Lübeck (dpa/lno).
Der Prozess um einen tödlichen Streit zwischen zwei Männern auf einem Spielplatz in Grönwohld im Kreis Stormarn teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe das Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben, weil es mögliche Mordmerkmale nicht ausreichend genug geprüft habe, teilte der BGH am Montag mit. Die Lübecker Richter hatten den damals 21 Jahre alten Angeklagten im Juni 2021 wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll im Oktober 2020 im Streit um Drogengeschäfte einen 22 Jahre alten Mann mit 27 Messerstichen getötet haben.
Der Prozess muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts Lübeck erneut verhandelt werden. Bei ihrem Urteil hatten die Richter keine Mordmerkmale wie Geldgier oder Heimtücke gesehen. Vielmehr sei es denkbar, dass sich die Tat aus einer emotional aufgeladenen Situation heraus entwickelt habe, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Gegen diese Bewertung hatte die Nebenklage Revision eingelegt.
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