Bad Oldesloe. Leiter der Oldesloer TÜV-Station beantwortet die wichtigsten Fragen, die sich Autofahrern in Stormarn jetzt stellen.

Die Straßenmeistereien und Bauhöfe im Kreis Stormarn haben den Kampf gegen die Schlaglöcher auf den Straßen aufgenommen. Die Löcher sind in diesem Jahr offensichtlich besonders häufig und auch besonders tief. Denn der Winter hat mit extremen Niederschlägen und anschließenden Frostperioden massive Schäden hinterlassen. Der sogenannte Frost-Tauwechsel hat nicht selten zu Rissen auf der gesamten Fahrbahn geführt. Für Autofahrer kann das weit mehr als ein Ärgernis sein. Doch wer haftet für Schäden am Fahrzeug?

Die TÜV-Nord-Stationen in Bad Oldesloe und Trittau haben einen Leitfaden zu den „Fallen im Asphalt“ zusammengestellt. Darin geht es um Tipps und Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Darum gibt es so viele Schlaglöcher wie lange nicht mehr

Wie entstehen Schlaglöcher? Der oft rasche Wechsel von Frost zu Tauwetter führt dazu, dass Wasser in Risse im Asphalt eindringt. Dort gefriert es und dehnt sich aus: Die Fahrbahndecke wird förmlich gesprengt. Im Sommer kann extreme Hitze den Belag zusätzlich belasten und platzen lassen. „Fahrbahnschäden entstehen schneller, als viele denken, und stellen eine erhebliche Gefahr dar“, sagt Mathias Hanff, Leiter der TÜV-Station in Bad Oldesloe.

Worauf sollten Autofahrer achten? Wie immer sollte die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen angepasst werden. Bei sichtbaren Schlaglöchern bedeutet das, langsamer zu fahren und nach Möglichkeit auszuweichen. „Eine angepasste Fahrweise kann Schäden am Fahrzeug verhindern und trägt generell zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei“, sagt Hanff. Typische Schäden treten an Reifen, Felgen, dem Fahrwerk oder der Lenkung auf. In Extremfällen können auch Unterboden und Karosserie in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bei Schäden sollten auch Fotos von den Straßenverhältnissen gemacht werden

Bei Beschädigungen sollten Fotos vom Fahrzeug, dem Schlagloch und der Umgebung gemacht werden. Die Bilder sollten zeigen, dass eine Warnbeschilderung fehlt. „Diese Dokumentation ist entscheidend für die Beweisführung, wenn Haftungsansprüche geltend gemacht werden sollen“, sagt Hanff. Zudem sollten Betroffene die Polizei informieren und die Versicherung kontaktieren.

Wer haftet für Schlaglochschäden? Grundsätzlich sind laut TÜV Nord der Bund, die Länder und die Kommunen für den verkehrssicheren Zustand der Straßen verantwortlich. Sie müssen Fahrbahnschäden zeitnah reparieren und vor Schlaglöchern mit entsprechender Beschilderung warnen. Die Realität sehe jedoch oft anders aus.

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Allerdings fallen Urteile der Gerichte sehr unterschiedlich aus, da jeder Fall anders gelagert ist. „Schadenersatzansprüche sind in der Regel schwer durchzusetzen, da Autofahrende beweisen müssen, dass die zuständige Behörde ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist“, sagt TÜV-Leiter Mathias Hanff.

Die Urteile der Gerichte fallen sehr unterschiedlich aus

Häufig trifft den Fahrer eine Mitschuld, besonders, wenn er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Oftmals ist auch eine schnelle Ausbesserung der Straßen nicht möglich, weil die Füllmasse bei frostigen Temperaturen nicht hält. Und nicht jedes Schlagloch ist gleich gefährlich. Mit „Schlaglöchern von geringer Tiefe“ muss jeder Verkehrsteilnehmer rechnen – besonders auf Nebenstrecken (OLG Braunschweig, 3 U 47/02). Auf Autobahnen muss dagegen niemand Schlaglöcher erwarten, wenn nicht explizit davor gewarnt wird (OLG Koblenz, Az.: 12 U 1255/07).

Einfacher seien Ersatzansprüche durchzusetzen, wenn der Schaden von Fachleuten geprüft werde, so der TÜV Nord. „Unabhängige Gutachten, wie sie von Prüfgesellschaften angeboten werden, können nicht nur bei der Schadenregulierung helfen, sondern auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen“, sagt Hanff. Mehr Infos sind auf der Seite tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/saison-tipps/fruehling/schlagloecher-schaeden/ zu finden.

In Stormarn mussten bereits mehrere Straßen wegen ungewöhnlich großer Schlaglöcher gesperrt werden. Unter anderem war die Bahnhofstraße (L93) in Trittau nur noch in einer Richtung passierbar. Und auch die A1 wurde zwischen Bad Oldesloe und Bargteheide wegen dringender Reparaturen vorübergehend von drei auf eine Spur verengt. Und in Bad Oldesloe galt wegen Straßenschäden an der Bahnunterführung ein Tempolimit von zehn km/h.