Kiel. Der Haupttäter hat sich laut Gericht Geld und Geschenke im Wert von 400.000 Euro geben lassen. Nun ist ein Urteil gefallen.
Im Prozess um Untreue und Bestechung im Zusammenhang mit Sponsoringaktivitäten der Optikerkette Fielmann hat das Landgericht Kiel den Haupttäter zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem werden bei ihm mehr als 300.000 Euro Wertersatz eingezogen.
Die fünf weiteren Angeklagten verurteilte die Kammer zu Freiheitsstrafen zwischen zehn Monaten und zwei Jahren auf Bewährung.
Fielmann: Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt
Die Kammer sah es unter anderem als erwiesen an, dass sich der Haupttäter, ein ehemaliger Fielmann-Mitarbeiter für das Abzeichnen falscher Rechnungen vom Geschäftsführer einer Marketingfirma Bestechungsgeld und Geschenke im Wert von 400.000 Euro geben ließ.
In der Anklage sei es noch um gewerbsmäßigen Bandenbetrug gegangen, sagte der Vorsitzende Richter Markus Richter. Das habe sich aber nicht halten lassen. Für einen Betrug fehle es schon an der Täuschung. Denn die Kammer gehe davon aus, dass in der Finanzabteilung von Fielmann die Art der Abrechnung von Sponsoringaktionen bekannt war. Es sollten aus steuerlichen Gründen nur Sachleistungen angegeben werden.
„Für uns ist zwingend, dass die Anweisung aus der Finanzabteilung in die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit gegeben wurde“, sagte Richter.
Falsche Abrechnungen bei Fielmann
Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von vier und dreieinhalb Jahren sowie Bewährungsstrafen gefordert. Die Verteidiger hatten Bewährungsstrafen beziehungsweise Freisprüche für ihre Mandanten beantragt.
Hintergrund sind falsche Abrechnungen für gesponserte Trikots und Pflanzaktionen in den Jahren 2012 bis 2015. Eine Marketingfirma hatte Trikots und Pflanzen abgerechnet, die nie verteilt wurden. Deren früherer Inhaber erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Richter: „Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen“
Als Nachweis für angebliche Aktivitäten seien auch Zeitungsberichte gefälscht worden. Insgesamt ging es bei dem Fielmann-Sponsoring um Rechnungen über fünf Millionen Euro. Dabei habe es keinen schriftlichen Vertrag zwischen dem Optikerunternehmen und dem Marketingfirma gegeben. „Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen“, sagte Richter.
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Zugunsten der Angeklagten wertete die Kammer Geständnisse, geleistete finanzielle Wiedergutmachung des Geschäftsführers der Marketingfirma und dass die Taten bereits lange zurückliegen. Auch seien alle Angeklagten nicht vorbestraft. Wegen der rechtsstaatswidrigen überlangen Verfahrensdauer gelten bei allen Angeklagten zwischen ein und drei Monte der Strafen bereits als verbüßt.
„So ein Verfahren kann nur lange dauern“, sagte Richter. Er räumte aber ein, dass das gesamte Verfahren hätte schneller gehen können. Es habe alleine zwei Jahre beim Landgericht gelegen. Der Fall sei sehr umfangreich. Es gebe 50 Kartons Akten und 150 Kartons mit Asservaten.