Bargteheide. Sollen die bislang geltenden Standards gehalten werden, muss die Stadt 1,5 Millionen Euro zusätzlich aufwenden.
Ende Januar ergaben aktualisierte Finanzprognosen für 2021, dass Bargteheide wohl doch einen ausgeglichenen Haushalt hinbekommt und um eine Kreditaufnahme in Höhe von 11,5 Millionen Euro herumkommt. Weil die Gewerbesteuereinnahmen während der Corona-Pandemie nicht eingebrochen sind und viele (Bau-)Projekte der Stadt nicht realisiert worden sind, konnten plötzlich 14,8 Millionen aus Rücklagen in den Etat für das laufende Jahr gepumpt werden. Dennoch wackelt die schwarze Null gewaltig. „Das von der Landesregierung gefeierte neue Kita-Gesetz wird Bargteheide deutlich mehr kosten als lange angenommen“, sagt SPD-Fraktionschef Mehmet Dalkilinc.
Kitas verursachen Kosten von knapp elf Millionen Euro
Dass die Stadt in Sachen Betreuungsqualität und -angebote bislang zu den Vorreitern im gesamten Kreis gehörte, fällt der Kommune jetzt auf die Füße. Die hohen Standards bedeuteten zugleich hohe Elternbeiträge. Doch damit ist nach Inkrafttreten des Kita-Gesetzes Schluss. „Dass die Beiträge der Eltern jetzt gedeckelt werden, ist ein Schlag ins Kontor, der durch das Land nicht ausreichend kompensiert wird“, sagt Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht (parteilos). Dadurch steige der kommunale Anteil der Kitafinanzierung und damit die Belastung des Haushalts.
Laut einer Vorlage der Kämmerei belaufen sich die zu erwartenden Mehrkosten auf mehr als 1,5 Millionen Euro. Den zu erwartenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen von knapp elf Millionen Euro stehen prognostizierte Einnahmen aus Überweisungen des Landes von 7,15 Millionen Euro sowie Elternbeiträge von zwei Millionen Euro gegenüber.
Zuschussbedarf liegt 2021 bei 5,2 Millionen Euro
Das bedeutet unter dem Strich eine Differenz von 1,8 Millionen Euro plus 3,4 Millionen Euro, die im Zuge des Wohnortgemeindeanteils an den Kreis abgeführt werden müssen. Folglich summiert sich der städtische Zuschussbedarf an den zu erwartenden Betriebskosten im laufenden Jahr auf 5,2 Millionen Euro. Und liegt damit 1,5 Millionen Euro über dem Zuschussbedarf von 2019.
„Angesichts dieser Ausgangslage stellte sich natürlich die Frage, ob der bisherige, hohe Standard der Kitabetreuung in Bargteheide beibehalten werden soll, oder es zu nötigen Anpassungen kommen muss“, so Stadtsprecher Alexander Wagner. Zumal bislang geltende Verträge mit Kita-Trägern nicht so ohne Weiteres außer Kraft gesetzt werden könnten, weil außerordentliche Kündigungen rechtlich nicht zulässig seien.
Fördersätze des Landes reichen nicht aus
In einer interfraktionellen Videokonferenz unter Beteiligung der Kita-Träger am 20. Januar ist deshalb beraten worden, an welchen Extraleistungen jenseits des durch das Land vorgegebenen Standard-Qualitäts-Kosten-Modells (SQKM) festgehalten werden kann und wo Abstriche unter Umständen möglich oder gar unverzichtbar sind.
„Bereits nach den ersten Berechnungen war klar, dass die Fördersätze nach dem SQKM nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten unserer Kitas decken zu können“, so Mehmet Dalkilinc. Das ergebe sich zum einen durch erhöhte Personalkosten, zum anderen durch diverse Sachkosten, die in den einzelnen Einrichtungen entstehen.
226.000 Euro für Einsatz von Erziehern als Zweitkraft
Zu jenen Leistungen, die möglichst nicht angetastet werden sollen, gehören etwa die pädagogische Fachberatung und das Qualitätsmanagement, wofür die Stadt bislang 350 Euro pro Jahr und Gruppe ausgibt. Dafür haben auch die Kita-Träger vehement plädiert, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachhaltig gerecht werden zu können. Die Beibehaltung der Förderung schlägt mit 17.850 Euro zu Buche.
Ein wesentlicher Mehrkostenfaktor entsteht durch die Beschäftigung von Erziehern als Zweitkräfte, statt der im Gesetz vorgesehenen Sozialpädagogischen Assistenz. Aus Sicht der Verwaltung sollten mit Zustimmung der Kommunalpolitiker die Personalkosten für Zweitkräfte mit dem Berufsbild Erzieher weiterhin anerkannt werden, sofern diese Stellen nachweislich nicht mit einer Sozialpädagogischen Assistenz besetzt werden können. Hierfür müssten mehr als 226.000 Euro aufgewendet werden.
Entscheidung soll am 25. März fallen
Ein weiterer gravierender Kostentreiber liegt in einer Anhebung der Vergütung für Verfügungs- und Ausfallzeiten von bislang 20 auf 36 Prozent, wofür allen 918.900 Euro zu veranschlagen wären. Dagegen nehmen sich Posten wie 192.000 Euro für die budgetierte Bezuschussung von Hauswirtschafts- und Küchenkräften oder 133.700 Euro für die Beibehaltung des derzeitigen Leitungsstundenanteils geradezu preiswert aus.
Die letzte Entscheidung über die Mehrkosten im Zusammenhang mit dem neuen Kita-Gesetz fällen die Fraktionen spätestens mit der Verabschiedung des Haushalts, die momentan für die nächste Sitzung der Stadtvertretung am Donnerstag, 25. März, vorgesehen ist.