Kiel. Nachdem Zweitwohnungsbesitzern in Aussicht gestellt wurde, ihre Immobilien bald wieder nutzen zu können, stellen sich die Kreise quer.
Landesregierung und Landräte im offenen Streit: Das hat es in Schleswig-Holstein lange nicht mehr gegeben. Das seit Wochen umstrittene Thema der Zweitwohnungsnutzung in Coronazeiten bringt die Kreisfürsten gegen die Jamaika-Koalition auf. Die Kreise weigern sich, die am Donnerstag von Ministerpräsident Daniel Günther verkündete Rücknahme des Zweitwohnungs-Nutzungsverbots umzusetzen.
Dies sollte möglichst rasch geschehen. Doch die Kreise Ostholstein, Schleswig-Flensburg und Nordfriesland haben am Sonntag neue Allgemeinverfügungen erlassen, mit denen dieses Verbot grundsätzlich weiterbesteht – zunächst bis zum 3. Mai.
Zur Begründung für die Fortschreibung heißt es beim Kreis Ostholstein, im Kreisgebiet gebe es „deutlich mehr als 25.000 Nebenwohnungen“. Jede Nebenwohnung werde im Schnitt von zwei bis vier Personen genutzt. „Würde die Nutzung der Nebenwohnungen nicht beschränkt, könnte sich die Anzahl der Personen, die sich im Kreisgebiet aufhalten um 50.000 bis 100.000 erhöhen.“ Dem stünden lediglich 34 planmäßige Intensivbetten gegenüber.
Landräte kritisieren die Landesregierung
Die Kieler Landesregierung will mit der Rückkehr der Zweitwohnungsbesitzer eigentlich einen ersten Schritt tun, um den Tourismus im Land wieder hochzufahren. Dieser erste Schritt soll möglichst rasch erfolgen. Doch die Landräte legen sich quer. Ostholsteins Landrat Reinhard Sager sprach am Wochenende von einem „Schwarzen Peter“, der den Kreisen zugeschoben werde. Man brauche eine klare Aussage des Landes, wie es jetzt weitergehen solle.
Am Sonntag reagierte der Landestourismusminister Bernd Buchholz (FDP) auf die Äußerungen Sagers. Buchholz erinnerte daran, dass die teils sehr scharfen Erlasse, die im März in einigen Fällen zur Ausweisung von bereits angereisten Wohnungseigentümern geführt hatten, aus der Feder der Landräte und nicht der Landesregierung stammten.
„Um unsere erste Stufe der touristischen Lockerungen in Schleswig-Holstein hinzubekommen, bedarf es jetzt eines Signals der Landräte, dass die Zweitwohnungen wieder angefahren werden dürfen“, sagte der Minister. „Das ist etwas, was das Land nicht geregelt hat und das nur durch Auslaufen der Allgemeinverfügungen wieder ermöglicht werden kann.“
An den Küsten gibt es nun unterschiedliche Regelungen
Eine Einigung darüber, wie es nun weitergehen soll, war am Sonntag offenbar nicht mehr herbeizuführen. Absurde Folge des Zickzack-Kurses: An Nord- und Ostseeküste gibt es nun unterschiedliche Regelungen. Der Kreis Nordfriesland hat seine Allgemeinverfügung nämlich mit kleinen Veränderungen bis zum 3. Mai zu verlängern. Er will in Zukunft für einen bis zwei Tage gültige Ausnahmegenehmigungen erteilen, die zur Instandhaltung der Nebenwohnung erforderlich sind. „Insbesondere soll den Eigentümern von Ferienwohnungen ermöglicht werden, ihre Wohnungen für eine Gästevermietung vorzubereiten“, heißt es in der Allgemeinverfügung.
Zugleich zog der Kreis damit allerdings auch eine neue Grenzlinie in Schleswig-Holstein. Denn in der Verfügung heißt es weiter: „Die Nutzung von Zweitwohnungen in Nordfriesland aus Freizeit- und Erholungsgründen bleibt für Personen untersagt, die ihre Hauptwohnung nicht in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Steinburg oder Dithmarschen oder in der Stadt Flensburg haben.“
Mit anderen Worten: Der westliche Landesteil Schleswig-Holsteins bleibt von dem Verbot befreit, der östliche Landesteil und der komplette Hamburger Rand müssen hingehen mit denselben Beschränkungen leben wie etwa Hamburger, die ein Ferienhaus in Nordfriesland haben.
- Kommentar: Grenzstreit offenbart Schwächen von Günther
- Sylt ohne Urlauber – ein Desaster
- Kahrs über den Grenzstreit: „Das ist absurde Kleinstaaterei“
Regierung will Einreiseverbot notfalls selbst abschaffen
In Nordfriesland ist man der Ansicht, dass das vom Land ausgesprochene Beherbergungsverbot und das Verbot von Reisen aus touristischen Gründen nicht ausreicht, um die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen. Denn sie würden dazu führen, dass Menschen „auch aus touristischen Gründen anreisen und ihre Nebenwohnungen nutzen könnten.
Angesichts der Vielzahl von Nebenwohnungen in Nordfriesland (mindestens 11.000, nach anderen Statistiken sind es sogar 15.000) ergibt sich hieraus auch weiterhin ein erhebliches Risiko für die Weiterverbreitung der Erkrankung.“ Vor einer Aufhebung der Nutzungsbeschränkung solle deshalb die Entwicklung der kommenden beiden Wochen abgewartet werden.
Ob es dabei bleibt, ist unklar. In dieser Woche dürfte es zu diesem Thema weitere Gespräche in Kiel geben. Sollten die Landkreise nicht rasch einlenken, so heißt es in Kreisen der Landesregierung, werde man notfalls selbst die Einreiseverbote zu Fall bringen. Minister Buchholz erinnert daran, dass es hier auch um das Recht auf Eigentum gehe. „Die Verfügungen sollten auslaufen, damit die Zweitwohnungseigentümer wieder in ihre Immobile können“, sagte er.
Unklar blieb gestern, wie sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde in dem Streit verhält.