Lübeck/Barsbüttel. 47-Jähriger soll mit Komplizen 90 Kilo Marihuana von Spanien nach Deutschland geschmuggelt haben. Fünfeinhalb Jahre Haft.
In dem Verfahren um einen Drogencoup in Barsbüttel hat der 47 Jahre alte Angeklagte seinen Antrag auf Revision zurückgezogen. „Damit ist das Urteil des Landgerichts Lübeck rechtskräftig“, sagt Sprecher Stephan Bahlmann. Der Mann aus Hamburg war im vergangenen Oktober zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden.
Angeklagter verzichtet auf Revision im Prozess um Drogenfund
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 47-Jährigen vorgeworfen, gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Komplizen mehr als 90 Kilogramm Marihuana aus Spanien nach Deutschland eingeführt zu haben, um die Drogen anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen (Az.: 713 Js 2446/21). Bei einer Razzia am 13. Februar 2020 auf einem Firmengelände an der Stemwarder Landstraße im Barsbütteler Ortsteil Willinghusen hatte ein Spezialeinsatzkommando (SEK) die Männer auf frischer Tat dabei ertappt, als sie die Drogen gerade aus einem Lastwagen entladen wollten.
Der 47-Jährige und ein 32 Jahre alter Komplize wurden festgenommen. Der Wert des sichergestellten Marihuana liegt laut Staatsanwaltschaft bei rund 500.000 Euro. Der 32-Jährige wurde in einem separaten Verfahren zu fünf Jahren Haft verurteilt. Vor dem Zugriff hatten Ermittler die Männer intensiv observiert, Treffen beobachtet, Gespräche und Telefonate mitgehört.
Encrochat-Daten führten Ermittler auf die Spur der Bande
Auf die Spur war die Polizei der Bande gekommen, weil der 32-Jährige als Nutzer des Kommunikationsnetzwerks Encrochat identifiziert werden konnte. Der verschlüsselte Dienst galt als nicht zu knacken und wurde daher von zahlreichen Kriminellen genutzt. 2020 war es französischen und niederländischen Behörden dennoch gelungen, Zugriff auf das Netzwerk zu erhalten. Seitdem sind die Ermittlungsbehörden mit der Auswertung der Chatdaten beschäftigt.
Der 47-Jährige hatte die Tat vor Gericht zwar eingeräumt, aber bestritten, Teil einer organisierten Bande zu sein. Vielmehr habe es sich um eine einmalige Sache gehandelt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hatte der Hamburger die Entscheidung des Gerichts angefochten und vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision eingelegt. Offenbar sah er die Erfolgschancen inzwischen als so gering an, dass er das Urteil doch akzeptierte.