Die Kommunen- und Landesspitzen unterschreiben die Vereinbarung zur Kita-Finanzierung. Klage damit ausgeschlossen.

Kiel. Fünf Tage nach dem Durchbruch im Konflikt um die Kosten für den Ausbau der Kleinkinder-Betreuung in Schleswig-Holstein haben die Spitzenvertreter des Landes und der Kommunen am Montag die Vereinbarung offiziell unterzeichnet. „Wir sorgen dafür, dass viele Familien in Schleswig-Holstein erstmals die Chance auf einen Betreuungsplatz bekommen“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Die Kommunen würden in den kommenden Jahren um einen dreistelligen Millionenbetrag entlastet.

Das Land stellt im Haushalt für 2013 zusätzlich 15 Millionen Euro für die Betriebskosten von Kinderkrippen und Kindertagespflege bereit. Dieser Zuschuss an die Kommunen erhöht sich bis 2017 mit der wachsenden Zahl der Krippenplätze auf 80 Millionen Euro jährlich. „Die Landesregierung übernimmt wieder Verantwortung für unsere Kommunen, damit sie ihren vielfältigen Aufgaben dauerhaft gerecht werden können“, sagte Albig. Vom 1. August nächsten Jahres an haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder im Alter von ein bis drei Jahren.

Als Ausgleich für Betriebsmehrkosten, die in der Vergangenheit entstanden sind und bis August 2013 entstehen werden, stellt die Landesregierung einmalig 36,5 Millionen Euro zur Verfügung. Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) wertete das Gesamtergebnis als großen Erfolg vor allem für Familien und Kinder. „Mit den Landeszuschüssen für Betriebskosten, Ausbau und energetische Sanierung sind wir an die Grenze dessen gegangen, was wir als Land leisten können“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.

Nach der Einigung mit dem Land lobte für die Kommunen auch Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) den Kompromiss – auch wenn sich die Kommunen eine noch größere Unterstützung des Landes gewünscht hätten. Mit der Verständigung ist auch eine Klage der Kommunen beim Landesverfassungsgericht vom Tisch. Städte, Gemeinden und Kreise wollten damit durchsetzen, dass ihnen die Kosten voll erstattet werden, die ihnen durch den von Bund und Ländern vereinbarten Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder unter drei Jahren zusätzlich entstehen.