Trittau. Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung gegen den obdachlosen Mann hat sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft nicht erhärtet.
Nach dem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Trittau vor zwei Wochen ist der 61 Jahre alte Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß. „Nach dem aktuellen Ermittlungsstand liegt kein dringender Tatverdacht mehr vor, sodass der bestehende Haftbefehl aufgehoben wurde“, informierten Polizei und Staatsanwaltschaft Lübeck am Donnerstag in einer gemeinsamen Mitteilung. Der Mann sei unmittelbar im Anschluss aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Am 8. September war die Notunterkunft für Asylbewerber und Obdachlose an der Kieler Straße bis auf die Grundmauern niedergebrannt. In dem Mehrfamilienhaus waren neun Menschen untergebracht, darunter vier Kinder. Sie alle konnten sich aus eigener Kraft ins Freie retten. Eine Frau war vom Balkon gesprungen und hatte sich dabei leicht verletzt. Die Feuerwehr war stundenlang mit einem Großaufgebot im Einsatz. Die Bewohner kamen zunächst in einem Hotel unter.
Brand in Flüchtlingsunterkunft in Trittau
Unmittelbar nach dem Feuer hatte die Polizei einen 61-Jährigen festgenommen. Bei ihm handelt es sich um einen Obdachlosen, der selbst in der Unterkunft lebte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Haftrichter am Amtsgericht Lübeck Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der vorsätzlichen schweren Brandstiftung.
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Die Vorwürfe hätten während der weiteren Ermittlungen nicht erhärtet werden können, so Polizei und Staatsanwaltschaft. Es werde aber weiterhin wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung gegen den 61-Jährigen ermittelt. Das rechtfertige aber nicht die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.