Lübeck (dpa/lno). Im erneuten Prozess um eine tödliche Messerattacke in Grönwohld im Kreis Stormarn hat das Lübecker Landgericht den Angeklagten am Dienstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte der heute 23 Jahre alte geständige Angeklagte im Oktober 2020 auf einem Spielplatz einen 22 Jahre alten Bekannten im Streit um Drogengeschäfte erstochen. Das Landgericht musste sich erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2021 eine Verurteilung des Angeklagten zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben hatte.

Im erneuten Prozess um eine tödliche Messerattacke in Grönwohld im Kreis Stormarn hat das Lübecker Landgericht den Angeklagten am Dienstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte der heute 23 Jahre alte geständige Angeklagte im Oktober 2020 auf einem Spielplatz einen 22 Jahre alten Bekannten im Streit um Drogengeschäfte erstochen. Das Landgericht musste sich erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2021 eine Verurteilung des Angeklagten zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben hatte.

Der Angeklagte habe seinem Opfer aufgelauert und es von hinten mit einem mitgebrachten Schlagring-Messer mit 27 Stichen getötet, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag zur Begründung. Es habe sich um eine geplante Tat gehandelt, mit der der Angeklagte sich aus einer für ihn ausweglosen Situation habe befreien wollen, sagte sie.

Die beiden Männer, die seit Schulzeiten befreundet waren, waren in gemeinsame Rauschgiftgeschäfte verstrickt. Außerdem hatte der Angeklagte dem Opfer vorgegaukelt, sie könnten sich gemeinsam selbständig machen. In Wirklichkeit sei das eine Lüge des Angeklagten gewesen, die über kurz oder lang aufzufliegen drohte. Dem habe der Angeklagte offenbar zuvorkommen wollen, sagte die Richterin.