Ahrensburg. Mann aus Guinea soll elf Jahre altes Mädchen auf Schulweg in Ahrensburg überfallen haben. Wie es in dem Verfahren nun weitergeht.
Der Prozess um einen sexuellen Übergriff auf ein elf Jahre altes Mädchen in Ahrensburg geht in die nächste Instanz. Der Angeklagte hat gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Ahrensburg Berufung eingelegt, wonach der 20-Jährige für dreieinhalb Jahre in Jugendhaft muss. Das sagte Ulf Thiele, stellvertretender Sprecher des Amtsgerichts. In der Konsequenz muss der Fall nun vor dem Landgericht Lübeck neu aufgerollt werden.
Der 20 Jahre alte Mann aus Guinea soll am 24. November 2022 versucht haben, die Elfjährige auf dem Schulweg zu missbrauchen. Laut Staatsanwaltschaft war das Mädchen gegen 7.30 Uhr auf einem Waldweg an der Straße Syltring im Ahrensburger Stadtteil Gartenholz auf den Mann getroffen. Der 20-Jährige habe das Kind gepackt und versucht, sich an dem Kind zu vergehen. Daran gehindert habe ihn lediglich die Tatsache, dass wenig später die Mutter des Mädchens vor Ort war, die am Telefon alles mitangehört hatte.
Versuchter Kindesmissbrauch – 20-Jähriger geht in Berufung
Der 20-Jährige war daraufhin geflüchtet. Die Polizei hatte sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, auch Spürhunde waren im Einsatz. Letztlich konnten die Beamten den Mann einige Stunden später in einer wenige Hundert Meter vom Tatort entfernten Flüchtlingsunterkunft am Kornkamp festnehmen, in der der 20-Jährige seit Anfang 2022 lebte.
- Müllsünder laden 15 Säcke mit Bauabfällen in Reinbek ab
- 41-Jähriger wirft Becher aus Auto – und trifft Zivilstreife
- Weißer Strich quer durch Stormarn- Das hat es damit auf sich
Obwohl DNA-Spuren an Körper und Kleidung der Elfjährigen ihm eindeutig zugeordnet werden konnten, hatte der junge Mann die Tat in dem Prozess, der Mitte April vor einem Jugendschöffengericht in Ahrensburg begann, bis zuletzt bestritten. Das Verfahren sorgte vor allem deshalb für Aufsehen, weil es bis auf die Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem jungen Alter des Angeklagten, der rechtlich noch als Heranwachsender gilt, und mit einer möglichen psychischen Erkrankung, die in dem Verfahren aber nicht nachgewiesen werden konnte.
Der Asylantrag des Mannes wurde im Januar abgelehnt
Angesichts der erdrückenden Beweislast scheinen die Aussichten auf ein milderes Urteil in nächster Instanz gering. Allerdings könnte der 20-Jährige hoffen, einer Haftstrafe durch eine Abschiebung in sein Heimatland zu entgehen. Sein Asylantrag wurde nach Angaben des Amtsgerichts im Januar abgelehnt. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist und sich der Mann in Untersuchungshaft befindet, wäre eine Abschiebung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung muss mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt sein, ehe eine Rückführung erfolgen kann.