Ahrensburg. Händler sammeln Unterschriften, um Bürgerentscheid herbeizuführen. Sie fürchten bei einem weiteren Stellplatzabbau um ihre Existenz.

Wie viele Parkplätze braucht es in der Ahrensburger Innenstadt? Diese Frage spaltet Politiker, Kaufleute und Bürger in der Schlossstadt bereits seit Jahren. Schon bald sollen nun letztere final entscheiden – zumindest wenn es nach Stefan Skowronnek, Andreas Werning und Hauke Wendt geht.

Das Trio möchte einen Bürgerentscheid herbeiführen und sammelt dafür jetzt Unterschriften. Die Drei eint die Sorge, dass Ahrensburgs Stadtverordnete weitere Parkplätze im Zentrum streichen könnten. „Es geht darum, die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten“, sagt Skowronnek, der einer von zwei Geschäftsführern des Kaufhauses Nessler ist.

Ahrensburger Kaufleute wollen Bürgerentscheid über Zukunft der Parkplätze

Die Händler fürchten bei einem weiteren Stellplatzabbau um ihre wirtschaftliche Existenz. „Wir sind auf eine gute Erreichbarkeit angewiesen“, sagt Andreas Werning, der am Rondeel und an der Großen Straße zwei Juweliergeschäfte betreibt. Nicht alle Kunden seien gut zu Fuß, viele kämen auch von außerhalb. „Als Mittelzentrum hat Ahrensburg eine Versorgungsfunktion gegenüber den Gemeinden im Umland“, sagt Werning. Etwa die Hälfte seiner Kunden komme nicht aus Ahrensburg. Skowronnek beziffert den Anteil für sein Kaufhaus auf 60 Prozent.

Wendt, der die Musicalschule an der Bogenstraße im Gewerbegebiet West leitet, ist selbst geschäftlich nicht von der Parkplatzsituation im Zentrum betroffen. „Ich unterstütze die Initiative als Bürger, der in Ahrensburg aufgewachsen ist, und die stetige Verknappung der Stellplätze miterlebt hat“, sagt er. Aufgrund der schwierigen Parkplatzsuche vermeide er es zunehmend, zum Einkaufen in die Innenstadt zu kommen.

Künftig soll für wegfallende Stellplätze ein Ausgleich geschaffen werden

Gemeinsam wollen sie erreichen, dass im Innenstadtbereich künftig nur noch Stellplätze wegfallen dürfen, wenn dafür an anderer Stelle im Zentrumsgebiet ein Ausgleich geschaffen wird. Die Frage, über die die Ahrensburger abstimmen sollen, soll deshalb lauten: „Sind Sie dafür, dass in der Ahrensburger Innenstadt öffentliche Kfz-Parkplätze in mindestens gleicher Zahl hergestellt werden müssen, bevor die Anzahl der vorhandenen öffentlichen Kfz-Parkplätze reduziert werden darf?“

Welches Gebiet für sie zum Zentrum zählt, haben die Drei definiert: Es werde durch die Straßen Woldenhorn, Bei der Doppeleiche, Reeshoop, Klaus-Groth-Straße, Stormarnstraße, An der Reitbahn und die Landesstraße 82 begrenzt. Damit es zu einem Bürgerentscheid kommt, muss es zunächst ein erfolgreiches Bürgerbegehren geben.

1904 Ahrensburger müssen das Bürgerbegehren unterschreiben

Dazu müssen laut Gemeindeordnung mindestens sieben Prozent der Ahrensburger über 16 Jahre das Begehren unterzeichnen. Somit sind laut Kieler Innenministerium, das als Kommunalaufsichtsbehörde zuständig ist, 1904 Unterschriften notwendig. Ausschlaggebend sei die Zahl der bei der bislang letzten Kommunalwahl 2018 Wahlberechtigten in der Schlossstadt von 27.191. Die Unterschriften dürfen zum Zeitpunkt des Eingangs beim Ministerium zudem nicht älter als sechs Monate sein.

Stefan Skowronnek und seine Mitstreiter sind optimistisch, die notwendige Zahl Unterstützer zu gewinnen. „Wir erleben täglich, dass sich Kunden über den Mangel an Parkplätzen beklagen“, sagt der Nessler-Chef. Er wolle nicht bewerten, ob diese Wahrnehmung der statistischen Wirklichkeit entspreche. „Aber es zählt ja der Eindruck der Kunden, der abschreckend auf sie wirkt.“

Die Situation habe sich in den vergangenen Jahren verschlechtert

In den vergangenen Jahren habe sich die Situation zusätzlich verschlechtert. „Der Lindenhof ist als Parkplatz weggefallen, ohne dass dafür Ersatz geschaffen wurde, und in naher Zukunft wird auch die Alte Reitbahn durch die geplante Bebauung nicht mehr zur Verfügung stehen“, sagt Werning. Dort möchte ein Investor ein Gebäude mit 52 Wohnungen und einem Edeka-Markt errichten.

Beschlossen ist außerdem der Wegfall der 14 Stellplätze links und rechts der Klaus-Groth-Straße unmittelbar nach der Ausfahrt aus der Tiefgarage des CCA-Einkaufszentrums. Mit der Umgestaltung der Hamburger Straße soll die Zahl der Parkplätze dort von 59 auf dann 17 reduziert werden. „Trotzdem wird im Bauausschuss über die Streichung weiterer Plätze an Hagener und Manhagener Allee diskutiert“, kritisiert Wendt. Dabei werde von mehreren Fraktionen immer wieder auf die Parkraumerhebung verwiesen, die ein Hamburger Verkehrsplaner im Auftrag der Stadt erstellt hatte.

Kaufleute fühlen sich von den Politikern nicht einbezogen

Darin kamen die Experten zu dem Schluss, dass Ahrensburg über genug Stellplätze im Zentrum verfüge und selbst in Spitzenzeiten viele davon leer stünden. Dazu sagt Skowronnek: „Dabei werden immer wieder die Parkhäuser Alte Meierei und Woldenhorn angeführt, die offenbar für Kunden nicht attraktiv sind und zudem beide direkt nebeneinander am selben Ende der Innenstadt liegen.“ Es könne keine Lösung sein, erst dann die Bedenken der Händler und Kunden ernst zu nehmen, wenn diese beiden Parkhäuser „zu 90 Prozent ausgelastet“ seien.

Das Trio begründet das Bürgerbegehren auch damit, dass sich die Händler von der Politik nicht einbezogen fühlten. „Wir handeln aus einer gewissen Hilflosigkeit heraus“, sagt Werning. Appelle der Kaufleutevereinigung Stadtforum hätten kein Gehör gefunden. Der Verein, dessen Vize-Vorsitzender der Juwelier ist, stellt sich auch jetzt hinter die Initiative und hat seine Mitglieder zur Unterstützung aufgefordert.

Initiatoren befürchten Abwandern der Kunden nach Hamburg und ins Internet

„Ich möchte klarstellen, dass wir grundsätzlich nichts dagegen haben, wenn Stellplätze an den innerstädtischen Straßen entfallen“, sagt Werning. Die Idee, die Aufenthaltsqualität und Sicherheit für Kunden durch weniger Parksuchverkehr in den Einkaufsstraßen zu erhöhen, sei durchaus im Sinne der Händler. „Aber dafür müssen Alternativen geschaffen werden.“

Die Kunden kämen nicht plötzlich mit dem Fahrrad oder Bus, sondern wichen aus, etwa ins Alstertal-Einkaufszentrum in Poppenbüttel oder ins Internet. Schon ein Umsatzeinbruch von fünf Prozent sei für einige Geschäfte existenzbedrohend, betont der Juwelier. „Es geht nicht darum, dass wir dann weniger reich sind, wie einige vielleicht denken, sondern diese Läden werden dann schließen.“ Der Attraktivität des Zentrums sei damit kein Gefallen getan.

Das Trio strebt eine Abstimmung parallel zur Landtagswahl an

In den kommenden Wochen wollen Werning, Skowronnek und Wendt mit einer umfangreichen Kampagne um Unterschriften werben. Sie haben ein Logo für das Bürgerbegehren entworfen, das unterstützende Händler plakatieren. Skowronnek hat im ersten Stock seines Kaufhauses bereits einen Unterschriftensammelpunkt eingerichtet.

„Andere Ladeninhaber werden die Unterschriftenzettel an der Kasse auslegen“, sagt er. Dazu wollten die Händler Kunden gezielt ansprechen. Auch eine Internetseite (www.ahrensburger-buergerbegehren.de) hat das Trio bereits geschaltet. Dort lassen sich Informationen zu den Zielen der Initiative ebenso wie die teilnehmenden Geschäfte finden.

Bislang sind laut Skowronnek fünf Händler dabei, die Zahl wachse täglich. Bis Ende Mai hat das Trio Zeit, die 1904 Unterschriften einzureichen. Sie sind optimistisch, die Zielmarke deutlich früher zu erreichen. „Wir streben einen Bürgerentscheid am 8. Mai, parallel zur Landtagswahl, an“, sagt Werning.

So funktioniert ein Bürgerbegehren:

Bürgerbegehren sind in Paragraf 16 der Gemeindeordnung als Instrumente der direkten Bürgerbeteiligung definiert.

  • Das Begehren muss zunächst bei Stadtverwaltung und Kommunalaufsichtangezeigt, eine Frage, die eine Antwort mit Ja oder Nein ermöglicht, sowie drei Vertretungsberechtigte benannt werden.

  • Die Zahl zu sammelnder Unterschriften hängt von der Einwohnerzahl der Kommune ab.

  • Die Frist beträgt sechs Monate.

  • Anschließend muss die Liste bei der Verwaltung eingereicht werden.

  • Die Kommunalaufsicht entscheidet über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides.D

  • as Votum ist für die Stadtverordneten für zwei Jahre bindend.