Hamburg/Kiel. Gericht verbietet Eigentümern, in ihr Ferienhaus zu fahren. Weiterer Hamburger erlebt besonders kuriosen Fall.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat den Antrag eines Hamburger Rechtsanwalts, den sogenannten Zweitwohnungserlass im Kreis Nordfriesland sofort auszusetzen, abgelehnt. „Die Begründung ist allerdings hanebüchen, es wird sogar ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Haar- und Barterlass der Bundeswehr bemüht“, sagt Professor Dr. Felix Reiche. Der Anwalt hat nun Beschwerde gegen die Entscheidung beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingereicht und rechnet Anfang kommender Woche mit einer Entscheidung.

Zum Hintergrund: Am vergangenen Wochenende hatten mehrere Landkreise in Schleswig-Holstein, unter anderem Nordfriesland und Ostholstein, mittels Allgemeinverfügungen die Besitzer von Ferienhäusern und –wohnungen aufgefordert, Schleswig-Holstein bis zum Sonntag um null Uhr zu verlassen.

Corona: Unschöne Szenen in Schleswig-Holstein

Am Donnerstag in St. Peter-Ording: Das Fischrestaurant Gosch ist geschlossen und verwaist. Tagestouristen wie Ferienhausbesitzer dürfen nicht anreisen.
Am Donnerstag in St. Peter-Ording: Das Fischrestaurant Gosch ist geschlossen und verwaist. Tagestouristen wie Ferienhausbesitzer dürfen nicht anreisen. © dpa | Frank Molter

Im nördlichsten Bundesland war es deswegen gerade zwischen Hamburgern und Schleswig-Holsteinern zu unschönen Szenen gekommen, die Reaktionen einiger Einheimischer gegenüber den Zweitwohnungsbesitzern reichten von „Immer noch hier?“ bis „Haut ab! Ihr habt hier nichts zu suchen.“

Die Lage spitzte sich so weit zu, dass Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) wegen „dieser unerfreulichen Episode“ inmitten der Coronakrise am Montagmorgen mit Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) sprach und intervenierte. Dessen Landesregierung brachte danach eine neue Regelung auf den Weg, die besagt, dass Zweitwohnungsbesitzer, die sich in Schleswig-Holstein aufhalten, dort bleiben dürfen. Wer anreisen will, braucht dafür einen „triftigen Grund“. Günther entschuldigte sich bei Ferienhausbesitzern, die verbal attackiert worden seien, das gehöre sich nicht.

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20 weitere Personen legten Beschwerde ein

Wie Rechtsanwalt Reiche haben rund 20 weitere Personen Beschwerde gegen die Allgemeinverfügungen beim Verwaltungsgericht eingelegt. Das hat bisher nicht grundsätzlich über die, wie es im Juristendeutsch heißt, „offensichtliche Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit“ der Allgemeinverfügungen entschieden, die laut Reiche gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das Gericht entschied wie im Fall Reiche nur, ob die Betroffenen in ihre Ferienhäuser zurückkehren können – und untersagte es ihnen. Der Kern der Begründung dreht sich um die nicht ausreichenden medizinischen Kapazitäten in den Touristengebieten.

Das Gericht schreibt dazu: „Es dürfte allgemein bekannt sein, dass derzeit noch weder in ausreichendem Maß die in absehbarer Zeit notwendig werdenden Intensivbetten noch das ausreichende Pflegepersonal flächendeckend zur Verfügung stehen. Die Sicherung der Leistungskapazität medizinischer Versorgung hängt mithin ebenfalls davon ab, dass sich nicht eine weitere Anzahl auswärtig ansässiger Personen im Gebiet (…) aufhält. (…) Indes ist davon auszugehen, dass sich bereits eine nicht unbeachtliche Anzahl solcher Zweitwohnungsbesitzer hier aufhalten, da jedenfalls seit Montag, 23.03.2020, durch die geänderte Allgemeinverfügung ein Verbleib der bereits hier aufhältlichen auswärtigen Personen möglich ist. Die Anreise einer ebenfalls nicht unerheblichen Anzahl weiterer Personen – in Schleswig-Holstein gibt es Zehntausende Zweitwohnungen, allein in Nordfriesland etwa 11.000 – ist geeignet, zu einer erheblichen Verschärfung der Lage beizutragen.“

Beschränkte medizinische Kapazitäten an der Westküste

Darauf hatte auch schon der Landrat des Kreises Nordfriesland, Florian Lorenzen, hingewiesen. Er kündigte Folgendes an: „Sollte es wider Erwarten nicht gelingen, den Zustrom neu anreisender Zweitwohnungsbesitzer zu begrenzen, müssen wir reagieren. Wir haben großes Verständnis für den Wunsch vieler Menschen, auch in Zeiten von Corona in unserer Region zu leben. Doch angesichts des raschen Wachstums der registrierten Fälle können die beschränkten medizinischen Kapazitäten an der Westküste schnell an ihre Grenzen kommen.“

Immerhin hätten Kontrollen der Ordnungsämter ergeben, dass nur noch „wenige Zweitwohnungsbesitzer im Kreis sind“. Lorenzen hatte die Ordnungsämter schon am Wochenende gebeten, Zweitwohnungen zu kontrollieren und die Besitzer aufzufordern, das Land zu verlassen. Während der Kreis Schleswig-Flensburg bewusst darauf verzichtete, um die Stimmung zwischen Ferienhausbesitzern und Einheimischen nicht weiter zu vergiften, berichteten Hamburger auch aus Ostholstein von massiven Kontrollen.

Mit HH-Kennzeichen einkaufen? Das erscheint zu riskant

Der kurioseste Fall: Daniel Meyer (Name geändert) hatte am Sonnabend beim Kreis um eine Ausnahmegenehmigung aus triftigen Gründen gebeten. Telefonisch wurde ihm diese in Aussicht gestellt, wenig später erhielt er eine Ablehnung per E-Mail. „Und eine Stunde danach stand plötzlich das Ordnungsamt vor unserer Tür, um zu kontrollieren, ob wir am Packen sind“, erzählt der Hamburger. Er packte nicht, legte gegen die „Ausweisung“ Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht ein – und bekam am Sonntag erneut Besuch.

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„Das Ordnungsamt rückte diesmal mit der Unterstützung eines VW Busses voller Polizisten an. Zu sechst haben sie uns zwingen wollen, unverzüglich abzureisen.“ Ein Verhalten, das nicht nur Daniel Meyer unverhältnismäßig fand. Am Abend wies das Oberverwaltungsgericht den Kreis Ostholstein an, ihm eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. „Auch die Prozesskosten soll wohl der Kreis tragen, ich war also im Recht“, sagt der Hamburger.

Er schildert zu dem ganzen Themenkomplex zum Glück noch eine „gute Geschichte: Ein Bekannter hat mir kommentarlos seinen Zweitwagen vor die Tür gestellt, mit OH-Kennzeichnen. Wie viele andere ist er der Meinung, es sei im Moment zu riskant, mit einem Hamburger Kennzeichen zum Supermarkt zu fahren.“