Ahrensburg. Berufungsprozess um versuchten sexuellen Missbrauch in Ahrensburg beginnt vor dem Landgericht Lübeck. Angeklagtem droht Abschiebung.

Vor dem Landgericht Lübeck startet am Donnerstag, 27. Juli, der Berufungsprozess in dem Fall eines sexuellen Übergriffs auf ein elf Jahre altes Mädchen in Ahrensburg. Der damals 20 Jahre alte Siakoh T. (Name geändert) soll am 24. November 2022 versucht haben, das Kind auf dem Schulweg zu missbrauchen.

Laut Staatsanwaltschaft war das Mädchen gegen 7.30 Uhr auf einem Waldweg an der Straße Syltring im Ahrensburger Stadtteil Gartenholz auf den maskierten Mann getroffen. Der 20-Jährige habe das Kind gepackt und versucht, sich an der Elfjährigen zu vergehen. Daran gehindert habe ihn lediglich die Tatsache, dass wenig später die Mutter des Mädchens vor Ort war, die am Telefon alles mitangehört hatte.

Sexueller Übergriff auf Mädchen in Ahrensburg: Berufungsprozess startet

Der 20-Jährige war zunächst geflüchtet, am Nachmittag konnte ihn die Polizei in einer wenige Hundert Meter vom Tatort entfernten Flüchtlingsunterkunft am Kornkamp festnehmen, in der der 20-Jährige, der aus Guinea nach Deutschland geflüchtet ist, seit Anfang 2022 lebte. Seit seiner Festnahme sitzt T. in Untersuchungshaft. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt, ihm droht die Abschiebung.

In erster Instanz hatte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Ahrensburg den 20-Jährigen zu drei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Jugendstrafrecht konnte angewendet werden, weil der Guineer zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung unter anderem auf DNA-Spuren des Angeklagten an Kleidung und Körper des Mädchens.

Erstes Verfahren weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Siakoh T. hingegen bestreitet die Tat trotz eindeutiger Beweislage. Er hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Aufgrund psychischer Auffälligkeiten des 20-Jährigen fand der Prozess in Ahrensburg mit Ausnahme der Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Letztlich konnte das Gericht aber keine Anzeichen für eine fehlende Zurechnungsfähigkeit zweifelsfrei feststellen. Auch in Lübeck wird vor einer Jugendkammer verhandelt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Richter erneut entscheiden, die Öffentlichkeit von dem Verfahren auszuschließen. Zunächst ist nur ein Verhandlungstag vorgesehen. Bleibt es dabei, könnte ein Urteil bereits am Donnerstagnachmittag verkündet werden.