Ahrensburg. Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas: Landesweit werden mehr als 5,8 Millionen Euro ausgezahlt. Wie sich das Geld verteilt.
Fast 15.000 Haushalte in Schleswig-Holstein haben Heizkostenzuschüsse für das Jahr 2022 beantragt. Zusammengerechnet beträgt das Volumen mehr als 5,8 Millionen Euro. Die sogenannten Härtefallhilfen bekommen Privatpersonen, die mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas oder Briketts heizen. Landesweit zählen etwa 200.000 Haushalte zu diesem Kreis. Die Antragsfrist hat am 20. Oktober geendet.
Um die Auswirkungen der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelösten Energiepreiskrise abzufedern, hatten sich Bund und Länder Anfang des Jahres darauf verständigt, private Haushalte zu entlasten. Von den insgesamt 14.861 Anträgen bezogen sich 13.521 auf Heizöl mit einem Antragsvolumen von fast fünf Millionen Euro. Es folgten Holzpellets (1026 Anträge/ rund 750.000 Euro), Flüssiggas (221 Anträge/fast 90.000 Euro) sowie in kleinerem Umfang Scheitholz (57 Anträge), Holzbriketts (27), Kohle/Koks (fünf) und Holzhackschnitzel (vier).
Heizkostenzuschuss: 80 Prozent der Mehrkosten werden erstattet
Die Härtefallhilfe richtete sich an Privathaushalte, die 2022 mindestens eine Verdoppelung der Energiekosten zum Referenzjahr 2021 nachweisen konnten. Erstattet wurden 80 Prozent der Mehrkosten. Da noch nicht alle Papieranträge abschließend bearbeitet werden konnten, werden sich die Summen gegebenenfalls noch etwas verändern.
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„Die Zahlen zeigen, dass es einen hohen Bedarf an finanzieller Unterstützung gab und viele Verbraucherinnen und Verbraucher von den schnell steigenden Kosten für Heizenergie überproportional hart getroffen worden sind“, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Anne Benett-Sturies. Der einmalige Heizkostenzuschuss sei daher eine wichtige Hilfe.
Die Umsetzung eines schnellen und unbürokratischen Antragsverfahrens sei nur aufgrund der guten Zusammenarbeit im Rahmen einer Mehrländer-Kooperation möglich gewesen. Gemeinsam mit 13 Bundesländern konnte eine länderübergreifende Online-Antragsplattform aufgebaut werden. „Für die technische Umsetzung und Antragsbearbeitung möchte ich insbesondere Hamburg danken“, so die Staatssekretärin.