Reinbek. Stadt Reinbek schlägt wegen Rechtsanspruch ab 2026 die Gründung einer gemeinnützigen GmbH vor. Doch nicht alle finden das gut.
Die Stadt Reinbek will eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) gründen, um den Ganztagsbetrieb in Schulen mit Blick auf den Rechtsanspruch ab 2026 künftig zu stemmen. Ein entsprechender Antrag der Stadtverwaltung wurde im jüngsten Sozial- und Schulausschuss mehrheitlich angenommen. CDU, SPD, Grüne und Forum 21 stimmten dafür, die FDP dagegen.
Zum Hintergrund: Wie berichtet, kooperiert die Stadt Reinbek als Schulträger bislang mit ehrenamtlich geführten Elternvereinen und Trägern der öffentlichen Wohlfahrtspflege, um an allen Grundschulen und an der Gemeinschaftsschule eine offene Ganztagsbetreuung anzubieten. Doch der Elternverein der Grundschule Mühlenredder gibt die Aufgabe zum 1. August ab. Es muss ein neuer Träger gefunden werden.
Mit dem Rechtsanspruch kommen zahlreiche neue Aufgaben auf die Träger zu
Diese Situation wolle die Stadt zum Anlass nehmen, die gGmbH zu gründen, „falls weitere Träger ebenfalls nicht mehr können oder möchten“, sagte Inga Burmeister, Fachbereichsleiterin Bildung und Stadtleben, in der Ausschusssitzung. Denn mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden auch zahlreiche neue Aufgaben und Verpflichtungen für die Träger kommen.
„Die vergleichbaren Erfahrungen aus der Kita-Reform haben gezeigt, dass derartige gesetzliche Anforderungen zu einer Überforderung von ehrenamtlichen Trägern führen können beziehungsweise diese Träger vor unlösbare Herausforderungen stellen“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Auch die Bereitschaft, mögliche Haftungsrisiken ehrenamtlich zu tragen, lasse verständlicherweise nach.
Stadt Reinbek fördert Ganztagsbetreuung mit jährlich zwei Millionen Euro
Die Richtlinie Ganztag und Betreuung des Landes Schleswig-Holstein legt fest, dass jede Offene Ganztagsschule dafür maximal 50.000 Euro pro Jahr bekommt. Weil das aber nicht ausreicht, hatten Vertreter der Stadt, Träger für die Schulbetreuung und Schulleitungen im vergangenen Jahr neue Finanzierungs- und Kooperationsverträge unterzeichnet. Nicht nur wurde darin festgelegt, dass die Stadt finanziell mit mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr freiwillig für die Ganztagsbetreuung aufkommt. Es wurden auch Standards festgelegt, wodurch sich die Qualität der Nachmittagsbetreuung in den Schulen erheblich verbessern soll.
Geregelt sind für die Betreuungsangebote nach dem Unterricht zum Beispiel die Gruppengrößen und die Ausbildung des Personals. Demnach sollen die Gruppen aus nicht mehr als 22 Kindern bestehen und soll pädagogisches Fachpersonal wie Erzieherinnen und Erzieher beziehungsweise sozialpädagogische Assistenten eingesetzt werden.
In der Norderstedt übernimmt eine gGmbH die Ganztagsbetreuung
„Wir begrüßen das Vorhaben“, sagte Malte Harlapp (Grüne) zur von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Gründung einer gGmbH. Es sei wichtig, Schulen und Mitarbeitenden Sicherheit zu geben. Zustimmung kam dazu auch von der CDU. Man könne sich Anregungen aus Norderstedt holen. Die dortige gGmbH BEB (Betreuung Erziehung Bildung) ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Norderstedt und übernimmt die Ganztagsbetreuung.
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„Wir sehen den Sachverhalt nicht ganz so einfach“, sagte FDP-Fraktionsvorsitzender Bernd Uwe Rasch. Er wollte wissen, was mit der in der Vorlage angesprochenen Alternative sei: Nämlich die Trägerschaft für den Ganztagsbetrieb der Grundschule Mühlenredder in einem Interessenbekundungsverfahren neu zu vergeben. Eventuell finde sich ein Interessent, in der Vergangenheit habe dies funktioniert.
Rasch schlug vor, die Gründung einer gGmbH zu prüfen und gleichzeitig auch die Alternative, also eine Ausschreibung, vorzubereiten. Ein entsprechender Antrag fand bei nur zwei Ja-Stimmen von der FDP aber keine Mehrheit. „Wir müssen zügig handeln“, sagte Ausschussvorsitzender Gerd Prüfer (SPD). Eine gGmbH könne auch wieder aufgelöst werden.