Karlsruhe/Grande. 31-Jähriger hatte Frauen in Grande bei Trittau mit K.o.-Tropfen betäubt. Er zieht Revisionsantrag zurück. Mehr als sieben Jahre Haft.
Das Urteil gegen einen 31-Jährigen, der im November 2019 und im Februar 2021 zwei Frauen mit K.o-Tropfen betäubt und anschließend vergewaltigt haben soll, ist rechtskräftig. Der Hamburger muss damit für sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis. „Der Angeklagte hat das eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen“, sagt eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Bei diesem lag der Fall, nachdem der 31-Jährige gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Lübeck aus dem Juni 2022 Revision beantragt hatte.
Der Hamburger hatte zugegeben, sich mit zwei Frauen in einer angemieteten Gartenlaube in Grande bei Trittau verabredet zu haben, um sich an ihnen sexuell zu vergehen. Dazu verabreichte er seinen Opfern das Betäubungsmittel Gammabutyrolacton (GBL), welches er ihnen unbemerkt ins Getränk mischte. Die Tat im November 2019 hatte der 31-Jährige auch gefilmt, die Aufnahmen hatten die Ermittler auf seinem Handy gefunden.
Sieben Jahre Haft wegen Vergewaltigung: Urteil des Landgerichts Lübeck rechtskräftig
Aufgeflogen war der Hamburger, als sein zweites Opfer am 13. Februar 2021 in Begleitung einer Freundin zu dem Treffen in der Laube kam. Diese hatte er unter einem Vorwand weggeschickt, doch die Frau wurde misstrauisch, kam zurück und fand ihre Bekannte bewusstlos auf einem Sofa liegend. Die Freundin alarmierte den Notarzt.
- Drogenfund: Zoll stoppt Paar auf A 1 – fünf Kilo Marihuana im Kofferraum
- Sechs junge Männer aus Stormarn wegen Menschenraub vor Gericht
- Glinde: Jugendlicher ins Gesicht geboxt – Polizei sucht Zeugen
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem 31-Jährigen zwei weitere Taten im April 2018 und im September 2019 vorgeworfen. In dem einen Fall wurde das Verfahren in Absprache mit der Anklagebehörde mangels Beweisen eingestellt, in dem anderen sprach das Gericht den Hamburger aus demselben Grund frei. Mit der Rechtskraft des Urteils sind nun keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.