Westerland. Rücksichtslose Lärmbelästigung, unzureichende sanitäre Verhältnisse – Gericht sieht Gefahr für die öffentliche Sicherheit auf Sylt.

Die Auflösung des Protestcamps der Punks auf dem Rathausplatz in Westerland auf Sylt durch den Kreis Nordfriesland war rechtmäßig. Das hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts heute in einem Eilverfahren entschieden. Das Gericht teilt die Bewertung des Kreises Nordfriesland als Versammlungsbehörde, dass im Zusammenhang mit den unzureichenden sanitären Verhältnissen im Camp und wegen der unmittelbaren Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger inzwischen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten ist.

Diese lasse es als verhältnismäßig erscheinen, eine Fortsetzung des Protestcamps über den 31. August 2022 hinaus zu unterbinden. Je länger eine Versammlung andauere, desto schwerer wögen die durch sie verursachten Verletzungen der Rechte Dritter, heißt es in der Begründung.

Sylt: Bürgermeister Häckel hofft auf schnellen Polizeieinsatz

Nikolas Häckel, Bürgermeister der Gemeinde Sylt, schrieb dazu in einer Stellungnahme auf Facebook: „Nun wird der Kreis Nordfriesland noch über den Widerspruch entscheiden müssen, dennoch ist der Bescheid des Kreises Nordfriesland als Versammlungsbehörde sofort durchsetzbar. Mein Vollzugshilfeersuchen liegt der Polizei vor, wird dort geprüft; sobald dies umsetzbar ist, sollte es vollzogen werden.“ Zurzeit sprechen Polizei und Ordnungsamt mit den Punks und suchen nach einer einvernehmlichen Lösung.

Punk Jörg Otto hat die Punks für heute Abend zu einer Plenumssitzung eingeladen.
Punk Jörg Otto hat die Punks für heute Abend zu einer Plenumssitzung eingeladen. © Alexander Laux

Unterdessen hat der Punk Jörg Otto für heute Abend zu einer Plenumssitzung der Punks geladen, auf der die nächsten Schritte besprochen werden.

Am 2. August 2022 hatten die Veranstalter eine Versammlung unter dem Namen „Asyltziale ArmeFraktion: politisches und satirisches Protestcamp“ angemeldet. Weil mit dem Camp jedenfalls auch politische Ziele verfolgt wurden (u.a. „Zeltverbot abschaffen“ und „Freies Wegerecht für Sylt“), fielen sowohl das Anliegen als auch die Camp-Infrastruktur unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit des Art. 8 des Grundgesetzes, so die Kammer. Jedoch sei der Schutz von länger andauernden Protestcamps nicht grenzenlos. Die Versammlungsbehörde könne das Versammlungsrecht des Veranstalters bei einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit einschränken. Eine solche Gefahr liege hier vor.

Beeinträchtigungen durch menschliche und tierische Exkremente

So hätten die Protestierenden sich nicht an die Vorgabe gehalten, Chemietoiletten vorzuhalten und zu benutzen. Vielmehr hätten sie ihre Notdurft auf umliegenden privaten und öffentlichen Flächen verrichtet. Es sei zu erheblichen Verschmutzungen und Geruchsbeeinträchtigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente gekommen.

Wiederholte Polizeieinsätze rund um das Sylter Camp

Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Chemietoiletten hätten aufgrund von Vandalismus nicht zu einer Verbesserung geführt. Darüber hinaus habe es laut Stellungnahme der Landespolizei Ruhestörungen gegeben. Zu Beginn seien es nur leichtere Verstöße gewesen. Am 31. August sei es jedoch zu wiederholten Polizeieinsätzen gekommen. Die eingesetzten Beamten seien dabei nicht bloß beleidigt, sondern auch mit Flaschen beworfen worden.

Eine Polizistin sei verletzt worden. Die von der Versammlungsleitung eingesetzten Ordner hätten es nicht geschafft, im Camp hinreichend für Ordnung zu sorgen. Für die Zukunft sei aus Sicht der Kammer daher nicht mit einer Verbesserung der Verhältnisse, sondern eher mit einer erhöhten Rücksichtslosigkeit zu rechnen.

Punks haben gegen Ablehnung der Verlängerung Widerspruch eingelegt

Auch der Kreis Nordfriesland nahm Stellung zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht Schleswig die Entscheidung unserer Versammlungsbehörde bestätigt hat, das Protestcamp im Sylter Rathauspark nicht zu verlängern. Damit stehen die Bewohner des Camps nun endgültig in der Pflicht, mit ihren Zelten den Park zu verlassen. Sie könnten zwar Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen, aber damit wäre keine aufschiebende Wirkung verbunden. Sollten sie den Park nicht zeitnah verlassen, ist als letztes Mittel eine Räumung durch die Polizei möglich. Die Gemeinde hat ja bereits ein entsprechendes Amtshilfeersuchen gestellt. Zuvor werden Kreis, Gemeinde und Polizei aber versuchen, zu deeskalieren und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen“, so Kreissprecher Hans-Marin Slopianka. Der Veranstalter des Camps habe inzwischen Widerspruch gegen die Ablehnung der Verlängerung eingelegt.