Ahrensburg. Kreis Stormarn will von Schlossstadt wissen: Ja oder Nein zur Gründung einer Gesellschaft? Doch beide Positionen finden keine Mehrheit.
Ist Ahrensburg mit im Boot? Mit Spannung hatte die Kreispolitik darauf gewartet, wie sich Stormarns größte Stadt zu einer möglichen Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft positionieren würde. Am Mittwoch hat der Bau- und Planungsausschuss über das Thema beraten. Das Ergebnis: keines. Weil keiner der vorgelegten Anträge bei den Kommunalpolitikern mehrheitlich Zustimmung fand, wird Ahrensburg den Fragenkatalog der Kreisverwaltung unbeantwortet lassen.
Auf Initiative der Grünen im Kreistag hatte die Oldesloer Behörde alle Stormarner Kommunen gebeten, Stellung dazu zu beziehen, ob sie bereit wären, sich mit Grundstücken und Kapital an einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu beteiligen. Die Rückmeldungen sollen der Kreisverwaltung ein Stimmungsbild geben, ob sie die Idee eines solchen Konstruktes weiter verfolgt.
Abstimmung über kommunalen Wohnungsbau in Ahrensburg ohne Ergebnis
Hintergrund ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum im Kreis. Im Kreishaushalt stehen 25.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie bereit. Ob die Gründung einer kommunalen Gesellschaft eine Option ist, hängt jedoch zum großen Teil davon ab, ob die großen Kommunen mitmachen. Bislang sei das Bild uneinheitlich, sagt Stormarns Landrat Henning Görtz. Barsbüttel und Oststeinbek etwa haben Bereitschaft signalisiert, Großhansdorf dagegen lehnt eine Beteiligung ab.
Von Bedeutung dürfte für den Kreis deshalb sein, wie sich Ahrensburg als einwohnerstärkste Stadt positioniert. Bis zum 22. Dezember sollten die Städte und Gemeinden dem Kreis eine Antwort übersenden. Dass Ahrensburg dem nun nicht nachkommt, ist die Folge des uneinheitlichen Abstimmungsverhaltens von Detlef Steuer, Ausschussmitglied der WAB. In dem Gremium herrschte ein Patt zwischen Befürwortern und Gegnern einer Wohnungsgesellschaft.
SPD und Grüne für Beteiligung an einer Gesellschaft, CDU und FDP dagegen
Die Ahrensburger Verwaltung spricht sich für eine Beteiligung aus und wird dabei von Grünen und SPD unterstützt, die im Ausschuss zusammen drei Stimmen haben. CDU und FDP, die ebenfalls auf drei Stimmen kommen, lehnen eine kommunale Gesellschaft hingegen ab. Die Christdemokraten stellten einen Änderungsantrag zur Vorlage der Verwaltung, um dem Kreis eine abschlägige Antwort zu geben.
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Dieser fand jedoch keine Mehrheit, weil sich WAB-Vertreter Steuer enthielt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei der anschließenden Abstimmung über die Verwaltungsvorlage (Ja zur Beteiligung) votierte Steuer hingegen gemeinsam mit CDU und FDP für Nein. Vor der Entscheidung hatte er noch beantragt, das Votum wegen Beratungsbedarfs zu vertagen, war damit aber an den anderen Fraktionen gescheitert.
WAB-Vertreter Detlef Steuer verteidigt sein Abstimmungsverhalten
Die Verwaltung habe dem Ausschuss die Vorlage sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt, verteidigt der WAB-Politiker sein Abstimmungsverhalten. „Wir hatten nicht ausreichend Zeit, uns einzuarbeiten. Außerdem fehlen viele Informationen, die notwendig sind, um eine so weitreichende Entscheidung zu treffen“, sagt Steuer.
Landrat Henning Görtz bedauert das Ergebnis aus Ahrensburg. „Für ein aussagekräftiges Meinungsbild ist die Position der großen Kommunen natürlich von besonderer Wichtigkeit“, sagt er. Ob die Schlossstadt möglicherweise noch einmal eine Fristverlängerung bekommt, ist unklar. „Wenn Ahrensburg darum bittet, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass der zuständige Fachausschuss des Kreises dem nachkommt“, sagt Görtz. Er gehe aber davon aus, dass der Rücklauf auch ohne Stormarns größte Stadt aussagekräftig genug für ein Stimmungsbild sein werde.