Kiel. Das Landesverfassungsgericht verhandelt am Freitag (10.00 Uhr) in Schleswig über die Finanzierung des geplanten Ausbaus der Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein. Stellvertretend für alle Kommunen haben die Hansestadt Lübeck und der Kreis Schleswig-Flensburg Verfassungsbeschwerde eingereicht. Es geht laut Kommunen um Kosten der Kinderbetreuung von über 200 Millionen Euro pro Jahr.
Die Richter sollen klären, ob das Land rechtlich für die Aufgaben der Kinderbetreuung zuständig ist. Die Kommunen fordern die Übernahme der finanziellen Mehrbelastungen durch den Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren durch das Land. Diese Verpflichtung ergebe sich durch das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip.
Nach Ansicht der noch amtierenden Landesregierung sind die Kommunen dagegen für die Jugendhilfe insgesamt zuständig, also auch für die Kindertagesbetreuung. Die künftige Landesregierung aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) will sich laut ihrem Koalitionsvertrag mit zunächst 15 Millionen Euro jährlich an den Betriebskosten beteiligen. Dieser Betrag soll bis 2017 schrittweise auf 80 Millionen Euro anwachsen.
Parallel zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht ist weiter eine Feststellungsklage der Kommunen vor dem Verwaltungsgericht anhängig. (dapd)