Die Richterin und ihre ehrenamtlichen Beisitzer hätten in diesem Fall auch zum genau entgegengesetzten Ergebnis gelangen können.

Monatelang hat die Ahrensburger Öffentlichkeit auf diesen Tag gewartet – und nun ist sie ausgeschlossen worden vom Prozess gegen zwei der sechs mutmaßlichen Strohballen-Brandstifter von Ahrensfelde. So hat es das Schöffengericht im Vorwege entschieden, weil einer der Angeklagten jünger als 18 ist. Die Richterin und ihre ehrenamtlichen Beisitzer hätten in diesem Fall auch zum genau entgegengesetzten Ergebnis gelangen können, denn der zweite Tatverdächtige ist volljährig.

So oder so: Mit einem Richtig oder einem Falsch lässt sich eine fehlerfreie Ermessensentscheidung wie diese nicht bewerten. Allenfalls mit einem „Gefällt mir“.

Oder eben auch nicht. Insbesondere für die durch die Brände Geschädigten und ihr unmittelbares Umfeld muss es schwer nachvollziehbar sein, dass das Schutzbedürfnis einzelner mutmaßlicher Straftäter höher wiegen soll als ihr Bedürfnis nach Information. Wer monatelang von Feuerteufeln terrorisiert worden ist, will irgendwann erfahren, was nachts auf seinen Feldern, was in seiner Nachbarschaft geschehen ist. Wer dafür verantwortlich ist und welche Motive ihn getrieben haben.

Interesse der Angeklagten gegen öffentliches Interesse – das Eigentümliche an dieser Abwägung ist: Je größer das öffentliche Interesse wird, desto schutzbedürftiger erscheinen die Männer auf der Anklagebank.

Den Geschädigten bleibt immerhin die Hoffnung, im kommenden Prozess gegen die vier Drahtzieher der Brandstiftungen zu erfahren, was geschah.