Hamburg. Protestler haben ihr Camp in Tinnum bezogen. Auf den ersten Blick unterscheidet sie weniger als gedacht von anderen Urlaubern.
Da sind sie wieder: Ganz friedlich und mit Rucksäcken und Zelten bepackt haben die ersten etwa 20 Punks am Montag ihr Protestcamp auf der Nordseeinsel Sylt bezogen. Manche transportierten ihre Kleidung und Ausrüstung für die kommenden Wochen auch in Boller-, Kinder- oder Einkaufswagen zur Festwiese in Tinnum. Das Camp war unter strengen Auflagen am Freitag von der nordfriesischen Kreisverwaltung genehmigt worden.
Unter dem Motto „Sylt für alle“ kritisiert die Gruppe Aktion Sylt eine Spaltung der Gesellschaft. Insulaner würden durch Gentrifizierung vertrieben, die Reichen schotteten sich ab, heißt es auf der Homepage. „Wohnen sollte ein Grundrecht sein“, sagte Jonas, einer der Organisatoren. „Und nicht dadurch unmöglich gemacht werden, dass sich manche Menschen für zwei, drei schöne Wochen im Sommer eine dicke Villa kaufen“.
„Sylt für alle“: Punks beziehen mit Bollerwagen ihr Protestcamp
Im vergangenen Sommer hatten unter anderem gegen die Entwicklung Sylts protestierende Punks wochenlang in einem Park vor dem Rathaus von Westerland gezeltet. Bewohner und Urlauber beschwerten sich über Lärmbelastung und Verunreinigungen; schließlich musste das Lager nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss geräumt werden. In diesem Jahr war in der Fußgängerzone Westerlands zunächst nichts von den Punks zu merken.
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Dieses Jahr schätzten die Veranstalter die Teilnehmerzahl für die Anmeldung auf 20 bis 50. Den Auflagen zufolge ist die Veranstaltung auf maximal 300 zeltende Personen begrenzt.
Das ist die Auflagenliste für das Protestcamp auf Sylt:
- Die Veranstaltung ist auf maximal 300 zeltende Personen begrenzt.
- Das Zeltlager darf nicht die vorgesehene Grünfläche überschreiten.
- Für den Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Freitag 12 Uhr ist für bis zu 50 Teilnehmer ein Ordner, durch weiße Armbinde kenntlich, einzusetzen. Für den Zeitraum von Freitag 12 Uhr bis Sonntag 24 Uhr ist für bis zu 20 Teilnehmer ein Ordner, durch weiße Armbinde kenntlich, einzusetzen. Anstelle der weißen Armbinde können auch gelbe Warnwesten verwendet werden.
- Sie haben die eventuelle Versorgung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Erste-Hilfe-Leistung bei Verletzten sicherzustellen.
- Eventuellen Anweisungen der Polizei beziehungsweise der Versammlungsbehörde vor Ort oder des Ordnungsamtes der Gemeinde Sylt ist Folge zu leisten.
- Schilder, Handzettel, Fahnen, Plakate und Transparente, deren Inhalt gegen die Strafbestimmungen oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, dürfen nicht mitgeführt werden.
- Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Die Sicht der Verkehrsteilnehmer darf durch die Hilfsmittel (Zelte, Fahnen, Transparente usw.) nicht wesentlich behindert werden, um eine Gefährdung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
- Der vorhandene Fußgänger- und Fahrradverkehr darf nicht behindert werden. Insbesondere ist der Weg entlang der Grünfläche, welche als Versammlungsfläche genutzt wird, freizuhalten.
- Als Versammlungsgelände dient die Grünfläche nördlich der „Festwiese“ (54°54’25.9“N 8°19’24.5“E). Eine darüber hinausgehende Ausdehnung ist nicht gestattet.
- Weitere Kundgebungen sind ordnungsgemäß anzuzeigen und zeitlich mit der Gemeinde Sylt und dem Polizeirevier Sylt abzusprechen.
- Die ordnungsgemäße Müllentsorgung muss durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, vorliegend Remondis, in dem benötigtem Umfang sichergestellt werden.
- Sanitäre Anlagen sind vorzuhalten. Je 15 Personen ist eine Chemietoilette bereitzustellen. Für eine tagesaktuelle Aufstockung der benötigten Toiletten ist zu sorgen.
- Die eigenständige Versorgung der Versammlungsteilnehmer mit Lebensmitteln, Strom und Wasser wird durch den Veranstalter selbst gewährleistet. Eine Feldküche ist nicht vorgesehen. Eine Versorgung mit Strom und Wasser kann nur ordnungsgemäß durch eigenständige Verträge mit den örtlichen Versorgungsbetrieben gewährleistet werden.
- Die Ruhezeiten nach der geltenden Emissionsschutzverordnung der Gemeinde Sylt sind einzuhalten. Dies gilt auch bei Einzelaktionen wie Kundgebungen, Musikveranstaltungen und Redebeiträgen – solche Einzelaktionen sind daher zeitlich mit der Gemeinde Sylt abzusprechen. Die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe ab 22 Uhr sind einzuhalten. Von der Versammlung dürfen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Dies betrifft unter anderem Störungen von Aktivitäten der unmittelbaren Nachbarschaft.
- Offenes Feuer, Grillen und das Abbrennen von Pyrotechnik sind auf dem Versammlungsgelände untersagt.
- Zelte sind gemäß der geltenden Windlastzone zu sichern.