Grönwohld/Leipzig. Höchstrichterliche Entscheidung nach tödlichem Messerangriff in Grönwohld: Revision des Beschuldigten ist „offensichtlich unbegründet“.

Die tödliche Messerattacke auf den 21 Jahre alten Mohamed C. (alle Namen geändert) in Grönwohld im Oktober 2020 endet für den Täter mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Urteil des Landgerichts Lübeck aus dem vergangenen November bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Diese sei „offensichtlich unbegründet“, urteilten die Richter des 5. Strafsenats in Leipzig. Gegen die Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.

Gericht und Staatsanwaltschaft sind überzeugt, dass der zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alte Nick G. seinen Bekannten am Abend des 21. Oktober 2020 mit 27 Messerstichen auf einem Spielplatz in der 1400-Einwohner-Gemeinde Grönwohld bei Trittau getötet hat. Anwohner hatten am Folgetag den Leichnam des 22-Jährigen entdeckt.

Lebenslange Haft für Grönwohld-Mörder: BGH bestätigt Urteil aus Lübeck

Auslöser sollen Meinungsverschiedenheiten bezüglich gemeinsamer Drogengeschäfte gewesen sein. Unter anderem soll Nick G. seinem Opfer Geld geschuldet und beabsichtigt haben, aus dem Drogenhandel auszusteigen. Erstmals war der damals 21-Jährige bereits im Juni 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Polizisten suchen auf dem Spielplatz in Grönwohld nach Spuren, nachdem dort Anwohner einen Tag zuvor die Leiche des 22 Jahre alten Mohamed C. entdeckt hatten.
Polizisten suchen auf dem Spielplatz in Grönwohld nach Spuren, nachdem dort Anwohner einen Tag zuvor die Leiche des 22 Jahre alten Mohamed C. entdeckt hatten. © René Soukup

Verhandelt wurde in einem aufwendigen Indizienverfahren, weil es keine Zeugen gab und auch die Tatwaffe bis heute verschwunden ist. Damals entschied das Landgericht Lübeck letztlich auf Totschlag. Das Mordmerkmal der Heimtücke lasse sich nicht zweifelsfrei nachweisen, begründeten die Richter die Entscheidung.

Das Verfahren wurde bereits einmal von vorn aufgerollt

Sowohl die Verteidigung als auch die Anwälte der Familie von Mohamed C., die in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, legten dagegen Revision ein. Erstere forderte einen Freispruch, es gebe keine eindeutigen Beweise für Gs. Schuld. Die Familie des Getöteten wollte hingegen eine Verurteilung wegen Mordes erreichen.

Im Juli 2022 gab der BGH dann dem Antrag der Nebenklage statt und entschied, dass der Fall erneut verhandelt werden muss. Das Landgericht habe nicht ausreichend begründet, warum das Mordmerkmal bei der Tat nicht gegeben sei. Die Schuld des Angeklagten zog der BGH nicht in Zweifel.

In zweitem Prozess verhängte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe

Daraufhin wurde das Verfahren im November 2022 vor einer anderen Kammer in Lübeck neu aufgerollt. Eine Rechtsmedizinerin versuchte vor Gericht, die Tat im Detail zu rekonstruieren. Diesmal räumte G. ein, seinen Bekannten getötet zu haben, bestritt aber, die Tat geplant zu haben. Er habe sich im Streit wehren wollen. Das Gericht sah keine Belege für diese Darstellung. Letztlich wurde Nick G. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen hatte dessen Anwalt abermals Revision eingelegt, ist damit nun aber gescheitert.