Großhansdorf. Auf Gelände der ehemaligen Lungenheilstätte am Eilbergweg in Großhansdorf entsteht neues Quartier. Vermarktung soll in Kürze starten.
Auf dem Gelände der ehemaligen Lungenheilstätte am Eilbergweg in Großhansdorf entstehen bis Ende 2026 87 neue Wohnungen. Unter dem Projektnamen „Gut Leeven“ errichtet die Erste Projekt Großhansdorf GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln (Raiba) und des Hamburger Bauentwicklers AVW Immobilien, dort sechs Stadtvillen mit 76 exklusiven Eigentumswohnungen. Außerdem sind elf Mietwohnungen vorgesehen.
Die Vorarbeiten haben Anfang des Jahres bereits begonnen. „Wir planen mit einem Start für die Hochbauarbeiten im Oktober“, sagt Raiba-Vorstand Kai Schubert. Anschließend soll es 18 bis 24 Monate dauern, bis die ersten Bewohner einziehen können.
Großhansdorf: Wohnungen auf ehemaligem Reha-Gelände sind Ende 2026 fertig
Bereits im September soll die Vermarktung der Wohneinheiten starten. „Dazu werden wir in unserer Filiale in Schmalenbeck einen Showroom einrichten, in dem die Interessenten einen Eindruck davon machen können, wie die fertigen Wohnungen aussehen werden“, sagt er. Das Gesamtinvestitionsvolumen liegt laut Schubert bei mehr als 60 Millionen Euro.
Mit dem Baustart geht die jahrelange Suche nach einer Nachnutzung für das rund 45.600 Quadratmeter große Waldgrundstück unweit der U-Bahnstation Großhansdorf zu Ende. Von 1976 bis 2015 betrieb die Behindertenhilfe Hamburg auf dem Gelände der Anfang des 20. Jahrhunderts erbauten Lungenheilanstalt eine Wohn- und Rehastätte. Seit deren Schließung liegt das Areal brach.
Das Grundstück gehörte bis 2014 der Deutschen Rentenversicherung Nord
2014 hatte die damalige Eigentümerin, die Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV), bekannt gemacht, das Areal mit den Gebäuden der Anfang des 20. Jahrhunderts errichteten Lungenheilanstalt verkaufen zu wollen. Drei Jahre lang wurde in Großhansdorf diskutiert, ehe Mitte 2017 der Neubau eines Wohnquartiers beschlossen wurde. Die Kommunalpolitiker in der Waldgemeinde wollen insbesondere altersgerechte Wohnmöglichkeiten für Senioren schaffen.
Für das Vorhaben mussten der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert werden. Das Verfahren gestaltete sich sehr aufwendig und zog sich über mehrere Jahre hin. Wiederholt mussten nachträglich Änderungen eingearbeitet werden.
Abstand der Häuser zum Wald und Denkmalschutz waren Knackpunkte
Knackpunkte waren der Abstand der neuen Gebäude zu dem das Areal umgebenden Wald, der Erhalt der Bäume auf dem parkähnlich angelegten Grundstück, die Verkehrsanbindung und der Denkmalschutz mehrerer Gebäude der ehemaligen Lungenheilstätte. Neben der Gemeinde waren auch deshalb auch die Forstbehörde und das Denkmalschutzamt des Kreises Stormarn in die Planungen involviert. Seit Ende Februar sind B- und F-Plan schließlich rechtskräftig.
Die sechs villenartigen Mehrfamilienhäuser mit den Eigentumswohnungen sollen einen winkelförmigen Grundriss bekommen und über zwei Voll- sowie ein Staffelgeschoss verfügen. Jedes Gebäude soll einen Keller und ein Gründach erhalten. Außerdem sollen die Häuser eine Tiefgarage bekommen.
Die Wohnungen werden zwischen 59 und 245 Quadratmeter groß
Sowohl vom Park aus als auch aus der Tiefgarage werden die Wohnungen barrierefrei zugänglich sein. Vorgesehen sind Ein- bis Vier-Zimmer-Wohnungen sowie Penthouses mit Größen zwischen 59 und 245 Quadratmetern.
Die Villen sollen sich frei stehend und aufgelockert in die Parklandschaft einbetten und auf Warften errichtet werden. Das soll ihnen laut Bauherr „Erhabenheit und Exklusivität“ verleihen. Die Gebäude werden den Plänen zufolge so angeordnet, dass sie vorwiegend zum Abbruch vorgesehene Bestandsbauten und Nebenanlagen ersetzen und der Eingriff in die Waldflächen so gering wie möglich gehalten wird. Eine neue Zufahrt soll das Gelände im Norden an den Eilbergweg anbinden. Die Zuwegung von der Hoisdorfer Landstraße aus über den privaten Klinikweg soll für Pkw wegfallen.
Im ehemaligen Schulkinderhaus entstehen elf Mietwohnungen
Die elf Mietwohnungen sollen in dem denkmalgeschützten, ehemaligen Schulkinderhaus erstellt werden, das dafür aufwendig umgebaut und umfassend energetisch saniert wird. Diese sollen zu „gedämpften Preisen“ vermietet werden. Ein städtebaulicher Vertrag zwischen den Investoren und der Gemeinde schreibt eine anfängliche Nettokaltmiete von nicht mehr als neun Euro je Quadratmeter vor, sofern die Baukosten nicht erheblich steigen.
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Weiterhin offen ist die Nutzung der ebenfalls denkmalgeschützten ehemaligen Turnhalle. Raiba und AVW haben sich im Zuge der Bauleitplanung gegenüber der Gemeinde vertraglich verpflichtet, das Gebäude aus den 1920er-Jahren zu sanieren, das seit langer Zeit leer steht und verfällt.
Architekten bewerten Zustand von denkmalgeschützter Turnhalle als „kritisch“
Im Januar 2022 hatte Stadtplaner Jürgen Göttsch vom beauftragten Architekturbüro Czerner Göttsch den Zustand der Halle nach einer Untersuchung als „kritisch“ bezeichnet und eine dringende Sanierung angemahnt. Unter anderem sei ein Teil des Dachs eingestürzt, eindringendes Wasser habe den Bau über Jahrzehnte durchfeuchtet. Sein Büro hat Pilzbefall in Holz und Mauerwerk festgestellt. Außerdem fanden die Experten in der Dachkonstruktion Asbestzement. Das Gebäude wurde inzwischen provisorisch gesichert und das Dach mit einer Plane abgedichtet.
Laut der Denkmalschutzbehörde handelt es sich bei dem roten Ziegelbauwerk um ein „bedeutendes Denkmal für Zweckarchitektur aus den frühen Jahren des 20. Jahrhunderts“, das zudem „expressionistische Züge“ aufweise. Eine Auflage lautet, dass insbesondere der Hallencharakter im Inneren erhalten bleiben muss.
Zahlreiche Nutzungen sind aufgrund des Denkmalschutzes der Halle nicht möglich
„Wir bemühen uns nach Kräften, ein Nutzungskonzept für die Halle zu finden. Aufgrund der engen Vorgaben des Denkmalschutzes gestaltet sich das aber sehr herausfordernd“, sagt Schubert. Dem Raiba-Vorstand zufolge haben die Planer bereits eine Nutzung für Gastronomie, als Atelier für Künstler, als Loft zum Wohnen und als Sportstätte geprüft. Keine dieser Varianten habe sich als umsetzbar erwiesen.
„Die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben erlauben eine Dämmung weder von außen noch von innen, weil der Charakter der Bausubstanz nicht verändert werden darf“, sagt Schubert. Dadurch seien viele Nutzungsoptionen ausgeschlossen. Hinzu kommen lärmschutz- und verkehrsrechtliche Vorgaben, die eine Nutzung etwa als Veranstaltungsort nicht zulassen. Aufgeben möchte Schubert aber nicht. „Es wäre wirklich schade, wenn mit diesem schönen Gebäude nichts passiert.“