Ein Sabbatical und eine üppig ausgestattete Professur: Diese Rückkehroption sagte die Uni Flensburg ihrer Ex-Präsidentin Wende zu, falls sie als Ministerin ausscheidet.
Kiel. Nach heftiger Kritik hat Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos) ihre umstrittene Rückkehroption an die Uni Flensburg und ein Rechtsgutachten veröffentlicht. „Ich habe nichts zu verbergen“, sagte Wende am Freitag und präsentierte den entsprechenden Beschluss der Hochschule vom 30. Mai 2012. Demnach hätte sie zunächst ein einjähriges bezahltes „Sabbatical“ und dann eine Professur samt Zulage bekommen – monatlich etwa 8000 Euro.
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki bewertete den Vorgang als „dreiste Form der Selbstbegünstigung“, CDU-Fraktionschef Johannes Callsen als „Selbstbedienung“. „Die heutige Veröffentlichung war kein Befreiungsschlag, sondern macht alles nur noch schlimmer“. Die Sondervereinbarung hätte Wende „deutlich besser“ gestellt, als zu ihrer Zeit als Uni-Präsidentin in Flensburg. „Darüber hinaus hat sie sich auch Begünstigungen zusagen lassen, die durch unser Hochschulgesetz nicht gedeckt sind“, kritisierte Callsen. FDP und CDU haben Wende den Rücktritt nahegelegt.
Nach Bekanntwerden der Rückkehroption im April hatte Wende versichert, davon nicht Gebrauch zu machen. Die Uni hat auf Wunsch Wendes den Beschluss inzwischen aufgehoben.
In dem Beschluss wurde Wende nach einem Ausscheiden aus dem Ministeramt an der Universität Flensburg eine W3-Professur für Literatur- und Medienwissenschaften in Aussicht gestellt. Wende habe nach Auffassung der Hochschule Anspruch auf Übertragung eines Amtes als Professorin, heißt es in dem Beschluss. Neben der Grundvergütung wurde Wende zusätzlich eine Leistungszulage zugesagt, wie sie sie bereits als Uni-Präsidentin erhalten hatte.
Grundgehalt für höchste Professur beträgt 5826 Euro
Das W3 Grundgehalt beträgt in Schleswig-Holstein 5826 Euro. Wende erhielt als Uni-Präsidentin eine dynamisierte Zulage von anfänglich 2150 Euro. Als Grund wurde genannt, dass Wende zuvor als Professorin im niederländischen Groningen mehr verdiente als die deutsche W3-Stufe und Wende nach einem Ausscheiden aus dem Ministeramt eine vergleichbare Position wie zuvor als Uni-Präsidentin zustehe.
Zum „Sabbatical“ sagte Uni-Pressesprecherin Kathrin Fischer, der Begriff sei unglücklich. Es seien zwei Freisemester gemeint, wie sie Professoren, die Funktionsträger auf Zeit waren – etwa Präsidenten von Hochschulen -, in der Regel erhalten. „Das ist übliche Praxis.“ Denn sie müssten sich wieder einarbeiten in die Wissenschaft.
Am Donnerstag hatte die CDU-Landtagsfraktion Akteneinsicht in alle Regierungsunterlagen zur umstrittenen Rückkehroption Wendes beantragt. Callsen verwies auch auf Äußerungen von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD), die neue Fragen aufgeworfen hätten.
Massive Kritik übten Callsen und Kubicki auch wegen des Umgangs mit der Rechtsauskunft, die Wende bei dem Bonner Juristen Wolfgang Löwer über das Bestehen eines Rückkehrrechts eingeholt hatte – vor ihrem Wechsel ins Ministeramt. Wende habe den Gutachter über ihre eigene Situation falsch informiert. Löwer gehe in seinem Schreiben vom 18. Mai 2012 davon aus, „dass Ihnen Ihre Universität eine Stelle vorhält, auf die Sie zurück greifen können, wenn Sie (.) Ihr Wahlamt verlieren“. Dabei habe Wende in Flensburg keine Professur gehabt.
Opposition: Landtag „wissentlich falsch informiert“
Albig hatte bereits am Mittwoch im Landtag von einer Regelungslücke im Hochschulgesetz gesprochen. Als Regelfall sei vorgesehen, dass Professoren nach einem politischen Amt auf ihre alte Stelle zurückkehren können. Normalerweise sei jemand zunächst Professor, bevor er Uni-Präsident wird. Wende sei rechtlich aber in Flensburg keine Sekunde Professor gewesen. Wende habe schon bei seiner Anfrage, ob sie Ministerin in seinem Kabinett werden würde, als erstes gesagt, sie müsste vorher prüfen, ob sie ein Rückkehrrecht habe, sagte Albig. Löwer habe ihr dies bestätigt.
Callsen hielt Albig vor, „den Landtag am Mittwoch wissentlich falsch informiert“ zu haben. Albig habe genau gewusst, dass Löwer seine Stellungnahme „auf einer Falschinformation der heutigen Ministerin“ gegründet habe. Im übrigen setze der von Albig als „Regelfall“ geschilderte § 23 Abs. 12 Hochschulgesetz für ein Rückkehrrecht mindestens die Ableistung einer vollen Amtszeit voraus: „Die hatte Frau Wende nicht“, so Callsen.