz so weit.
Immerhin sieht sich die Verwaltung auf einem guten Weg, das Geheimnis in wenigen Wochen lüften zu können. Sie muss sich beeilen, denn bereits zu den Haushaltsberatungen nach den Sommerferien sollen der Politik finanzielle Eckdaten an die Hand gegeben werden. Die Informationen, die das Finanzamt bisher übermittelte, lesen sich gut für Heiner Roßmann vom Fachdienst Finanzen.
Neue Grundsteuer: Geesthacht wird nach der Sommerpause konkret
Der Fachdienstleiter lieferte im Finanzausschuss einen Sachstandsbericht zur Grundsteuer. So liege die Abgabequote für die Stadt bei 95 Prozent, und 90 Prozent der Fälle seien seitens des Finanzamtes bereits bearbeitet worden, berichtete er.
Mehr als 11.000 Datensätze wurden bisher ins System importiert und müssten nun den vorhandenen Grundsteuerobjekten zugeordnet werden. Sobald das erfolgt sei, könne der neue Hebesatz ab 2025 bestimmt werden. Das bedeutet aber noch nicht den Abschluss der Arbeiten.
Grundsteuer: Geesthacht nimmt 5,1 Millionen Euro pro Jahr ein
Sobald er kalkuliert wurde, folgt eine Hebesatzsatzung – „ein wunderbares Wort“, diese Schöpfung fand auch Heiner Roßmann bemerkenswert –, um die Steuerbescheide zum Januar 2025 rechtskräftig versenden zu können. Anderenfalls, sollte der Hebesatz nur in der Haushaltssatzung verankert werden, wäre die Steuer erst mit Genehmigung des Haushaltes gültig, ergo deutlich nach dem Jahreswechsel.
Der derzeitige Hebesatz in Geesthacht liege bei 425 Prozent, damit würden 5,1 Millionen Euro eingenommen, erklärte Heiner Roßmann. Gerechnet werde nun, welchen neuen Hebesatz man nehmen müsse, um wieder diese 5,1 Millionen Euro zu erzielen. Die Vorgabe ist nämlich, dass es durch die Reform nur zu einer Umverteilung der Zahlungen, nicht zu einer Erhöhung der Einnahmen insgesamt kommen darf. Zum Jahr 2024 solle eine Aufkommensneutralität hergestellt werden.
Neue Grundsteuer: Erste Erfahrungen aus Hamburg zeigen, wen es treffen dürfte
„Dass es zu Verwerfungen kommen wird, dass einige mehr zahlen müssen und andere weniger, braucht man wohl nicht zu erwähnen“, sagte Heiner Roßmann. Erste Erfahrungsberichte aus Hamburg zeigen, wen es treffen dürfte.
Hier wurde der Hebesatz Anfang Juli auf 975 Prozent festgelegt. Zum Teil kam es zu Verfünffachungen der bisherigen Steuerlast. Tendenz ist, dass es wegen der angestrebten Steueranpassungen für neuere Häuser eher günstiger wird, für ältere teurer, wie das Hamburger Abendblatt berichtet.
Grundsteuer: Vorliegende Messbeträge zeigen Tendenz auf
So errechnete der Eigentümer eines großen Einfamilienhauses von 1956 mit großem Grundstück eine Steigerung um knapp 60 Prozent von 526 Euro auf 839 Euro. Für die Eigentümerin einer 1992 erbauten, deutlich kleineren Immobilie mit weniger Garten wird es günstiger: 340 statt 522 Euro, eine jährliche Entlastung von rund 35 Prozent.
Die Grundsteuer berechnet sich aus den drei Faktoren: Wert des Grundbesitzes, Steuermesszahl und Hebesatz. Anhand der Tendenz des bisher ermittelten Messbetrages konnte Heiner Roßmann an Beispielen andeuten, in welche Richtung es somit in Sachen Grundsteuer in Geesthacht gehen könnte. Allerdings liegt der Messbetrag zum Teil nur sehr lückenhaft vor.
Grundsteuer: Für Mieter darf Verteuerung über Betriebskosten umgelegt werden
Den Rückschlüssen nach könnte es bei der Grundsteuer für die 30 unbebauten Grundstücke, die es im Stadtgebiet noch gibt, teurer werden. Der alte Durchschnitt des Messbetrages liegt hier bei 23 Euro, der neue, der zunächst für 19 Grundstücke ermittelt ist, möglicherweise bei 175 Euro.
Bei sechs Mietwohngrundstücke liegt der Messbetrag nur in einem Fall vor, hier sinkt die Grundsteuer von 129 auf 108 Euro. Das ist auch für Mieter wichtig. Die Grundsteuer wird zwar von den Eigentümern bezahlt, kann über die Betriebskosten aber auf Mieter umgelegt werden.
Zur Ratsversammlung vor den Haushaltsberatungen soll Satzung stehen
Für sieben Grundstücke aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft zeigt der Messebetrag eine leichte Steigerung des bisherigen Durchschnitts von 128 Euro auf 185 Euro, und bei drei sonstigen bebauten Grundstücken steigt der Messbetrag kräftig von durchschnittlich drei Euro auf 61 Euro.
„Die nächsten Schritte sind die Ermittlung der neuen Messbeträge und die Kalkulation des neuen Hebesatzes“, erklärte Heiner Roßmann. Zur Ratsversammlung vor den Haushaltsberatungen im Herbst sollte die Satzung beschlussfähig sein.
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Neue Grundsteuer: Hebesatz darf im übernächsten Jahr wieder selbst bestimmt werden
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden, die erzielten Einnahmen fließen ausschließlich ihnen zu. Bundesweit sind es aus dieser Quelle jährlich über 15 Milliarden Euro. Umso wichtiger, diese Quelle flexibel händeln zu können.
„Wann können wir den Hebesatz das erste Mal wieder selbst gestalten?“, wollte demzufolge Petra Burmeister, die Fraktionsvorsitzende der SPD, wissen. Heiner Roßmann: „Nach meinem Kenntnisstand könnten wir für 2026 entsprechende Anpassungen machen.“