Sylt/Föhr. Die Sylter Bürgermeister kämpfen um die Unterkünfte auf ihrer Insel. Bis Ende des Jahres haben die Gemeinden nun Aufschub bekommen.

Es gibt noch Hoffnung für die vielen Eigentümer von illegalen Ferienwohnungen an der Nordsee, wie etwa auf Sylt: Der Kreis Nordfriesland hat den Gemeinden der Insel Aufschub bis Ende des Jahres gegeben. Bis dahin können aus illegalen Ferienwohnungen noch legale werden. Sogar die Wohnung eines Bürgermeisters ist im Visier.

Die Sylter Bürgermeister kämpfen vehement um den Erhalt der Ferienwohnungen auf der Insel und versuchen, eine Vielzahl von Objekten doch noch im Nachgang zu legalisieren: Das ist in bestimmten Fällen durchaus möglich. Man kann eine nachträgliche Nutzungsänderungsgenehmigung beantragen. Und das wollen die Sylter nun angehen.

Sylt: Gemeinden haben bis Ende des Jahres Aufschub bekommen

Bei einem Treffen in Husum haben Landrat Florian Lorenzen, Kreisbaudirektor Burkhard Jansen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Insel Sylt nun verabredet, dass die Gemeinden auf der Insel bis Ende 2024 jeweils klären, welche Bebauungspläne für Regelungen zu Ferienwohnungen geändert und welche nicht geändert werden sollen. „Auf dieser Grundlage legen wir dann fest, welche Gebiete wir als nächste auf das Vorhandensein unzulässiger Ferienwohnungen überprüfen – nämlich die, deren B-Pläne nicht überarbeitet werden sollen“, sagt Burkhard Jansen.

Die Vermieter in den neu zu überplanenden Gebieten dürfen also nun hoffen, ihre derzeit unzulässigen Ferienwohnungen doch noch legalisieren zu können – wenn die Gemeinde es zulässt und die Voraussetzungen der Landesbauordnung erfüllt sind. „Wir Sylter bewerten dieses Vorgehen sehr positiv, weil es eine Menge Druck aus dem Kessel nimmt. Denn nun können unsere Gemeinden sicher sein, dass ihnen Zeit für die Aufstellung neuer B-Pläne bleibt“, sagt Carsten Kerkamm.

Illegale Ferienwohnungen auf Sylt: Kontrollen seien zu schnell begonnen worden

Allerdings gehen Landrat Lorenzen und Baudirektor Jansen davon aus, dass nicht jeder Wunsch in Erfüllung gehen kann. „Auch bei entsprechendem politischen Willen in der Gemeindevertretung kann das Städtebaurecht nicht für alle gewachsenen Strukturen rechtskonforme Lösungen finden. Das werden die Betroffenen akzeptieren müssen. Denn ohne diese harten Entscheidungen wird es keine rechtssicheren Bebauungspläne geben“, unterstreicht Jansen.

Den Syltern ist es wichtig, vor allem Existenzen zu schützen. Denn seit der Kreis Nordfriesland gegen illegale Ferienvermietung vehementer als früher vorgeht, herrscht unter den Betroffenen große Aufregung. Für die Menschen, die vom Tourismus auf den Inseln leben, führen diese verstärkten Kontrollen zu einer starken Verunsicherung, sie befürchten wirtschaftliche Einbußen und erhebliche Nachteile für Sylt und die anderen Orte. Fallen Ferienwohnungen weg, so die Sorge, könnte ein Drittel der Bewohner Nordfrieslands ihren Job verlieren.

Die Kontrollen seien sinnvoll, um einen unkontrollierten Zuwachs an Ferienwohnungen zu vermeiden, so die Sylter Bürgermeister. Sie seien aber so schnell begonnen worden, dass zu wenig Zeit geblieben sei, um das Planrecht anzupassen.

Sylt: Für die Nordseeinsel wurden 50 Verbote für illegale Wohnungen ausgesprochen

Diese Kontrollen finden nicht nur auf Sylt, sondern auch auf Föhr, Amrum und in touristischen Schwerpunkten des Festlandes statt, wie etwa in St. Peter-Ording.

Dabei wurde festgestellt, dass sehr häufig entsprechende Genehmigungen fehlen. Der Kreis musste bereits allein auf Sylt rund 50 Verbote für illegale Ferienwohnungen, genauer Nutzungsuntersagungen, aussprechen.

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Die Sylter Vertreter baten die Bauaufsicht noch einmal, mittels einer Stichtagsregelung für nicht genehmigte Ferienwohnungen vor allem in älteren Gebäuden eine Duldung zu ermöglichen. Denn dort sei schon seit Generationen an Feriengäste vermietet worden, und die Rechtsproblematik sei gar nicht bekannt gewesen.

Immerhin stammten auf Teilen der Insel mehr als die Hälfte der vermieteten Objekte aus den 1970er-Jahren oder der Zeit davor. Landrat Lorenzen: „Für die letzten 45 Jahre müssen wir dies jedoch bereits jetzt verneinen, da die Fachleute bei Land und Kreis schon vor Wochen festgestellt haben, dass die rechtliche Lage das auf keinen Fall zulässt“, erklärt Lorenzen.