Ahrensburg. Die Öffentlichkiet wird vom Prozess gegen die mutmaßlichen Feuerteufel von Ahrensfelde ausgeschlossen. Beobachter sind verärgert.
Ein kleines Glücksschweinchen, gefaltet aus rosafarbener Pappe, steht auf dem Tisch vor der Anklagebank. Dahinter sitzt mit durchgedrücktem Rücken, die schwarzen Haare adrett frisiert, ein 17-Jähriger. Er ist eingerahmt von Mutter und Verteidiger, schaut sich schüchtern im Saal 1 des Amtsgerichts um. Zusammen mit einem 20-Jährigen – einem blassen und hageren Hamburger, der seine hellblonden Haare an den Seiten abrasiert trägt und ins Leere starrt – soll er im Auftrag von vier Feuerwehrmännern der Ahrensfelder Wehr 2014 sechs Feuer gelegt haben (wir berichteten). Am Dienstag hat der Prozess gegen das Duo vor dem Jugendschöffengericht Ahrensburg begonnen.
Die jungen Männer sollten unbemerkt in das Gericht eskortiert werden
Dass die zahlreichen Prozessbesucher und die ebenso zahlreich vertretenen Pressevertreter die Gelegenheit bekommen, im Gerichtssaal einen Blick auf die Angeklagten zu werfen, das ist noch kurz vor Prozessbeginn nicht zu erwarten gewesen. Unter größter Mühe haben die Justizvollzugsbeamten aus Lübeck versucht, die jungen Männer unbemerkt in das Gericht zu eskortieren. Hinter den getönten Scheiben eines VW-Busses der Justizanstalten der Hansestadt versteckt, sind sie zuerst vor das Backsteingebäude, schließlich in den Hof gefahren worden. Dort ist der Wagen so oft umgeparkt worden, dass der Weg zum Hintereingang nicht nur kurz, sondern auch möglichst sichtgeschützt ist.
Ahrensfeldes Vize-Wehrführe hätte die Anklage gern gehört
Während der Ältere schließlich vorbei an den Besuchern, Reportern und Opfern in den Gerichtssaal gehuscht ist, die Kapuze seiner Weste tief ins Gesicht und einen schwarzen Schal bis über die Nase gezogen, ist der Jüngere durch den Hintereingang in den Saal geführt worden. Beide tragen Handschellen. Grundsätzlich soll gelten: Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen von diesem Prozess.
Ein Ärgernis für Opfer und andere Betroffene. Peter Körner, stellvertretender Feuerwehrchef in Ahrensfelde, sagt: „Ich möchte die Angeklagten sehen, und ich möchte hören, wie die Anklage lautet.“ Aus denselben Gründen ist auch Hans-Joachim Gerken erschienen. Fünfmal sind auf Feldern des Hammoorer Landwirts Strohmieten angezündet worden.
Entscheidend ist, dass einer der Angeklagten noch minderjährig ist
Nach Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft gehen diese Taten nicht auf das Konto der Angeklagten oder das ihrer Auftraggeber. Und dennoch sagte der 65-Jährige: „Ich will endlich diejenigen sehen, die so etwas machen, und hören, was sie zu ihren Taten zu sagen haben“
Das bleibt Gerken, Feuerwehr-Vize Körner und dessen Kameraden verwehrt. Nach einer halbstündigen Beratung verkündet Richterin Silke Freise, was zu diesem Zeitpunkt keine Überraschung mehr ist: Der Prozess gegen die Handlanger der Brandstifter wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Freise: „Weil einer der Angeklagten bei den Taten minderjährig war und es auch noch ist, geben wir dem Jugendschutz vor dem Interesse der Öffentlichkeit den Vorrang.“ Es gebe Bedenken, dass eine öffentliche Verhandlung den 17-Jährigen bloßstellen und stigmatisieren könne. Michael Burmeister, der Direktor des Amtsgerichts Ahrensburg, sagt: „Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass Prozesse gegen Jugendliche nicht öffentlich geführt werden. In diesem Fall mussten die Gesamtumstände beurteilt werden, weil einer der Angeklagten ein Heranwachsender ist.“
Das Urteil fällt am kommenden Montag
Öffentlich gemacht werden solle nach Prozessende allerdings das Urteil, so Burmeister. Es soll am kommenden Montag, dem zweiten Verhandlungstag, fallen. Bis dahin werden acht Zeugen und eine Sachverständige gehört. Darunter: zwei betroffene Landwirte.
Laut Anklage haben der 17-Jährige und sein Komplize gemeinschaftlich zwei Strohmieten und einen Dunghaufen angezündet, der Ältere soll zudem allein drei weitere Strohmieten in Brand gesteckt haben. Schaden: 84.000 Euro. Die Männer sitzen seit Dezember 2014 in Untersuchungshaft.
Während der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck war bekannt geworden, dass die Angeklagten offenbar gegen Zahlung geringer Geldbeträge im Auftrag vierer mittlerweile suspendierter Feuerwehrmänner gezündelt hatten. Die 19- bis 21-Jährigen wollten sich bei den folgenden Löscheinsätzen wohl vor Kameraden profilieren. Sie stehen in Kürze vor Gericht.