Stapelfeld. Der Sieker Klaus Koch fordert den Kreis auf, von seinem Veto-Recht Gebrauch zu machen. Grund: Die Schadstoffbelastung der Luft steige.
Der Kreis Stormarn sollte den geplanten Neubau einer sogenannten Mono-Klärschlammverbrennung an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Stapelfeld verbieten: Diese Forderung erhebt der Sieker Klaus Koch, der 1989 zu den Gründern der „Bürgerinitiative gegen die Erweiterung der Müllverbrennungslanlage Stapelfeld“ zählte. Die Vereinigung von Umweltschützern war rund 15 Jahre aktiv.
Der MVA-Ausbau ist für Koch jetzt mit der zusätzlichen Klärmschlammverbrennung gegeben. Das Unternehmen EEW Energy from Waste plant bis 2022 den Neubau des Müllheizkraftwerks mit einer jährlichen Verbrennungskapazität von 320.000 statt jetzt 350.000 Tonnen. In einem eigenen Ofen kommen 31.500 Tonnen getrockneter Klärschlamm hinzu, was 135.000 Tonnen nasser Substanz entspricht.
Ausbau ist nur mit Zustimmung der Kreise möglich
Klaus Koch erinnert an ein Veto-Recht gegen Erweiterungen, das sich die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg 1996 beim Verkauf ihrer MVA-Anteile gesichert hatten. Demnach ist ein Ausbau nur mit der Zustimmung der Kreise möglich. Das sei sogar im Grundbuch eingetragen worden. Mit dem Neubau einer zusätzlichen Klärschlammverbrennungsanlage würden diese Vertragsgrundlagen verletzt, so Koch, der mit der Größenordnung von 135.000 nicht entwässerten Tonnen Schlamm argumentiert. Laut EEW wird sich das gesamte Abluftvolumen um rund 15 Prozent erhöhen. Koch: „Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass sich die Luftqualität verschlechtern wird, dass sich die Umweltbelastungen erhöhen.“
Der Sieker versteht nicht, dass weder die Kreisverwaltung noch die Kreistagsabgeordneten ihr Veto-Recht einfordern. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Kreis Stormarn seiner eigenen Vertragsverpfichtung nicht nachkommt“, sagt Koch. Stattdessen habe der Kreis in einer Stellungnahme zum Scoping-Termin im März sogar „keine grundsätzlichen Bedenken“ geäußert.
Stormarn will dem Neubau zustimmen
Landrat Henning Görtz bestätigt, dass der Kreis dem Vorhaben zustimmt. „Eine Vorgabe war, dass bei den Emissionen nicht nur die Grenzwerte, sondern die sehr viel niedrigeren Istwerte eingehalten werden“, sagt er. Zudem habe sich auch Stapelfeld für den Ersatz der 40 Jahre alten MVA ausgesprochen. Das gelte ebenso für die Klärschlammverbrennung. „Wir haben in unserer Zivilisationsgesellschaft die Verantwortung, den Müll, den wir alle produzieren, so umweltfreundlich wie möglich zu entsorgen“, sagt Görtz.
Laut Statistikamt Nord produzieren die Klärwerke in Schleswig-Holstein jährlich rund 80.000 Tonnen Trockenschlamm. Etwa drei Viertel dieser Menge verteilen Landwirte auf ihren Feldern, was beispielsweise in Bayern schon seit Längerem größtenteils verboten ist. Laut Düngemittelverordnung (DüMV) dürfen von Januar 2019 an viele Klärschlämme nicht mehr verwendet werden. Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) schreibt zudem ab 2029 die Rückgewinnung des lebenswichtigen und zur Neige gehenden Rohstoffes Phosphor für größere Kläranlagen vor. 2032 folgen mittlere Anlagen.
Betreiber sagt: Verbrennen des Klärschlamms ist sicherer
„Mit dem Klärschlamm landen jetzt auch Schadstoffe, Schwermetalle, Arzneimittelreste und Krankheitserreger auf den Äckern“, sagt ein Sprecher des Unternehmens EEW, das in Stapelfeld schätzungsweise 150 Millionen Euro investiert. Deshalb sei das Verbrennen sicherer. Zudem könne der Dünger Phosphor zu mehr als 80 Prozent recycelt werden.