Ahrensburg. Verwaltung hält Stellplätze für Mitarbeiter für zwingend notwendig. Politiker wollen die 1,2 Millionen Euro lieber sparen.
Bekommt der geplante Erweiterungsbau für das Ahrensburger Rathaus eine Tiefgarage für die Mitarbeiter oder nicht? Diese Frage sorgt aktuell für Zoff zwischen Verwaltung und Politik. Im Bau- und Planungsausschuss ist am Mittwoch eine heftige Debatte darüber entbrannt, inwieweit die Mitarbeiterstellplätze von der Landesbauordnung vorgeschrieben sind. Rathaus und Ausschussmitglieder legen die Vorgaben der Regelung unterschiedlich aus.
Anlass der Auseinandersetzung ist eine Vorlage der Verwaltung, die die Ergänzung des beschlossenen Erweiterungsbaus zwischen Rathaus und Peter-Rantzau-Haus um eine Tiefgarage mit 23 Stellplätzen vorsieht. Kostenpunkt: Rund 1,2 Millionen Euro zusätzlich zu den 5,4 Millionen Euro für das neue Gebäude.
Verwaltung verweist auf Festsetzung in der Landesbauordnung
Die Verwaltung argumentiert mit dem in der Landesbauordnung festgelegten Stellplatzschlüssel. Danach müssten für die 220 Rathausmitarbeiter mindestens 67 Parkplätze vorgehalten werden. Ursprünglich sollten dafür in der inzwischen gestoppten Tiefgarage unter dem Stormarnplatz 40 Plätze reserviert werden. Aktuell sind 28 Stellplätze, verteilt auf zwei Ebenen, in der bestehenden Garage unter dem Rathaus vorhanden, 16 auf einem oberirdischen Parkplatz hinter der Stadtbücherei.
16 weitere könnten entstehen, wenn der Holzpavillon zwischen Rathaus und Bruno-Bröker-Haus abgerissen werde. Die dort untergebrachten Mitarbeiter sollen in den Anbau ziehen. Gleichzeitig entfalle die oberere Garagenebene durch den Neubau, weil das Gebäude die bisherige Zufahrt blockiere.
Politiker wollen Kosten von 1,2 Millionen Euro lieber sparen
Die Politik möchte das Geld für die neue Tiefgarage sparen. FDP-Fraktionschef Thomas Bellizzi wies darauf hin, dass es die Möglichkeit gebe, Bauherren von der Verpflichtung, Stellplätze zu schaffen, zu befreien, indem diese an anderer Stelle, etwa in einer vorhandenen, privaten Tiefgarage, per Baulast ausgewiesen werden.
Bellizzi sagte: „Die Verwaltung verweist immer wieder auf die Parkraumerhebung, der zufolge es ausreichend Stellplätze im Zentrum gibt. Da ist es schwer vermittelbar, warum die Rathausmitarbeiter nun eine eigene Garage für 1,2 Millionen brauchen und nicht woanders einen Parkplatz finden können, wie die Beschäftigten aller Geschäfte in der Innenstadt auch.“
Bauamtsleiter meldet rechtliche Bedenken gegen Anmietung an
Nadine Levenhagen, Vorsitzende der Grünen-Fraktion, wollte wissen: „Warum können wir nicht einfach in einer Garage Plätze für die Mitarbeiter anmieten?“ Bauamtsleiter Peter Kania dagegen sieht in der Landesbauordnung keine Grundlage für eine Befreiung von der Vorgabe. Er führte rechtliche Bedenken an, ob die Stadt sich als Kommune selbst von der Regelung befreien kann. Andererseits seien fast alle Stellplätze im Zentrum bereits durch Geschäfte mit einer Baulast belegt, eine Doppelbelegung sei nicht möglich.
„Außerdem müssten private Eigentümer, etwa der Parkhäuser Woldenhorn und Alte Meierei, dazu bereit sein“, sagte der Bauamtsleiter. Eine Anmietung ohne Baulast sei nicht möglich. „Die Stellplätze müssen in einen direkten rechtlichen Zusammenhang mit dem Bauvorhaben gesetzt werden“, erklärte Kania.
Verwaltung fürchtet um ihre Attraktivität als Arbeitgeber
Der Bauamtschef betonte zudem die Bedeutung einer guten Erreichbarkeit für die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber. „Nur 60 Mitarbeiter wohnen in Ahrensburg, alle anderen pendeln ein und haben nicht immer eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel an ihrem Wohnort.“ Nach langer Debatte versuchte Bürgermeister Eckart Boege schließlich zu schlichten und kündigte an, rechtliche Fragen bis zur nächsten Sitzung zu klären. Der Beschluss wurde vertagt.