Lübeck. Bei einer Razzia im Februar hatte die Polizei 90 Kilogramm Marihuana sichergestellt. Mittäter in Lübeck verurteilt.
Innerhalb eines Jahres verschob Simon M. (Name geändert) kiloweise Rauschgift, hauptsächlich Marihuana. Nach nur drei Verhandlungstagen ist der 32-Jährige, der bei einer Übergabe auf einem Firmengelände in Barsbüttel gefasst wurde, zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine wesentlich höhere Strafe gefordert.
Mit 90 Kilogramm Marihuana im Wert von 500.000 Euro erwischt
In einer grünen Gefängniskluft sitzt Simon M. auf der Anklagebank. Er wirkt sortiert. Immer wieder tauscht sich der 32-Jährige mit seinem Anwalt aus. Angst davor, dass ihm eine mehrjährige Haftstrafe droht, ist dem Hamburger nicht anzusehen. Ein bisschen wirkt es so, als würde ihn die Verhandlung befreien. Zuvor kooperierte M. umfassend mit den Behörden, legte auch ein Geständnis ab. „Es ärgert mich sehr, dass ich mich in das alles habe reinziehen lassen“, sagt Simon M. in seinen letzten Worten, bevor sich das Gericht zur Urteilsberatung zurückzog. Er wolle sein Leben ordnen, habe nach der Haft einen Ausbildungsplatz in Aussicht. Das sagt er, als sei er im Nachhinein froh darüber, dass die Polizei am 13. Februar 2021 ein Firmengelände in Barsbüttel stürmte. Er und ein weiterer Mann (47), der deswegen bereits verurteilt wurde, waren gerade dabei, einen spanischen Lastwagen zu entladen. Auf der Ladefläche: 90 Kilogramm Marihuana im Wert von rund 500.000 Euro.
Staatsanwältin forderte mehr als sieben Jahre Haft
Zunächst gingen Staatsanwaltschaft und Gericht davon aus, dass Simon M. ein fester Bestandteil einer Bande gewesen ist, die eine feste Drogenroute von Spanien auf das Barsbütteler Firmengelände einrichten wollte. Doch die Verteidigung konnte glaubhaft machen, dass M. nicht unbedingt aus Überzeugung handelte. Vielmehr habe er noch versucht, die Lieferung zu verhindern, sich aber nicht durchsetzen können.
Staatsanwältin Jannicka Sondag forderte sieben Jahre und zwei Monate Haft, obwohl einiges für den Angeklagten spricht: „Er hat keine Vorstrafen und umfangreich ausgesagt. Allerdings geht es auch um einen hohen Beutewert.“ Zudem sei M. sehr professionell und mit einer hohen kriminellen Energie vorgegangen. Er habe mit großen und auch unterschiedlichen Mengen an Betäubungsmitteln gehandelt.
Angeklagter hat keine Vorstrafen und umfangreich ausgesagt
Letzteres gewichtete der Hamburger Strafverteidiger Siegfried Schäfer in seinem Abschlussplädoyer etwas anders. Zwar habe sein Mandant auch mit Kokain gehandelt, wofür er zur Rechenschaft gezogen werden müsse. Aber das sei nicht das Hauptgeschäft gewesen, wie Schäfer sagt: „Natürlich geht es hier um große Mengen, aber in den meisten Fällen eben um Marihuana. Das ist eine weiche Droge, die noch niemanden getötet hat.“
Auch machte Rechtsanwalt Siegfried Schäfer deutlich, dass sein Mandant bei der spanischen Cannabis-Lieferung im Februar keine tragende Rolle gespielt habe. Simon M. konnte nicht Nein sagen. Er hatte nicht den Mut, sich dem Vorschlag seiner Geschäftspartner zu widersetzen, wie der Anwalt sagt: „Er wurde überrumpelt.“ Das Marihuana hätte es auch ohne Zutun seines Mandanten ins Land geschafft: „Er hat sich auf die Aktion eingelassen und dafür muss er büßen. Aber die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe macht mich sprachlos.“
Der 32-Jährige sitzt seit acht Monaten in Untersuchungshaft
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer allein dafür eine Einzelstrafe von vier Jahren angesetzt. Auch seine Kooperation sah die Verteidigung nicht genug gewürdigt. So hatte Simon M. bereits vor Prozessbeginn die Ermittlungen unterstützt und die Behörden so auf die Spur von anderen Beschuldigten gebracht. Schäfer forderte deshalb für seinen Mandanten eine Haftstrafe von vier Jahren. Davon hätte Simon M. dann wohl nicht mehr als drei Jahre und drei Monate absitzen müssen. Seit acht Monaten sitzt der 32-Jährige bereits in Untersuchungshaft.
Der Vorsitzende Richter Klaus Grammann folgte der Argumentation in Teilen, vor allem bei der 90-Kilo-Lieferung, bei der Simon M. festgenommen wurde: „Nach allem, was ich hier gesehen und gehört habe, ist der Angeklagte in der Tat nur ein Gehilfe gewesen.“ Nichtsdestotrotz sei es eine beachtliche Menge gewesen, die in Umlauf gekommen wäre. Da das Marihuana beschlagnahmt werden konnte, ist „die Gefährdung aber beseitigt worden und insofern handelt es sich hier um einen minderschweren Fall“, so der Richter.
Das gilt auch für einige der anderen Taten, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden. In einem Fall kam das Gericht zu einem Freispruch, andere wurden ebenfalls als minderschwer gewertet. Grammann: „Als strafmildernd haben wir durchaus auch gewertet, dass der Angeklagte bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und geständig gewesen ist.“
Komplize hat Revision eingelegt
Der ebenfalls während der Drogenübergabe in Barsbüttel festgenommene Joachim K. (47) war vor einigen Tagen vor dem Landgericht Lübeck schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hat jedoch Revision eingelegt (wir berichteten). Diese Möglichkeit bleibt auch Simon M.
Beide Männer wurden schon länger von der Polizei überwacht. Dadurch wurden die Ermittler auf die Drogenlieferung aufmerksam. Auf die Spur kamen die Beamten den beiden Männern, weil sie den bei Kriminellen beliebten Messengerdienst EncroChat nutzten. EncroChat-Handys galten in der Szene als nicht zu entschlüsseln – ein Irrtum. Die französische Polizei lauschte über Monate mit und hat relevante Protokolle an die deutschen Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Auch in diesem Fall.