Hamburg. Während ein Gericht das Verbot der Nutzung von Ferienhäusern für rechtswidrig erklärt, sieht ein anderes das völlig anders.
Zum ersten Mal hat ein Gericht eine Allgemeinverfügung für rechtswidrig erklärt, die Ferienhausbesitzern verbietet, ihre Immobilie angesichts der Coronapandemie zu nutzen. Geklagt hatten Berliner, denen im Kreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg sogenannte Nebenwohnungen gehören, und die diese jetzt nutzen wollen. Das war ihnen mit Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz vom Landkreis untersagt worden – zu Unrecht, so das Verwaltungsgericht Potsdam.
Das kann nicht feststellen, „dass die Untersagung (…) zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erforderlich ist. Denn entgegen der Annahme des Landkreises drängt sich eine absehbare Kollabierung des Gesundheitssystems infolge eines erhöhten Anstiegs der Ansteckungsgefahr wegen der bevorstehenden Anreise von Zweitwohnungsbesitzern nicht auf.“
Diese Begründung dürfte noch einmal Bewegung in einen Streit bringen, der vor allem die norddeutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in den vergangenen Wochen beschäftigt hat. Aus Mecklenburg-Vorpommern wurden Hamburger Ferienhausbesitzer zuletzt mit Hilfe der Polizei herausgeworfen („sie haben drei Stunden Zeit, um das Land zu verlassen“), Ministerpräsident Manuela Schwesig (SPD) kündigte für die Ostertage erneut scharfe Kontrollen in touristischen Gebieten an.
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Gericht in Schleswig-Holstein wies Beschwerden gegen Nutzungsverbot ab
In Schleswig-Holstein hatten zuvor Dutzende Ferienhausbesitzer Einspruch gegen Allgemeinverfügungen eingelegt, die ihnen verbieten, ihre eigenen Immobilien zu nutzen. Der Hamburger Rechtsanwalt Felix Reiche war mit einer Beschwerde bis zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht gegangen, das diese jetzt abwies – und dabei komplett anders argumentiert als die Kollegen in Brandenburg.
Das Oberverwaltungsgericht schreibt, dass es keinen Zweifel habe, dass die „untersagte Anreise zur Nutzung einer im Kreis Nordfriesland gelegenen Nebenwohnung derzeit ein geeignetes, notwendiges und angemessenes Mittel darstellt, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen“. Angesichts des rasanten Ausbruchs bestehe eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ dafür, dass die Anreise von Ferienhausbesitzern „die Infektionsausbreitung verstärken würde und in der Folge auch zu einer Überlastung der medizinischen Kapazitäten führen könnte“.
Gericht: Wichtig sind ausreichend Intensivbetten und Beatmungsgeräte für Einheimische
Aufhören lässt die Zusatzbemerkung, dass die „medizinischen Kapazitäten im Kreis Nordfriesland auf die Inhaber einer Erstwohnung ausgelegt sind“ – denn schließlich halten sich in normalen Zeiten ja Zehntausende zusätzliche Touristen im Gebiet auf. Wäre deren Versorgung im Falle eines Falles also nicht ausreichend gesichert? Darauf geht das Gericht nicht weiter an, aktuell sei einzig und allein wichtig, für die einheimische Bevölkerung eine ausreichende Zahl von Intensivbetten und Beatmungsgeräten vorzuhalten. Erwähnt wird, dass es zum Zeitpunkt des Beschlusses in Schleswig-Holstein 1335 bestätigte Corona-Fälle gegeben habe. In Mecklenburg-Vorpommern waren es unter 500. Damit gehören beide zu den Bundesländern mit den geringsten Zahlen pro 100.000 Einwohner.
Der Kreis Nordfriesland hat dem Gericht übrigens noch einen weiteren Grund dafür geliefert, dass er an seiner Allgemeinverfügung festhalten will: Bei allen Personen, die sich dort mit dem Virus infiziert hätten, „habe es sich um Reiserückkehrer beziehungsweise deren unmittelbare Kontaktpersonen gehandelt. (…) Viele seien in den Hamburger Skiferien gewesen und danach in ihre Ferienwohnungen gereist.“
Hamburger auf einem Ausflug in den Kreis Pinneberg zurückgeschickt
Während Hamburg die „Einreise“ von Menschen aus den benachbarten Bundesländer in der Coronakrise in keiner Form reglementiert oder kontrolliert, sind in der vergangenen Woche Hamburger, die auf dem Weg zu einem Ausflug in den Kreis Pinneberg waren, zurückgeschickt worden. Die Landesregierung hat heute noch einmal betont, dass Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein untersagt sind. Sie stellte aber auch folgendes klar: „Dies umfasst keine Tagesreisen innerhalb des Landes und keine Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und –fahrten.“ Manuela Schwesig möchte selbst diese möglichst unterbinden, sie sagte, dass sie mit ihrer Familie Ostern zu Hause bleibe und auch alle anderen Bürger darum bitten möchte.
Eine ungewöhnliche Bitte an Hamburger hat auch der Landrat des Kreises Stades, Michael Roesberg: Er möchte, dass sie in diesem Jahr nicht zur Obstblüte und überhaupt erst wieder im September ins Alte Land kommen: „Wer an den Ostertagen einen Ausflug an die Elbe oder ins Alte Land plant, hat die Verhaltensregeln in Corona-Zeiten nicht verstanden und verhält sich falsch.“