Lübeck/Grönwohld. 21-Jähriger soll 22-Jährigen nach Streit um Drogengeschäfte auf Spielplatz erstochen haben. Erstes Urteil hatte der BGH annulliert.

Ziemlich genau zwei Jahre liegt der blutige Tod des 22 Jahre alten Mohamed C. (alle Namen geändert) auf einem Spielplatz in Grönwohld bereits zurück. Fast eben solang sitzt Nick G., ein enger Bekannter des Getöteten, in Untersuchungshaft. Ein erstes Urteil gegen den 21-Jährigen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli annulliert. Ab Freitag wird das Verfahren vor dem Landgericht Lübeck neu aufgerollt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Nick G. vor, seinen Bekannten am Abend des 21. Oktober 2020 nach einem Streit über gemeinsame Drogengeschäfte getötet zu haben. 27 Mal soll der junge Mann laut Gerichtsmedizin mit einem Messer zugestochen haben. Am Nachmittag des Folgetags war die Leiche zwischen Schaukeln, Wippe und Rutsche entdeckt worden. Die Tat versetzte die kleine Gemeinde bei Trittau in Bestürzung.

Prozess um blutigen Tod eines 22-Jährigen in Grönwohld beginnt von vorn

In einem ersten Prozess war der Grönwohlder Anfang Juni 2021 vor der VII. Große Strafkammer des Landgerichts zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Gegen die Entscheidung hatten die Anwälte der Familie von Mohamed C., die in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, Revision beantragt. Eltern und Geschwister des 22-Jährigen wollen eine Verurteilung wegen Mordes und damit eine lebenslange Freiheitsstrafe für Nick G. erreichen. Die Verteidigung, die einen Freispruch forderte, war mit ihrem Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.

Während für eine Verurteilung wegen Totschlags ein tödlicher Angriff aus dem Affekt, etwa während eines Streits, genügt, müssen beim Tatbestand Mord bestimmte Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe als Motiv festgestellt werden. Aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Gericht ließ sich jedoch im Grönwohlder Fall nicht eindeutig klären, ob es nicht möglicherweise spontan infolge einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden jungen Männern zu der Messerattacke kam.

Gericht sah keine eindeutigen Belege für Mordmerkmale

Ein heimtückischer, geplanter Angriff lasse sich Nick G. nicht zweifelsfrei nachweisen, begründete die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz die Entscheidung. Die Anwälte der Familie von Mohamed C. verweisen hingegen auf die Einschätzung einer Rechtsmedizinerin, die einen hinterhältigen Angriff während einer Umarmungssituation für wahrscheinlich hält und das vor Gericht mit den zahlreichen Stichverletzungen am Rücken des Opfers begründet hatte.

Der BGH wollte dieser Einordnung zwar nicht folgen, beanstandete aber, die Kammer in Lübeck habe nicht ausreichend begründet, warum es sich nicht um einen Mord handele. Der Gerichtshof überwies den Fall deshalb zur erneuten Behandlung an das Landgericht zurück. Dort soll das Verfahren nun vor einer anderen Kammer von vorn beginnen.

Zahlreiche Zeugen müssen voraussichtlich erneut aussagen

An der Schuld G.s äußerte der BGH keine Zweifel. Eine geringere Strafe für den 21-Jährigen am Ende des zweiten Prozesses ist damit laut einem Sprecher des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen. Dennoch müssen voraussichtlich viele Zeugen erneut aussagen. Das Lübecker Landgericht hat insgesamt fünf Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil soll Ende November verkündet werden.