Lübeck/Grönwohld. Fall beschäftigt erneut den Bundesgerichtshof. Dritte Verhandlung der tödlichen Messerattacke auf Spielplatz könnte notwendig werden.

In dem Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen 22-Jährigen auf einem Spielplatz in Grönwohld ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Landgericht Lübeck hatte den 23 Jahre alten Nick G. (Name geändert) am Dienstag vor einer Woche wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch wie Stephan Bahlmann, Sprecher des Landgerichts, nun sagte, ficht der Angeklagte die Entscheidung an. Demnach hat der Angeklagte einen Antrag auf Revision gestellt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich in der Folge nun erneut mit dem Fall befassen. „Die Richter am BGH werden das Urteil dahingehend prüfen, ob es Rechtsfehler enthält“, sagt Bahlmann. Die Lübecker Richter sind überzeugt, dass G. seinen Bekannten Mohamed C. am Abend des 21. Oktober 2021 wegen Meinungsverschiedenheiten bezüglich gemeinsamer Drogengeschäfte mit 27 Messerstichen getötet hat. Anwohner hatten am Folgetag den Leichnam des 22-Jährigen entdeckt.

Tod auf Spielplatz: Messerattacke in Grönwohld erneut Thema für BGH

Es ist bereits das zweite Mal, dass die Tat die Karlsruher Richter beschäftigt. Eine erste Verurteilung G.s wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft aus dem Juni 2021 hatten sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage, die die Eltern und Geschwister des getöteten Mohamed C. vertritt, angefochten.

Den Revisionsantrag der Verteidigung, die einen Freispruch forderte, hatte der BGH abgewiesen, folgte aber in Teilen der Argumentation der Nebenklage, wonach die Richter in Lübeck nicht ausreichend dargelegt hatten, warum es sich nur um einen Totschlag und nicht um einen Mord handelt. In der Folge wurde das Verfahren seit Anfang November vor dem Landgericht neu verhandelt, wobei die Kammer diesmal einen Mord mit dem Tatmerkmal der Heimtücke erkannte.

Tod auf Spielplatz: Entscheidung des BGH könnte dritte Verhandlung notwendig machen

Nick G. hatte in dem zweiten Prozess zwar gestanden, seinen Bekannten Mohamed C. getötet zu haben. Er bestritt aber, die Tat geplant zu haben und heimtückisch vorgegangen zu sein. Vielmehr habe das spätere Opfer ihn mit einem Messer bedroht, in der folgenden Rangelei habe er in Panik zugestochen. Geben die Richter am BGH dem Revisionsantrag statt, könnte eine dritte Verhandlung des Falls notwendig werden. Mit einer Entscheidung ist laut Bahlmann frühestens in drei bis sechs Monaten zu rechnen.