Steinburg. Momentum-Gruppe möchte acht Windräder östlich von Eichede bauen. Einwohnerversammlung am Mittwoch. Das sind die Pläne.
Pläne für einen neuen Windpark sorgen in der Gemeinde Steinburg derzeit für heftige Diskussionen. Die dänische Momentum-Gruppe möchte zwischen dem Ortsteil Eichede und der Nachbargemeinde Schiphorst acht Windräder aufstellen. In dem 2800-Einwohner-Dorf sorgt das Vorhaben für Kritik.
„Der Investor ist auf uns als Gemeinde zugegangen, im November hat es ein erstes Gespräch gegeben“, sagt Steinburgs Bürgermeister Wolfgang Meyer (CDU). Noch sei nicht ausgemacht, dass die Windräder gebaut werden. „Die Überlegungen sind in einer frühen Phase“, betont der Gemeindechef. Gemeinsam mit Momentum habe man sich bewusst dafür entschieden, die Bürger frühzeitig zu informieren und einzubeziehen.
Unternehmen möchte Windpark mit acht Anlagen bei Eichede errichten
Am vergangenen Mittwoch hatte der Bürgermeister deshalb zu einer Einwohnerversammlung ins Sportlerheim des SV Eichede geladen, bei welcher Michael Lange, Leiter der Projektentwicklung bei Momentum, die Planungen vorstellte. Für diesen Mittwoch, 14. Februar, ist eine weitere Versammlung für die Einwohner der anderen beiden Ortsteile, Mollhagen und Sprenge, in der Bahnhofgaststätte Bern geplant.
Windräder in der Nachbarschaft sind für die Steinburger per se nichts Neues. Bereits seit 2004 stehen vier Anlagen auf einem Areal östlich des Ortsteils Eichede. Vier weitere gibt es in Sichtweite, auf dem Gebiet der lauenburgischen Nachbargemeinde Schiphorst. Die Fläche befindet sich in Privateigentum. Momentum möchte die Windräder durch moderne, leistungsfähigere Modelle ersetzen. Außerdem sollen auf Steinburger Gebiet vier zusätzliche Anlagen aufgestellt werden.
Die Windräder sollen mit 200 Metern fast so hoch sein wie der Fernsehturm
Die neuen Windräder sollen deutlich höher sein als die derzeitigen Modelle, die knapp 100 Meter messen. Ihre Nachfolger würden es laut Bürgermeister Meyer auf eine Nabenhöhe von 150 Metern bringen. „Wenn die Rotorblätter senkrecht stehen, wären es um die 200 Meter“, sagt er. Das wäre nicht ganz die Höhe des Hamburger Ferhsehturms.
Die Fläche, auf der die Anlagen geplant sind, liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Sie ist bislang nicht als Vorranggebiet für Windenergieerzeugung ausgewiesen. Dass in Steinburg dennoch über einen neuen Windpark diskutiert wird, hängt mit einer Ausnahmeregelung zusammen, die die Bundesregierung beschlossen hat, um die Energiewende voranzutreiben.
Neue Gemeindeöffnungsklausel hat das Projekt möglich gemacht
„Wir haben eine veränderte Rechtslage“, sagt Meyer. „Die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel bietet Kommunen einen gewissen Spielraum, Windenergieflächen auch außerhalb von Vorranggebieten zu ermöglichen.“ Vorgaben bei den Mindestabständen zur Wohnbebauung, beim Landschafts-, Artenschutz und Denkmalschutz seien gelockert worden.
Steinburg müsste bei der Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren beantragen, damit der Windpark umgesetzt werden kann. Grundeigentümer oder Planungsbüros sind nicht antragsberechtigt, sodass Momentum auf die Zustimmung der Steinburger Lokalpolitik angewiesen ist.
Grundstimmung bei Einwohnern laut Bürgermeister „sehr skeptisch“
Ob es die geben wird, ist noch nicht ausgemacht. „Bislang haben wir das Vorhaben in den politischen Gremien noch überhaupt nicht diskutiert“, sagt Meyer. Es gebe in der Gemeindevertretung, aber auch unter den Einwohnern, große Vorbehalte. Das habe sich bei der Versammlung am vergangenen Mittwoch gezeigt.
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Von den mehr als 50 anwesenden Bürgern hätten zahlreiche deutliche Bedenken geäußert, so der Bürgermeister. „Kritikpunkte waren natürlich das Aussehen und die weiträumige Sichtbarkeit dieser doch sehr hohen Anlagen.“ Auch habe es Bedenken wegen möglichen, durch die Windräder verursachten Lärms gegeben. Weiteres Thema seien die nächtlichen „Blinklichter“ für die Flugsicherung gewesen. Die Grundstimmung sei „sehr skeptisch“ gewesen.
Bürgermeister pocht auf Herstellung zugesagter Ausgleichsflächen
Meyer moniert, dass vor dem Bau der vorhandenen Anlagen vertraglich zugesagte Ausgleichsflächen noch immer nicht in der versprochenen Form hergerichtet worden seien. „Das ist bislang nicht so wie vereinbart umgesetzt worden“, sagt der Bürgermeister. Aus Sicht der Gemeinde habe das die oberste Priorität. „Bevor man sich Gedanken über etwa anderes macht, sollte das nachgeholt werden.“
Die Windpark-Pläne von vornherein abzublocken, hält Meyer für den falschen Weg. „Wir alle sind auf Energie angewiesen und angesichts des Klimawandels wollen wir, dass sie aus erneuerbaren Quellen stammt“, sagt der Steinburger Bürgermeister. „Wir müssen als Gemeinde ernsthaft darüber diskutieren, welchen Beitrag wir leisten können, dürfen und wollen.“
Steinburg könnte an dem erzeugten Windstrom mitverdienen
Ein weiterer Grund für Steinburg, das Vorhaben in Erwägung zu ziehen, ist finanzieller Natur: Über eine sogenannte Gemeindeabgabe könnte das Dorf von den Windrädern profitieren. Seit 2021 dürfen Betreiber von Windkraftanlagen bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom an die Kommunen weiterreichen. Dieses Geld können sich die Anlagenbetreiber von den Netzbetreibern zurückerstatten lassen.
Die Regelung gilt für Gemeinden in einem Radius von 2,5 Kilometern um die Anlagen. Laut Bürgermeister Meyer steht eine Summe von 41.000 Euro pro Windrad und Jahr im Raum. Allerdings würde nicht das gesamte Geld nach Steinburg fließen: Liegen mehrere Kommunen in dem 2,5-Meter-Radius, wird das Geld anhand des Flächenanteils der Gemeinden aufgeteilt.
Lokalpolitiker wollen zunächst geplante Gesetzesänderung abwarten
Bevor die Gemeindevertreter in Steinburg über den Windpark beraten, möchte Bürgermeister Wolfgang Meyer nicht nur die weiteren Reaktionen der Bürger abwarten, sondern auch die Änderung des Landesplanungsgesetzes, welche die Landesregierung zurzeit vorbereitet.
Damit sollen die Regelungen der neuen Gemeindeöffnungsklausel mit den Vorgaben der Regionalplanung Windenergie in Einklang gebracht werden. „Erst dann werden wir wissen, welchen Rahmen der Landesgesetzgeber vorsieht“, sagt Meyer. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag rechnet er im Sommer.
Einwohnerversammlung Mi 14.2., 19.00, Bahnhofgaststätte Bern, Poststraße 1a