Lübeck/Barsbüttel. Bei einer Razzia im Februar hatte die Polizei 90 Kilogramm Marihuana sichergestellt. 47-Jähriger vor dem Landgericht Lübeck verurteilt.

Vor dem Landgericht Lübeck ist ein 47-Jähriger im Zusammenhang mit dem Fund von 90 Kilogramm Marihuana in Barsbüttel zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sind überzeugt, dass Joachim K. (Namen geändert) Teil einer Bande war, die die Einfuhr der Drogen aus Spanien organisiert hat und diese anschließend in Deutschland weiterverkaufen wollte (Az.: 713 Js 2446/21).

Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für 47-Jährigen nach Drogenfund in Barsbüttel

Die Beweislast gegen den Geesthachter war erdrückend: Wochenlang hatten die Ermittler die Kriminellen observiert, die Treffen der Bandenmitglieder auf Fotos dokumentiert, Gespräche und Telefonate abgehört. Als die Polizisten Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Lieferung erhielten, schlugen sie am 13. Februar 2021 zu: Bei einer Razzia auf dem Gelände eines Werkhofs im Barsbütteler Ortsteil Willinghusen ertappten Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) Joachim K. und seinen Komplizen, den 32 Jahre alten Simon M., auf frischer Tat, als diese damit beschäftigt waren, den Lkw mit der Drogenlieferung im Wert von rund 500.000 Euro zu entladen.

Gegen 32 Jahre alten Komplizen läuft ein separates Verfahren

Gegen den Hamburger läuft ein separates Strafverfahren, das am Mittwoch ebenfalls vor dem Landgericht Lübeck begonnen hat. Der 32-Jährige soll die Halle auf dem Firmengelände organisiert haben, in der die Bande die Drogen lagern wollte. M.s Bruder betreibt auf dem Gewerbehof eine Werkstatt.

Auswertung von Encrochat-Daten führte Ermittler auf die Spur der Bande

Zum Verhängnis wurde der Bande ihre akribische Planung: Zur Kommunikation nutzten sie den vermeintlich sicheren Anbieter „Encrochat“, nichtsahnend, dass das Programm von den Ermittlungsbehörden inzwischen entschlüsselt war und mitgelesen werden konnte. Den Beamten gelang es, Simon M. als Encrochat-Nutzer zu identifizieren. Da das Programm vor allem von Kriminellen genutzt wird, machte sich der Hamburger dadurch aus Sicht der Ermittler verdächtig.

Angeklagter bestreitet, Teil einer organisierten Gruppe zu sein

Vor Gericht äußerte Joachim K. sich nicht selbst zu den Vorwürfen, räumte die Tat aber in einer Erklärung, die sein Anwalt Alkan Dogan zum Prozessauftakt am Montag verlas, grundsätzlich ein. Der 47-Jährige bestritt jedoch, Teil einer organisierten Bande zu sein. Vielmehr habe es sich um eine einmalige Sache gehandelt. „Eigentlich habe ich mit meiner Lebensgefährtin in Spanien gelebt“, so K. Doch als er im Zuge der Corona-Pandemie seine Anstellung als Koch verloren habe, sei er aus finanzieller Not nach Deutschland zurückgekehrt, um für einen Bekannten Gelegenheitsjobs zu übernehmen. „Er hat mich an einen Freund vermittelt, der Hilfe beim Entladen dieser Lieferung brauchte.“, so K.

Staatsanwalt hält Darstellung des 47-Jährigen für unglaubwürdig

Staatsanwalt Felix Schwetzko hält diese Darstellung für unglaubwürdig. „Der Angeklagte hat seinen Komplizen nicht, wie von ihm behauptet, erst kurz vor der Ankunft der Lieferung kennengelernt“, sagte er. Dies belegten die Protokolle der abgehörten Gespräche. Mindestens seit Januar seien die Männer in Kontakt gewesen, um die Tat zu planen. Die Nutzung verschlüsselter Kommunikationsdienste weise darauf hin, dass K „ein Profi“ und die Barsbütteler Lieferung „nur die Spitze des Eisbergs“ sei. Fakt sei, dass K. 2018 bereits in Frankreich zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden sei, weil er versucht habe, rund 60 Kilogramm Marihuana in das Land einzuschleusen.

Verteidiger versucht, seinen Mandanten als Gehilfen darzustellen

Der Verteidiger des 47-Jährigen versuchte hingegen, seinen Mandanten als Gehilfen darzustellen, während M. der Kopf der Gruppe gewesen sei. „Mein Mandat war keine große Nummer“, so Dogan. Die Nutzung eines kryptierten Handys allein beweise nicht das Gegenteil. „Das Entladen eines Lkw war eine Aufgabe, die jeder hätte übernehmen können“, so der Anwalt.

Gericht geht davon aus, dass K. von Beginn an in die Planungen involviert war

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Helga von Lukowicz folgte dieser Argumentation nicht. K. sein von Beginn an die Planungen für das Geschäft involviert gewesen, wie die Observation ergeben habe. „Bei den sichergestellten Drogen handelt es sich um eine ganz erheblich Menge in einer Größenordnung, mit der wir es selten zu tun haben“, so von Lukowicz. Mit ihrem Urteil blieben die Richter dennoch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von sechs Jahren und zwei Monaten. K.s Verteidiger hatte eine Verurteilung wegen Beihilfe zu dreieinhalb Jahren gefordert.