Ahrensburg. 200 Euro pro Anlage und bis zu 2000 Euro für Wärmepumpen: Stormarner, die Geld vom Land haben wollen, müssen schnell sein.
Stormarner, die Zuschüsse aus dem Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ des Landes Schleswig-Holstein haben möchten, müssen mal wieder schnell sein. In der jetzt gestarteten zweiten Phase gibt es Geld für Balkonkraftwerke, aber auch für nicht-fossile Heizungen, Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern und Batteriespeicher. Allerdings ist sowohl die Zahl der Anträge als auch das Zeitfenster zum Einreichen eng begrenzt.
Die beliebten Photovoltaik-Balkonanlagen sind am Dienstag und Mittwoch, 29. und 30. August, an der Reihe. Anträge sind ausschließlich online möglich. Das Fenster ist an beiden Tagen jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Landesweit werden diesmal insgesamt 10.000 der steckerfertigen Mini-Solaranlagen gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten. Die Obergrenze liegt aber bei 200 Euro. Für Empfänger von Leistungen wie Grundsicherung, Bürger- oder Wohngeld sind es 350 Euro.
Land fördert Balkonkraftwerke: Server sollen diesmal nicht abstürzen
In der jüngsten Antragsphase im Juni war die Nachfrage so groß, dass technische Schwierigkeiten auftraten: Der Server war überlastet und zeitweise nicht erreichbar. Das soll nicht wieder vorkommen. Die Landesregierung habe mit dem IT-Dienstleister Dataport „eine tragfähige und für die Antragstellerinnen und Antragsteller komfortable Lösung“ erarbeitet.
Künftig sollen rund 500 Personen pro Stunde gleichzeitig einen Antrag stellen können. Hierfür werde ein digitaler Warteraum eingerichtet. Dieser soll dafür sorgen, dass nur so viele Menschen wie technisch möglich zur gleichen Zeit ihre Daten in das System eingeben können.
Das Kauf- oder Bestelldatum muss nach dem 16. Januar liegen
„Die Balkonkraftwerke sind enorm beliebt und das ideale Einstiegsprodukt für Klimaschutz im eigenen Zuhause“, sagt Joschka Knuth (Grüne), Staatssekretär im Landesumweltministerium. „Daher werden wir das Antragsvolumen für PV-Balkonanlagen mehr als verzehnfachen.“ Viele Schleswig-Holsteiner hatten in den vergangenen Monaten vergeblich versucht, einen Förderantrag für ein Balkonkraftwerk zu stellen. Nun haben sie eine neue Chance, zum Zug zu kommen. Wichtig: Das Datum des Kaufvertrages oder der verbindlichen Bestellung muss nach dem 16. Januar liegen.
Längere Wartezeiten im digitalen Warteraum sind laut Ministerium auch diesmal nicht auszuschließen. „Allen Interessentinnen und Interessenten sei schon jetzt für ihre Geduld gedankt“, sagt Joschka Knuth. „Nur so kann ein stabiler Betrieb der Antragsplattform gewährleistet werden.“
Für Solarkollektoren gibt es bis zu 900 Euro
Ab sofort sind Anträge für nicht-fossile Heizsysteme – Wärmepumpen, Solarkollektoren, Anschluss an ein Wärmenetz, Biomasseheizungen – möglich. Der Höchstbetrag liegt beispielsweise für Wärmepumpen bei 2000 und für Solarkollektoren bei 900 Euro. Für PV-Anlagen, die Strom erzeugen, gibt es keine Förderung vom Land.
Für Elektroauto-Ladestationen an Mehrfamilienhäusern, die neu ins Programm aufgenommen wurden, beginnt die Frist am Donnerstag, 17. August, um 8 Uhr. Hier werden bis zu 220 Anträge angenommen. Es gibt bis zu 500 Euro.
Das Fenster für Batteriespeicher, die eine Kapazität von mindestens zwei Kilowattstunden (kWh) haben müssen, wird am Dienstag, 22. August, um 8 Uhr geöffnet. In diesem Quartal sind 350 Anträge vorgesehen. Der Zuschuss beträgt maximal 750 Euro.
Anträge sind ausschließlich online im Serviceportal des Landes möglich
Eine Antragstellung ist ausschließlich online über das Serviceportal des Landes möglich. Damit alle Interessenten ihren Antrag schnell und problemlos stellen können, sollten sie im Vorfeld die Voraussetzungen der Förderrichtlinien prüfen. Zudem empfiehlt sich, die Größe der erforderlichen Dokumente auf die zugelassenen 15 MB pro Antrag zu begrenzen und sich ein Servicekonto einzurichten.
In nahezu allen Bereichen ist für Empfänger bestimmter Sozialleistungen eine Verdopplung der Zuschüsse möglich. „Unser Förderprogramm hat in puncto sozialer Ausrichtung deutlich zugelegt“, sagt Staatssekretär Knuth. Es sollten so viele Interessierte wie möglich eine Förderung erhalten. „Je mehr Menschen mitmachen, desto höher die gesellschaftliche Akzeptanz und die Wirkung für unser Klima“, so Knuth. Erstmals können auch gemeinnützige Organisationen am Programm teilnehmen. Bis Ende 2026 stellt das Land insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Wohnungsunternehmen kritisieren die begrenzte Förderung als viel zu gering
Das reicht bei Weitem nicht aus, meint der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Wer die Zahl der Förderungen begrenzt, der will keine umfassende Lösung des Problems, sondern vor allem Aufmerksamkeit“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. Notwendig wäre eine auf mindestens ein Jahrzehnt angelegte Strategie, die mit ausreichend Fördergeld unterlegt ist. Ein Konzept sollte vorher mit den verschiedenen Ministerien, Verbänden und Wohnungsunternehmen erarbeitet werden. „Die jetzt vorgelegte Förderung ist angesichts der Dimension des Klimaschutzes vom Umfang her viel zu gering“, so Breitner, der einst selbst als SPD-Innenminister (2012 bis 2014) der Landesregierung angehörte.
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Die „Jahrhundertaufgabe“ Klimaschutz sei im Bereich des Wohnens nicht ohne öffentliche Förderung umsetzbar, deshalb seien eigene Programme der Landesregierung grundsätzlich richtig. Doch angesichts fehlender Fernwärmepläne wüssten viele Wohnungsunternehmen nicht, welche Investitionsentscheidung sie treffen müssen.
Hinzu komme der Zeitdruck. „Wie stellt sich das Umweltministerium die Arbeit in Wohnungsunternehmen eigentlich vor? Dass man da mal eben mehrere Zehn- oder gar Hunderttausend Euro quasi im Vorbeigehen ausgibt, ohne zu wissen, ob sich das Ganze lohnt?“, fragt Breitner. Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zusammen 418 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften mit rund 686.000 Wohnungen.
Antragstellung:serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima; Fragen beantwortet die Investitionsbank Schleswig-Holstein unter der Telefon-Hotline 0431/99 05-55 00 (dienstags und donnerstags 9 bis 12, mittwochs 14 bis 17 Uhr) und per E-Mail: AntragKlimaschutz3@ib-sh.de.