Westerland. Bis Sonnabend mussten die Bewohner des Protestcamps den Rathausplatz verlassen. Warum die Räumung nun gestoppt wurde.
Es bleibt spannend auf Sylt: Die Punks, die in Westerland gegenüber vom Stadtpark campieren, müssen ihre Zelte vorerst doch nicht abbauen. Nach Informationen des Abendblatts hat der Anwalt von Jörg Otto, Organisationsleiter des Camps, am Freitag erfolgreich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt.
Bis Sonnabend hatten die Bewohner des Protestcamps ürsprünglich Zeit, um den Platz zu räumen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig eine Auflösung für rechtmäßig erklärt. Die 3. Kammer hatte in einem Eilverfahren am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Kreises bestätigt.
Punks auf Sylt dürfen vorerst bleiben: Beschwerde erfolgreich
Jörg Otto und seine Mitstreiter hatten am Freitag zwar mit den Aufräumarbeiten begonnen – diese gingen allerdings nur schleppend voran. "Wir wollen hier nach wie vor länger bleiben", kommentierte Otto die Entscheidung am Sonnabendmorgen.
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Nun muss sich das Gericht erneut mit einer Verlängerung des Camps beschäftigen. Bis die Entscheidung gefallen sei, werde mit der Räumung Camps auf dem Rathausplatz gewartet. Das OVG wolle wohl am Montag entscheiden.
Sylt: Punks dürfen bleiben – Bürgermeister empört
Sylts Bürgermeister Nikolas Häckel (parteilos) reagierte empört: Er schrieb auf Facebook, es werde sich leider nicht an die Zusage gehalten. Das sei „bedauerlich und beschämend“. Er könne nur hoffen, dass das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt und die Räumung endlich losgehen kann. „Mein Vollstreckungshilfeersuchen liegt der Polizei vor und wird von mir bekräftigt, sobald die OVG-Entscheidung vorliegt. Diese den Rechtsstaat vorführende "never-ending-story" muss endlich beendet werden.“
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte die Auffassung der Versammlungsbehörde des Kreises geteilt, dass im Zusammenhang mit unzureichenden sanitären Verhältnissen im Camp und wegen der Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten war. Damit ist es laut Verwaltungsgericht in Schleswig verhältnismäßig, eine Fortsetzung des Protestcamps über den 31. August hinaus zu unterbinden, erläuterte das Gericht in einer Mitteilung. Je länger eine Versammlung dauert, desto schwerer wiegen laut Gericht die von ihr verursachten Verletzungen der Rechte Dritter. Die Veranstaltung sei zwar unter den Schutz der Versammlungsfreiheit laut Grundgesetz gefallen. Aber der Schutz von länger andauernden Protestcamps sei nicht grenzenlos.
Die Protestierenden hätten sich auch nicht an die Vorgabe gehalten, Chemietoiletten vorzuhalten und zu benutzen. Vielmehr hätten sie ihre Notdurft auf umliegenden privaten und öffentlichen Flächen verrichtet. Es sei zu erheblichen Verschmutzungen und Geruchsbeeinträchtigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente gekommen. Darüber hinaus habe es laut Polizei Ruhestörungen gegeben. Beamte seien beleidigt und auch mit Flaschen beworfen worden. Eine Polizistin sei verletzt worden.