Hamburg/Nordfriesland. Ein Hamburger Rechtsanwalt legt Beschwerde gegen den Erlass des Kreises Nordfriesland ein. Mut macht ein Urteil aus Brandenburg.
Der Hamburger Rechtsanwalt Felix Reiche wird vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den Zweitwohnungserlass des Kreises Nordfriesland einreichen, der Ferienhausbesitzern aktuell verbietet, ihre Immobilien an der Küste zu nutzen.
„Wir haben einen der renommiertesten Verfassungsrechtler Deutschlands damit beauftragt“, sagt Reiche, der mit seinen Beschwerden beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht Schleswig gescheitert war.
Nordfriesland hat am 3. April seinen inzwischen dritten Zweitwohnungserlass verfügt und damit den zweiten Zweitwohnungserlass aufgehoben, „was vor allem mit weitgehenden Änderungen der Begründungen verbunden war“, so Reiche. „Allein der Umstand, dass der Kreis im Wochenrhythmus seine Zweitwohnungserlasse aufheben und neu erlassen muss, spricht Bände.“
Streit um Ferienwohnungen: Gute Neuigkeit aus Brandenburg
Mut macht dem Juristen, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt letztinstanzlich entschieden hat, dass der Zweitwohnungserlass des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, der ähnlich formuliert ist wie jener in Nordfriesland, rechtswidrig ist – insbesondere, „weil es im Kreis um die medizinischen Kapazitäten nicht deutlich schlechter bestellt ist als in vergleichbaren Teilen Brandenburgs“.
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Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hatte im Hamburger Abendblatt schon vorausgesagt, dass die Zweitwohnerlasse einer genaueren rechtlichen Prüfung nicht standhalten werden.