Westerland. Sylts Bürgermeister Nikolas Häckel fordert die Polizei zur schnellen Räumung auf. Das “Vorführen der Demokratie“ müsse endlich enden.

Das Wochenende konnten die Bewohnerinnen und Bewohner des Protestcamps auf Sylt noch bei schönstem Wetter genießen. Doch nun ist ihre Zeit auf dem Rathausplatz endgültig abgelaufen. Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts wies am Montag die am Freitag eingegangene Beschwerde der beiden Versammlungsleiter zurück.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Den Anwalt hatte die Partei „Die Linke" gestellt. Jörg Otto, der Mit-Versammlungsleiter des Protestcamps, ist Vorstandsmitglied der Linken in Hamburg (Bezirk Mitte).

Am 6. September hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Eilanträge gegen die vom Kreis Nordfriesland verfügte Auflösung des Protestcamps abgelehnt. Nikolas Häckel, Bürgermeister der Gemeine Sylt, drückt nun aufs Tempo.

Protestcamp Sylt: Punks müssen Rathausplatz zügig räumen

„Mein Vollstreckungshilfeersuchen liegt der Polizei seit dem 2.9.22 vor", schrieb er auf seiner offiziellen Facebook-Seite. Er kündigte an, nach der Zurückweisung der Beschwerde dieses Ersuchen schriftlich zu bestärken. „Die Polizei wird mein Amtshilfeersuchen zur Räumung des Rathausparks umsetzen, sobald es rechtlich zulässig und personell machbar ist. Ich setze auf die Zurückweisung der Beschwerde, damit dieses Vorführen der Demokratie endlich ein Ende hat."

Punk und Politiker Jörg Otto sitzt vor dem Protestcamp am Rathaus in Westerland. Vor ihm sind die Forderungen der Demonstranten aufgestellt.
Punk und Politiker Jörg Otto sitzt vor dem Protestcamp am Rathaus in Westerland. Vor ihm sind die Forderungen der Demonstranten aufgestellt. © Henrik Jacobs

In der schriftlichen Mitteilung erläuterte die Pressestelle die Oberverwaltungsgerichts die Entscheidung des 4. Senats damit, dass es seit dem Bestehen des Camps und bis zum Erlass der Verfügung mehrfach zu Verstößen gegen die Rechtsordnung gekommen sei: „Die wirksame und vollziehbare Verfügung des Kreises vom 3. August 2022, nach der u.a. sanitäre Anlagen vorzuhalten gewesen wären, sei durchgehend nicht erfüllt worden. Folge dessen sei gewesen, dass es durch Verrichten der Notdurft im öffentlichen und privaten Raum zu einem Verstoß gegen § 118 OWiG gekommen sei. Hinzu trete der ruhestörende Lärm als Verstoß gegen § 117 OWiG. "

Gericht berücksichtigt auch Dauer des Protestcamps auf Sylt

Diese Verstöße, so hieß es weiter, hätten zugleich zu Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, nämlich der Unversehrtheit der Gesundheit Einzelner und des Eigentums Dritter als auch von Natur und Umwelt geführt. Und: „Im Rahmen der gebotenen Abwägung sei schließlich auch die Dauer des Protestcamps zu berücksichtigen. Je länger dieses absehbar dauere, desto mehr Gewicht bekämen die der Versammlungsfreiheit gegenüberstehenden Rechte und Belange Dritter. Dies habe der Kreis zutreffend gewichtet."

Man darf gespannt sein, wie schnell die Polizei aktiv werden wird, sollten die Punks nicht freiwillig abziehen. Es würde nicht wundern, würde dies am Dienstag passieren. Am Abend tagt Häckel mit dem Hauptausschuss auf Sylt zu den Punkten „Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Umgang mit dem Protestcamp im Rathauspark" sowie „Beratung und Beschlussfassung über die Ermittlung vom Umgang mit Folgekosten des Protestcamps“.