Ahrensburg. In Ammersbek und Reinbek müssen Anlieger bis 7 Uhr räumen. In Ahrensburg bleibt Zeit bis 7.30 und in Bargteheide sogar bis 8 Uhr.
Schnee und eisige Temperaturen bestimmen das Wetter in Stormarn auch noch in den kommenden Tagen. Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet dies häufig erhebliche Schwierigkeiten. Angesichts der Rutschgefahr auf glatten Wegen weist die Stadt Ahrensburg jetzt noch einmal ausdrücklich auf die Regeln des Winterdienstes für alle Anwohner hin.
Auch wenn sich die grundlegenden Vorschriften weitgehend ähneln, gibt es in den Straßenreinigungssatzungen der Städte und Gemeinden durchaus Abweichungen. Beispielsweise sind die Anlieger in Ahrensburg im Unterschied zu Hamburg auch für die Radwege zuständig.
Grundstückseigentümer können Winterdienst auf Mieter übertragen
„Der Winterdienst umfasst sowohl die Schneeräumung als auch die Beseitigung von Schnee und Eisglätte auf öffentlichen Gehwegen“, sagt Rathaussprecher Thorsten Jahncke. Grundsätzlich obliegt die Aufgabe den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Sie kann aber auch auf andere Nutzer wie Mieter oder private Unternehmen übertragen werden.
Gehwege müssen auf einer Breite von 1,50 Meter und Radwege auf einer Breite von einem Meter von Schnee geräumt werden. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen sind es 2,50 Meter. Der Schnee sollte so auf den Wegen zusammengeschoben werden, dass er Fußgänger und Radfahrer nicht behindert. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf Wege oder Straßen geschafft werden.
Streusalz ist auf Geh- und Radwegen in Ahrensburg verboten
Streusalz ist in Ahrensburg verboten, sodass nur Mittel wie Sand oder Splitt zum Abstumpfen eingesetzt werden dürfen. „Auf Gehwegen, Radwegen sowie gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen untersagt ist“, steht in der Satzung.
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Die Ahrensburger müssen auch etwas früher aufstehen als die Hamburger, um die Arbeit zu erledigen. Tagsüber sind Schnee und Glätte ist in beiden Städten bis 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise der Glättebildung zu beseitigen. Wenn der Schnee nach 20 Uhr in der Nacht fällt, soll er werktags bis 7.30 Uhr (in Hamburg bis 8.30 Uhr) sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr (in Hamburg bis 9.30 Uhr) geräumt sein. Fragen beantwortet das Ahrensburger Bauamt unter der Telefonnummer 04102/77-175 und der E-Mail sondernutzung@ahrensburg.de.
Stormarner Städte und Gemeinden haben eigene Straßenreinigungssatzungen
Die Straßenreinigungssatzungen der Stormarner Städte und Gemeinden sind auf den jeweiligen Homepages zu finden. Beispielsweise müssen die Grundstücksbesitzer auf der Nordseite vom Reesenbüttler Redder, die zum Ammersbeker Ortsteil Daheim gehört, eine halbe Stunde schneller sein als ihre Nachbarn auf der Südseite, die Ahrensburger sind: In Ammersbek sind Schnee und Glätte werktags schon bis 7 Uhr zu beseitigen.
Dieser frühe 7-Uhr-Termin gilt werktags unter anderem auch in Bad Oldesloe und Reinbek, während Glinde 7.30 Uhr festgeschrieben hat. In Bargteheide bleibt dagegen sogar bis um 8 Uhr morgens Zeit – dort gibt es allerdings keine Sonderregelung für Sonntage.